Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 38 (1897)
- Issue
- Heft 29 (12.4.1897)
- Date
- 1897-04-12
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2446951-2448705-2448734--43709-2492771- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
auf 500 M. Geldstrafe. Der Staatsanwalt hatte gegen beide längere Freiheitsstrafen beantragt. Breslau, 29. März. Dem Icchretzbervchie der Industrieschule für israelitische Mädchen pro 1896/97 entnehmen wir, datz auch im Berichtsjahre die^Aufgabe der Industrieschule, die ihr anvertraute weibliche Jugend mit tüchtiger Volksschulbtldung und zugleich mit möglichst allseitiger Fertigkeit in den weiblichen Handarbeiten auszurüsten, fest im Auge behalten worden ist. Im Sommer 1896 wurde die Anstalt von 164, im Winter von 163 Schülerinnen besucht. Die Industrieschule ist noch immer zu ihrer Unthaltung auf die Unterstützung hochherziger Glaubensgenossen angewiesen. Im Rechnungsjahre sind 1193 Mark an freiwilligen privaten Spenden eingegangen. Außerdem haben die städtischen Behörden, die Verwaltung der hiesigeu Synagogengemeinde, der Pfennig-Verein, die Vereine „Malbisch arumim" und „Chanukkah-Komitee", der Frauen-Verein der Lessing- Loge und der Vorstand der „israelitischen-Volksküche" die Anstalt unterstützt. Am 29. März, von 12 bis I Uhr ward in der städtischen Turnhalle, Trinitatisstraße 10, ein öffentliches Schauturnen der Schülerinnen veranstaltet. Ferner werden die Proben weiblicher Handarbeiten, welche von den Schülerinnen aller vier Klaffen unter der Leitung der Lehrerin Fräulein Amalie Peiser angefertigt worden sind, im kleinen Saale des Kaffee-Restaurant, Karlstraße Nr. 37, ausgestellt sein, um den Mitgliedern des Vereins und den Freunden der Schule die Gelegenheit jur Beurteilung der Leistungen in diesen Fächern zu gewähren. Aus Oberschlefien, 28. März. Dieser Tage wurde eine gerichtliche Entscheidung gefällt, nach welcher der Antrag eines jüdischen Lehrers, der zur Wahrnehmung eines Zeugentermins gezwungen war, während des Sabbats an dem Gerichtsortc zu bleiben, ihm die hierdurch erwachsenen Kosten zu ersetzen, abgelehnt wurde, „da das Gericht resp. der Staat auf religiöse Vorschriften keine Rücksicht nehmen könne, insbesondere als die Religionsgesellschaft, welcher der Antragsteller angehört, nicht eine vom Staate ausdrücklich aufgenommene, sondern nur eine geduldete ist." Es sei nun hier eine gegentheilige Entscheidung angeführt. Im vorliegenden Falle hatte der Zeuge vorher zu den Gerichtsakten mitgetheilt, daß er gezwungen sei, da das Religionsgesetz ihm verbiete, am Sabbat zu reisen, schon Freitag sich an dem Terminsorte einzufinden. Die bezügliche Entscheidung lautet: 1. No. 203/95 111 11247. Beschluß in der Strafsache gegen usw. werden auf Erinnerung des Kaufmannes N. Naus Nicolai für die Wahrnehmung deS Termins am 2. Novbr. 1895 als Zeuge demselben an Zeugengebühren, da er vor der Hauptverhandlung zu den Akten angezeigt hatte, er sei jüdischer Konfession, gehöre der vrchodoren. Richtung an, könne daher Samstags nicht reisen, müffe vielmehr schon am vorhergehenden Tage von Hause abreisen, und da ihm trotzdem von der Königlichen Staatsanwaltschaft aufgegeben worden ist, zum Termin zu erscheinen, festgesetzt: 1. Reiseentschädigung 2,90 Mark 2. Aufwand (zwei Tage) 4,45 Mark 3. Nachtquartier 2,50 Mark zusammen 9,85 Mark Gleiwitz, den 9. November 1895. Königliches Landgericht Erste Strafkammer. An den Kaufmann Herrn N. N. zu Nicolai. Die Entscheidung beweist, daß doch nicht alle Behörden ben Standpunkt sesthalten, nach welchem die jüdische Religion in unserem Vaterlande nur als eine „geduldete" zu betrachten sei. Oe st e rr.-Ungar. Monarchie. Wien, im April. („Ohne Unt e rschied der K o n f e s s i o n.") Wir brauchen wohl nicht erst besonders hervorzuheben, daß die Wohlthätigkeit, die die Religion des Judenthums lehrt, keinerlei konfessionelle Unterschiede kennt. Ohne sich die Religion der Liebe zu nennen, lehrt unsere Religion die Liebe zu allen Menschen, die im Ebenbilde Gottes geschaffen worden sind. Wir sind wohl erhaben über den Verdacht, daß wir dieser herrlichen Lehre des Judenthums auch nur mit einem Gedanken entgegenwirken könnten. Aber gerade, weil wir die Humanität in echt jüdischem Sinne wollen, stehen wir rathlos gegenüber der merkwürdigen Erscheinung, daß in unseren Tagen in Wien Juden es den antisemitischen Machthabern anheimstellen, bestimmte Summen den Armen „ohne Unterschied der Konfession" zuzuwenden. Das ist, wie einmal die Verhältnisse bei uns liegen, der sichere Weg, um die jüdischen Armen der gedachten Wohlthat verlustig zu machen. Der Wille eines Testators, Arme ohne Unterschied der Konfession zu betheiligen, wird oft freventlich derart mißachtet, daß Unterschiede der Konfession gemacht werden und von dem Gelde des jüdischen Testators nur christliche Arme unterstützt werden. Alle die traurigen Erfahrungen, die wir in Wien auf diesen! Gebiete zu machen gezwungen sind, ändern nichts an der vertrauensvollen Naivetät der jüdischen Wohlthäter. Und so konnte man dieser Tage wieder aus den Berichten der Tagesblätter entnehmen, daß eine Jüdin, Frau Ernestine Spitzer, in ihrem Testamente 1000 fl. für die Armen der Stadt Wien, ohne Unterschied der Konfession, hinter-