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Der Israelit · 1897-04-12 · Heft 29 (12.4.1897) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 29 (12.4.1897)
Date
1897-04-12
Page
– (sequence 2)
Language
German
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544 und Bildung seiner Jugend und der Gemeinde, nicht nur in religiöser und wissenschaftlicher Hinsicht, sondern auch in sozialer Beziehung legen muß. In der Schule geschieht das vor allein durch ausführliche Behandlung und eindringliche Betonung der Pflicht der Nächstenliebe, des Patriotismus, der Pflichten gegen König, Staat und seine Beamten, überall erklärend und veranschaulichend durch Beispiele aus der Geschichte und Anwendungen auf die Gegenwart, also durch Erziehung zu wahrer Humanität. Auch der jüd. Lehrer sei stets eingedenk, daß der g anz e Me nsch Gegenstand b;r Erziehung ist. Streng schärfe er den Kindern ein, daß unsere Religion die höchste Lauterkeit und Rechtschaffenheit im Handel und Verkehr mit allen Menschen ohne Unterschied gebietet und jede unehrenhafte Handlung aufs strengste verurtheilt. Das Kindesherz, welches für diese Ermahnungen so empfänglich ist und dieselben nachhaltig bewahrt, wird bei entsprechender aufrichtiger Belehrung dieselben auch im Elternhaus begeistert verkünden und in den Herzen von Vater und Mutter begierig den Widerhall erfassen. Kann der Lehrer sich einen schöneren Erfolg wünschen, als durch die Kinder erziehlich auf die Eltern zu wirken? Die politischen Feier ta g e, nationalen Gedenktage muffen in allen Schulen durch Aussetzung des Unterrichts, durch einen feierlichen Schulakt, wobei der Lehrer die Geschichte und Bedeutung des Tages in belehrender und fesselnder Weise darlegt, festlich begangen werden. Der Schulaktus findet natürlich nur in jüdischen Elementarschulen statt, da die Schüler der Religionsschule sich bei solchen Gelegenheiten an der Feierlichkeit in den öffentlichen Schulen betheiligen. Doch kann auch hier eine unterrichtliche Würdigung vor oder nach dem Gedenktage erfolgen. Ebenso halte der Lehrer in der Schule stets auf Reinheit, Richtigkeit und Deutlichkeit der Sprache, auch im Re ligions unterrichte die Kinder an sprachlich präzise Antworten gewöhnend. Hohe Bedeutung verdient die Einrichtung regelmäßige r Schu lp rü f u ngen, welchen die Vertreter der staatlichen Behörde, die zuständigen Rabbiner, die Vorstände und Eltern beiwohnen sollten. Durch die Betheiligung der Behörden wird der Religionsunterricht als gleich wichtige und gleichberechtigte Disziplin anerkannt und das Interesse für denselben und die Schule in weiteren Kreisen gefördert, was sich auch andererseits durch Eintrag der Censurnote in die staatlichen Schulzeugnisse durch den israel. Religionslehrer bekunden muß. In der Synagoge biete der Lehrer seinen ganzen moralischen Einfluß auf zur Erhaltung eines würdigen, weihevollen Gottesdienstes, ebenso bei allen religiösen Handlungen zur Verhängung eines taktuno pietätvollen Benehmens. Hier lasse er es niemals an innigen, energischen Ermahnungen fehlen. Nichts vermag die Achtung Auoersgläutuger vor der Heiligkeit einer Religion und der Würde des Cultus so sehr herabznwürdigen, als ein durch taktloses Benehmen oder gar durch Störungen entweihter Gottesdienst. Deßhalb bemühe sich der Lehrer durch Ermahnung und persönliche Besprechung mit der Gemeindeverwaltung, um die Beseitigung der althergebrachten Mißstände tut Gottesdienste. Das jeder Andacht hohnsprechende, ohne Rücksicht auf Ort und Gebet geübte Unterhalten (von deru Gegenstände desselben ganz abgesehen) >nuß unterbleiben, das so harmonisch (!) klingende Begleiten des Vorbeters oder gar das der „reinsten Nächstenliebe" und der gesegnetsten Eitelkeit entspringende Soufflieren durch die Ditettanten-Vorbeter (deren Zahl gewöhnlich der Mitgliederzahl der Gemeinde entspricht), muß entschieden bekämpft werden. Haltung, Anstand und Miene müssen der Weihe des Hauses und der Bedeutung des Gebetes entsprechen. Nur so kann das Gotteshaus den Eharakter eines swn bzb nbsn ri'o erhalten, und es jedem Menschen ermöglicht sein, mit gläubiger Andacht unserem Gottesdienste beizuwohnen. In gut durchdachten Vorträgen lege deshalb der Lehrer seiner Gemeinde das Wesen eines Gottesdienstes nach jüdischer und menschlicher Auffassung dar, bei allen Gelegenheiten ermahnend, Störungen verhütend und vorkommenden Falles Streitigkeiten schlichtend. Namentlich aber w id er setz e er sich aufs äußerste, v o r g e k o m m e n c Störungen vor der Beh ö rd e oder de n Ger ichteu zrtm A u s t r a g z u bringen, wodurch wohl eine Bestrafung der Schuldigen erzielt, jedoch die Achtung vor dem Cultus erschüttert und der Friede innerhalb der Gemeinde aufs tiefste untergraben wird. Ern begütigendes Wort bei einigem Einfluß des Lehrers ist oft imstande, die verbitterten Genrüter zu versöhnen und ähnlichen Vorkommnissen für immer vorzubeugen. Zur Hebung der Andacht und Förderung der Weihe des Gottesdienstes trägt ferner in außerordentlicher Weise ein Synagogen- Chor bei, und der Lehrer verfehle nicht, auch in einer kleinen Gemeinde die Einrichtung eines solchen, wenn auch mit primitivsten Mitteln gegründeten, jedoch allmählich die ganze Gemeinde ztir Mitwirkung gewöhnenden, anzubahnen. Ferner verfehle der Lehrer nie, bei seinen religiösen Vorträgen aus gute Vorbereitung und schöneSprache zu achtelt, in denselben die hohe Bedeutung der erwähntet! Tugenden der N ä ch st e n l i e b e u n d u n e i gennütz i g e r H u m a n i t ä t gegen a l l e M e n s ch e n.

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