Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1897-04-29 · Heft 34 (29.4.1897) · page 11

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 34 (29.4.1897)
Date
1897-04-29
Page
– (sequence 11)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2446951-2448705-2448737--43799-2492864
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

633 Worte verrathen eine grenzenlose Gemeinheit der Gesinnung. Es wird damit angedeutet, daß für das Verbrechen das Judenthum verantwortlich zu machen sei und ein sogenannter Nitualmord vorliege. Augenscheinlich ist der inzwischen festgenommene Mörder der kleinen Schmidt, nach seinen eigenen Angaben, ein 1870 in Johnsdorf in Böhmen gebürtiger Anton Bittner, wahnsinnig. Selbst die „Deutsche Tagwacht" schreibt heute von einem wahnsinnigen Verbrecher, der den Eindruck eines Blödsinnigen macht. Der angebliche Bittner ist zur Beobachtung seines Zustandes einer Irrenanstalt überwiesen worden. Und für die That eines solchen verthierten Menschen macht die „Deutsche Wacht", die Anspruch darauf erhebt, ernst genommen zu werden, aus konfessionellem Hasse eine breite Schicht unserer Bevölkerung verantwortlich. Das geht fast noch über die Leistung der „Deutschen Tageszeitung", die im Anschluß an die beiden Blutthaten ausruft: „Wie lange werden wir solche Thaten der viehischen Verrohung noch ruhig ansehen, ohne zu den Strafniitteln zu greifen, die allein eine wirksame Abschreckung verbürgen?" und dann — die Prügelstrafe empfiehlt! Der viehische Bursche, der das unschuldige Kind zum Opfer seiner viehischen Gelüste mache, wisse ganz genau, „daß ihn in den meisten Fällen keine andere Strafe trifft, als die schmerzlose Enthauptung, ein paar Jahre Zuchthaus oder Gefängniß. Dort wi-rd er auf Staatskosten genährt und verpflegt, und wehe dem Aufseher, der ihm zu nahe tritt. Er ist auf Jahre hindurch der Sorge für sich überhoben. Das ist. die Strafe, die ihn erwartet. Ja, er kann sogar noch hoffen, daß er unter Umständen für geistig nicht normal gehalten und in einer Irrenanstalt untergebracht wird, wo er ein noch besseres ltitb freieres Leben führt. Ist es da ein Wunder, wenn ein verbrecherisch angelegtes und erzogenes Scheusal ohne Furcht den Entschluß der Unthat faßt und ausführt' Würde wohl der Verbrecher mit derselben Kaltblütigkeit an seine Blutthat gehen, wenn er wissen müßte, daß seine Strafe nicht bloß in der schmerzlosen Enthauptung oder in mehrjähriger Freiheitsentziehung, sondern in einer regelmäßig sich wiederholenden eindringlichen und nachhaltig fühlbaren Schmerzerregung bestünde? Weg doch endlich mit der unseligen Gefühlsduselei! Wer sich wie ein Vieh oder unter dem Vieh versündigt, der muß entsprechend gestraft werden. Das verlangt die Gerechtigkeit, das verlangt die Rücksicht aus Sicherheit unseres Rechts unb unserer unschuldigen Kinder." Also eine fortgesetzte Mißhandlung zur Strafe für einen Menschen, von dem ohne weiteres anznnehmen ist, daß er geistig nicht normal ist. Denn ein Mensch, der eine solche abscheuliche That zur Befriedigung seiner Gelüste begehen kann, wie sie ein Lustmord ist, kann nicht beim Verstände sein. Die Deutsche Tageszeitung weist auch darauf hin, daß ein Lustl mörder event. als geisteskrank angesehen werden könne und es dann in einer Irrenanstalt noch besser habe als im Zuchthaus oder Gefängniß. In unserer heutigen Gesellschaft ist es eben umgekehrt. Da wird in der Regel bei Verbrechern, die den besitzenden und „gebildeten" Klassen angehören, Geistesgestörtheit an» genommen, während die Zurechnungsfähigkeit bei Menschen, die solche unmenschliche Scheusäligkeiten begehen, o'me weiteres als feststehend angenommen wird. Die ganzen Auslassungen der Deutschen Tageszeitung verrathen eine Rohheit in der Gesinnung, die empörend ist. Bezeichnend ist auch, mit welcher Gleichailtigkeit die Deutsche Tageszeitung über die „schmerzlose Enthauptung" spricht. Dürfte es noch einen deutlicheren Beweis geben dafür, daß diese ganze antisemitische Gesellschaft, ganz abgesehen von ihrem Judenhaß, noch im tiefsten Mittelalter steckt, als ihre Sehnsucht nach der Folterkammer? Stratzburg i. E., 25. April. Der bedauerliche Zwischenfall, zu welchem es im hiesigen israelitischen Krankenhause gekommen ist, und dessen Verlauf, worüber der „Israelit" in seiner letzten Nummer ausführlich und wahrheitsgetreu Bericht erstattet, gestaltet sich leider täglich unerquicklicher und bedauernswerther, wofür die neue Verwaltungsbehörde des israelitischen Krankenhauses, in Folge der getroffenen Maßregeln, die den Pflegerinnen eine sorgsame Wartung der Kranken unmöglich gemacht hätten, allein verantwortlich ist. Denn das israelitische Krankenhaus genoß seit seinem Bestehen, in den weitesten Kreisen ein vorzügliches RenommS und die Verpflegung und Behandlung in der Anstalt galt als mustergiltig. War die bisherige finanzielle Unterlage des Krankenhauses ungenügend, so empfahl es sich. Versuche zu machen, diesem Uebelstande abzuhelfen und durch einen Appell an die Oeffentlichkeit eine hinreichende finanzielle Basis zu schaffen. Ein Appell an die Oeffentlichkeit hätte ohne Zweifel den erforderlichen Widerhall gefunden. Als gänzlich verfehlt aber muß der Versuch bezeichnet werden, auf dem Wege des Sparsystems Remedur zu schaffen, zumal, wenn die Ersparnisse aus Kosten des der Güte und der Verpflegung der Kranken erfolgt sein sollten. Das Bedauernswertheste bei diesem, in das innere Wesen der hiesigen jüdischen Gemeinde tief eingreifenden Zwischenfall ist der Umstand, daß man behufs Schlichtung diese-, einer speziell jüdischen Anstalt betreffenden Streites, zu politischen Blättern Zuflucht nimmt. Die „Straßburger Post," die in Dieser Sache als Schiedsrichter angerufen wurde, lehnt aber dieses ihr anvertraute Ehrenamt höflich und taktvoll mit folgenden Worten ab: „Von verschiedenen Seiten gehen uns Einsendungen über die Verhältnisse im israelitischen Krankenhause zu, die, von von einem Wechsel im Pflegepersonal ausgehend, Meinungsverschiedenheiten zwischen Verwaltung und

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.