Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 38 (1897)
- Issue
- Heft 34 (29.4.1897)
- Date
- 1897-04-29
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
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bei Nichtjuden ein und rufen Gespött hervor. Solche Vorkommniffe sind ein vv'n in des Wortes wahrster Bedeutung. So kam in einem Nachbarorte dieser Tage ein solches Schreiben an einen protestantischen Einwohner, jüdisch und deutsch abgefaßt, eine kleine Tischlerarbeit mit dem Aufdruck „Jerusalem, war beigefügt, im Briefe war auf die christliche Konkurrenz und deren Unterstützung durch die Mission hingewiesen u. dgl. mehr. Es wäre dringend wünschenswerth, solche Fälle unmöglich machen zu können. -A.- Oe ste rr. - Ungar. Monarchie. Wien, 21. April. (Der Besuch Jussuf Zia Paschas im Rath Hause.) Heute Mittags stattete der ehemalige mohamedanische Bürgermeister von Jerusalem, Jussuf Zia Pascha El-Chalidi dem Bürgermeister Dr. Lueger den angekündigten Besuch ab. Herr Anton Kalil, ein palästinensischer Katholik, der seit Jahren in Wien wobnt, sungirte als Dolmetsch. Jussuf Pascha beglückwünschte zunächst Dr. Lueger zu seiner Wahl zum Bürgermeister von Wien und lud ihn ein, einmal Jerusalem zu besuchen. Dr. Lueger erwiederte, daß dies jetzt nicht angehe, doch sei es immerhin möglich, daß er nach Ablauf seiner Amtsthätigkeit eine Pilgerfahrt nach der Heiligen Stadt und zum Grabe des Stifters der christlichen Religion machen werde. Justus Pascha gab hierauf eine Schilderung der vielen Wohltyaten, die das Haus Habsburg seit Jahrhunderten und auch jetzt noch der Heiligen Stadt erweise. Kaiser Franz Joseph sei ein besonderer Gönner der heiligen Stätten, denn er habe in Jerusalem ein Hospiz, in Bethlehem eine Kirche und auf einer Besitzung der Tempelritter bei Jerusalem ein Asyl für Blinde erbauen lasten. Justus Pascha erzählte dann, daß man sich nun auch in Jerusalem mit der Absicht trage, eine elektrische Straßenbahn zu erbauen. Eine zweite Bahn mit elektrischem Betriebe soll von Jerusalem über Bethlehem und Hebron zum Todten Meere mit einer Abzweigung zum Jordan errichtet werden; der Pascha erbat sich einige darauf bezügliche Rathschläge. Dr. Lueger rieth ihm, sich diesbezüglich an den Director der Wiener Tramway, Herrn kaiserlichen Rath Theodor Kapitain, zu wenden, an den er ihm auch ein Empfehlungsschreiben mitgab. Das Gespräch lenkte sich hierauf auf die heutige Bevölkerung Jerusalems, wobei der Pascha auf verschiedene Fragen des Bürgermeisters erzählte, daß in Jerusalem Mohamedaner, Christen und Juden friedlich Zusammenleben. Jussuf Pascha brachte dann das Gespräch auf die Juden und hob als besonders bemerkenswerth hervor, daß dieselben in Palästina im Vergleiche zu den Mohamedanern und Christen das kleinste Contingent von Verbrechern stellen; in Palästina denke deßhalb Niemand daran, die Juden als eine inferiore Elaste anzusehen. Dr. Lueger lud zum Schluste den Pascha ein, der heutigen Gemeinderathssitzung anzuwohnen, und gab den Auftrag, den Gast durch alle Räume des Rathhauses zu geleiten und ihm die nöthigen Erklärungen zu geben. Rußland. Aus den baltischen Provinzen. Die zu Gemeinden des sog. „Ansiedelungsrayons" verzeichneten und in den baltischen Provinzen ansässigen Israeliten haben gegenwärtig bezüglich des Ansiedelungsrechts in Gegensatz zu den früheren Jahren sich einer anhaltenden, wohlthuenden Ruhe zu erfreuen. Bekanntlich ist den russischen Israeliten nur der Aufenthalt in bestimmten Gouvernements des Reiches, dem sog. „jüdischen Ansiedelungsrayon" gestattet. Eine Ausnahme hiervon bilden diejenigen Israeliten, die einen gelehrten Grad besitzen, Kaufleute erster Gilde sind und diejenigen jüdischen Handwerker, die ihr Handwerk thatsächlich betreiben und überdies auch im Besitze eines Lehrbriefes sind. Es bestehen jedoch auch außerhalb des , Ansiedelungsrayons", vier in den OstseeProvinzen z. B., überaus zahlreiche jüdische Gemeinden, die dort eine selbstständige Oklade besitzen und in denselben bereits seit längerer Zeit sich niedergelasten haben. So ist es z. B. eine allgemein bekannte Thalsache, daß bereits längere Zeit vor der Einverleibung Curl and s mildem Russischen Reiche, sowohl in der alten curischen Herzogsftadt Mi tau, als auch an einigen anderen Orten z ahlreiche IS rae liten ansässig waren. Diejenigen Israeliten, die den jüdischen Okladen außerhalb des Ansiedelungsrayons angehören, besitzen dieselben Rechte, die den Israeliten innerhalb des Ansiedelungsrayons gewährt sind. Bei denjenigen Israeliten jedoch, die nicht zu außerhalb des Ansiede lungsray ons belegenenOrten verzeichnet sind und die auch nicht den obenerwähnten Ausnahmen angehören, tritt n un die Maßreg e l des „An siede lungsray ons in Kraft." — Es sind jedoch in den Ostseeprovinzen zahlreiche, zum Ansiedelungsrayon verzeichnete Israeliten ansässig, die sich in denselben „unrechtmäßig" niedergelasten haben. Es existirt nun einGesetz, nach welchem diejenigen Israeliten, die ihr Domicil außerhalb des Ansiedelungsrayons, wenn auch ungesetzlich, vor dem 3. April 1880 genommen haben, dortselbst weilerverbleiben und ihren Geschäften nachgehen dürfen. Nichtsdestoweniger waren auch die sog. „Achtziger" recht häufig der Gefahr ausgesetzt, das seltene Vergnügen zu haben, auch an einem schönen Sommertage die Vorlesung des Thoraabschnittes ~p% wenn auch nicht in der