Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 38 (1897)
- Issue
- Heft 32-33 (27.4.1897)
- Date
- 1897-04-27
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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600 der Herrschaft des Christenthums kaum dem Feuerlode entgangen, im Reiche des Halbmondes zu einer Würde erhoben wurde, nach der sogar christliche Fürftensöhne gierig haschten. Mit Ingrimm sahen die Gesandten des christlichen Europas auf den wachsenden Einfluß des jüd. GünstlingS, der alle ihre Schliche durchschaute und vereitelte. Zahlreich sind die Anschläge, welche die christlichen Vertreter Frankreichs und Venedigs versucht, um den Mutafarrica Don Josef Nasi zu verdächtigen. Entblödete sich doch nicht Frankreichs König Heinrich II. in einem eigenhändig geschriebenen Briefe an den Sultan Josef Nasi de- Hochmuthes anzuklagen, der sich in nichts Geringerem manifestirte, als in der Forderung, der König möge seine Schuld, die er während seines Aufenthaltes in Frankreich kontrahirt, durch Rückzahlung des ihm vorgestreckten Geldes tilgen. „Gesetz und Religion" schrieb der christliche König an den mohamedanischen Großherrn „verböten ihm, dem Könige einem jüdischen Gläubiger seine Schuld zurückzuzahlen." Zum Leidwesen aller Christen von solcher Gesinnung war weder der Sultan Soleiman noch besten Nachfolger Selinr einer solchen hohen Moral zugänglich. Nach der Thronbesteigung Selims wurde Don Josef Nasi gleich bei der ersten Huldigung zum Herzog von Naxos und der zyklischen Inseln, im Ganzen 12 ernannt, von denen er nur einen geringen Tribut zu entrichten hatte. Und da er auch dann noch seinen: Herrscher mit seinem überlegenen Geiste rathend zur Seite bleiben wollte, übertrug er die Verwaltung der Inseln einem — christlichen — Spanier. Welch Ironie des Schicksals! Ein spanischer Hioalgo—Coronello — war der erste Diener eines — Juden. Und diesen Juden mußte das ganze christliche Europa umschmeicheln, so es beim Sultan etwas durchsetzen wollte. Auch Kaiser Ferdinand I. von Oesterreich gab dem nach dem Falle Zigeths nach Konstantinopel gesandten Friedensunterhändler die strikte Weisung, auch bei Josef Nasir vorzusprechen und seine Gunst zu gewinnen zu trachten. — Der Vortragende schloß mit der Mahnung, angesichts der trüben Zeiterscheinungen nicht zu verzagen, die Hoffnung auf endliche Veredeluug der Menschheit nicht aufzugeben, unter allen Umständen aber das Banner unseres erhabenen Judenthums, dem wir unsere hohe Gesittung, unsere Geistestüchtigkeit, unseren Idealismus verdanken, hoch zu halten. Der gedankenvolle und geistreiche Vortrag wurde von dem Auditorium mit stürmischem Beifalle ausgenommen, worauf Herr Rabbinatscand. Dr. phil. Beck im Namen des Vereinsvorstands dem ehrwürdigen Redner den wärmsten Dank für seinen meisterhaften Vortrag in schönen Worten ausdrückte. Zeitungsnachrichten und Korrespondenzen. Deutschland. Berlin, 22. April. In der parlamentarischen Ferienzeit ist die Erinnerung an das Jubiläum des vereinigten Landtags von 1847 nicht unwillkommen. Man kann aus diesen Jubilüumserinnerungen viel lernen. Einem Aufsatz von E. Mai über dieses Thema in der „V. Z." entnehmen wir folgende interestante Reminiscenzen: v. Saucken-Julienselde stellte den Antrag, es möge der Grundsatz ausgesprochen werden, daß bei Ausübung politischer Rechte Niemand nach seinem Glauben zi: fragen sei. Die Gegner aber gaben die Erklärung, daß die ständischen Korporationen des preußischen Staates immer nur rein christliche Versammlungen bleiben müßten, einige wollten selbst die christlichen Dissidenten ausgeschlossen wissen. Da erhob v. Beckerath seine Stirume.' Es giebt in der menschlichen Gesellschaft natürliche Ungleichheiten, die berücksichtigt werden müssen, wenn es sieb darum handelt, die Normen festzustellen, welche die Grundlage des Staatslebens bilden sollen. Es sind dies die Unterschiede des Lebensalters, des Besitzes, der sozialen Stellung. Ein Gebiet aber giebt es, in das der Staat nicht eingreisen kann, es ist dies das Gebiet der religiösen Ueberzeugung. Die religiöse Ueberzeugung, meine Herren, das Verhältniß des Menschen zu seinen: Schöpfer, liegt ganz außerhalb der Sphäre des Staates. Die politische Eigenschaft des Staates ruht nicht aus der Konfession, sie ruht aber im Geiste des Ehristenthums. Der Geist des Christenthnnls ist aber kennzeichnend als der Geist der reinen Menschheit, der Geist der Liebe und Eintracht. Dagegen vertheidigte Minister Eichhorn den christlichen Glauben und in demselben Sinne sprachen u. A. die Grafen Gneisenau und Merveld, der entsetzt fragte, „ob in die Ständeversammluug künftig auch Heiden, Mohammedaner, Anbeter der Sonne oder der Göttin Vernunft übergehen sollen". Abgeordneter Hiiffer sprach: Ich halte es für Pflicht des Staates, jedes politische Recht von der religiösen Ansicht d::rchaus zu trennen und in jeder Beziehung die politischen liechte allen seinen Unterthanen zu gewähren. Der Geist der Duldung wurde hauptsächlich durch die Abgeordneten Berlins, Syndikus Möwes, Stadtverordneter Schauß, Stadtältefter Knoblauch, vertreten; diese stellten den Antrag auf völlige Gleichstellung der Juden in Betreff ihrer bürgerlichen und politischen Rechte mit den Christen, v. Beckerath gedachte der patriotischen Begeisterung der Juden im Befreiungskrieg und ihrer getäuschten Hoffnungen