Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 38 (1897)
- Issue
- Heft 27 (5.4.1897)
- Date
- 1897-04-05
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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516 auf den Judeneid, nicht auf die konfessionelle 'Ausgestaltung deS ChristeneideS an. (Zuruf des Abg Gräfe: Verleumdung! Große Unruhe.) Ein solcher Zuruf ist eine parlamentarische Flegelei! (Präsident v. Buol: Ich muß den Ausdruck „Ver leumdung" als höchst ungeeignet bezeichnen!) Vom christlichen Standpunkt aus ist der Eid nicht ausrecht zu erhalten; denn es heißt in der Bibel: „Deine Rede sei ja, ja, nein, nein, was darüber ist, das ist vom Nebel!" Wenn der Eid als Mittel zur Erforschung der Wahrheit wirksam sein soll, dann muß es nicht den Ungläubigen freigestellt werden, die konfessionelle Formel wegzulassen: es darf dem Juden nicht gestattet werben, bei Adonai zu schwören, denn durch solche Abänderungen wird ein Eid schließlich zu einem Nichteid. ES kann jemand behaupten, er sei Dissident oder Jude, um den Eid nicht in der konfessionellen Form schwören zu müssen, um sich dadurch vor einem Meineide zu hüten. Man schärft nur den Gegensatz zwischen den Konfessionen, und dadurch wird der Hochmuth der einzelnen Konfessionen gesteigert. Wenn der Freiherr von Hammerftein und der Herr von Tausch mit ihrem konfessionellen Zusatz schwören, so ekelt mich das einfach an. Es steckt ein Pharisäerhochmuth darin. Wir haben den einheitlichen Eid; man freut sich, daß derH Judeneid beseitigt ist. Die Meineide haben nicht zu-, sonders' abgenommen. Die Novelle zur Strafprozeßorduung hätte' die Eide vermindert, aber wer hat denn dieselbe zu Fall gebracht? (Zuruf des Abg. Schmidt-Marburg: Der Bundesrath!) Der Reichstag kann nichts anderes thun, als die Antisemiten mit ihrem Anträge allein lassen und dadurch zu manisestiren, daß er den konfessionellen Eid nicht will. (Beifall links.) Abg. Gras Bernstorff (Reichsp.) hält es im Gegensätze zum Vorredner für nothwendig, zur konfessionellen Eidesformel zurückzukehren. Gelegenheit dazu wird gegeben werden bei der demnächst zur Verhandlung kommenden Novelle zur Civilprozeßordnung. Da die Novelle zur Strafprozeßordnung wohl nicht zu Stande kommen dürste, so müßte wenigstens die Frage des Eides geregelt werden. Daß eine Verschiedenartigkeit dmch den konfessionellen Eid eingeführt wird und sich eine Konfession für besser hält als die andere, das liegt nun einmal daran, daß wir verschiedene Konfessionen im Staate haben. Die Eidesleistungen sollen möglichst vermindert und beseitigt werden, aber ein religionsloser Eid ist kein Eid mehr. Deßhalb wollen wir dafür sorgen, daß der konfessionelle Eid wieder in seine Rechte eingesetzt wird. (Beifall rechts und im Centrum.) Präsident v. Buol: Als ich den Abg. Gräfe wegen feines Zurufes rektifizirte, hatte der Abg Lenzmann nach dem mir vorliegenden Stenogramm seinem Gegner bereits zugerufen, daß er sich einer parlamentarischen Flegelei schuldig gemacht habe. Ich glaube, der Abg. Lenzmann hätte mir einigermaßen Zeit lassen sollen, meine Rüge auszusprechen, und so lange seine Aeußerung zurückhalten müssen. Ich muß diese Art der Zurückweisung nachträglich ebenfalls ernstlich tadeln. (Zustimmung) Abg. Osann (natl.): Die Verschiedenheit der Eidesformel besteht in den meisten Bundesstaaten nicht, es würde also diese Verschiedenheit von Preußen in die andern Bundesstaaten übertragen werden. Eine Begründung habe ich vom Antragsteller nicht gehört. (Sehr richtig! links!) Einzelne Fälle, die auch auf andere Weise hätten aus der Welt geschafft werden können, lassen einen Schluß aus die Allgemeinheit nicht zu. Wir haben einen einheitlichen Eid, und ich bin zweifelhaft, ob das Reichsgericht es zulassen wird, daß aus die Dauer in Preußen eine Ausnahme davon gestattet wird Wenn man in dieser Beziehung grundsätzlich verfahren will, fo mühte man alle Konfessionen berücksichtigen und die ihren Wünschen entsprechenden Eidesformeln zulassen. Die Eidesformeln sind nicht aus dem Bekenntniß bc.vorgcgangcn: ivir können daher nicht für den Antrag stimmen. Abg. öd)all (foul*.): Wir billigen die Tendenz dieses Antrages, die für uns keine antisemitische ist, sondern der Antrag soll nur wieder das christliche Element betonen. (Zustimmung rechts). In dieser Beziehung stimmen wir überein mit dem Centrum und der Reichspartei und mit dein überwiegenden Thcil der christlichen Bevölkerung Deutschlands. Die des interkonfessionellen oder konfessionslosen Eides ist eine Konzession an das Judenthum. Der antisemitische Beigeschmack des Antrages ist also von anderer Seite, nicht von uns verschuldet worden. Wir theilen den Standpunkt des Zentrums, daß der Eid ein eminent religiöser Akt ist, ohne den die Justiz gar nicht auskommen kann. Wenn wir eine konfessionelle Eidesformel wünschen, so wollen wir keinen Zwang ausüben auf die Andersgläubigen, wir wollen nur das Berhältniß umkehren. Alle Angehörigen einer Konzession sollen das Recht haben, nach ihrer Konfession zu schwören, die anderen mögen den Eid nach der jetzigen neu tralen Form leisten Herr Lenzmann hat sich auf den biblischen Standpunkt gestellt, aber so wie neulich; er scheint theologisch entwicklungsfähig zu sein. (Heiterkeit.) Es wäre gut, wenn alle Menschen fick ans den Standpunkt der Bibel stellen winden; aber die heilige Schrift nimmt auch Rücksicht auf die Schwächen und Fehler des menschlichen Lebens. Der Fehler, den man in den siebziger Jahren gemacht hat, muß wieder gut gemacht und der Eid wieder mit dem Ernst und der Heiligkeit umgeben werden, wie es früher war Den Glauben an Goit theilen auch die Juden und Mohamcdauer, aber cs besteht doch ein Unterschied zwischen diesen und den Christen. Ich hoffe, daß der Antrag von der Mehrheit angenommen werden wird. Abg. Rickert (fr. Bga.): Ich bedauere, daß die Herren vom Cent um sich durch die Antisemiten haben verlocken lassen, trotzdem der Antrag nur gegen die Juden gerichtet ist und in der Agitation verwendet werden wird. Was soll die Regierung mit einer Resolution anfangen, bei der die verschiedenen Theile des Hauses sich 'Verschiedenes gedacht haben? Wir werden den Antrag wegen feiner antisemitischen Tendenz a bl ehneu. (Zustimmung links.) Abg. Lütgen au (Soz) wendet sich gegen den konfessionellen Eid; nicht das Christenthum sei die Grundlage unserer Staats- und Gesellschaftsordnung, sondern auf die bestehende Gesellschaftsordnung sei das Ehristenthum aufgebaut und habe sich ihr angepaßt; das Ehristenthum hat alle Aenderungen der Gesellschasrs- und Wirthschaftsordnung mitgemacht. Abg. Lieber (Etr.) wendet sich gegen den Vorredner und stellt fest, daß das Ehristenthum die Grundlage der heutigen Kultur sei. Der Wortlaut des Antrages enthält keine Andeutung von Antisemitismus; über Motive wird auch nicht abgestimmt, deshalb kann das Centrum ruhig für den Antrag stimmen, denn ehe der erste Antisemit dem Reichs, tage angehörte, hatte Windthorst den konfessionellen Eid beantragt. Nachdem Abg. Schall (kons.) sich dagegen verwahrt, daß er etwa Andersgläubigen die konfessionelle Eidesformel aufzwingen wolle, und nach mehr persönlichen Ausführungen des Abg. Lütgen au (Soz.) schließt die Debatte. — In feinem Schlußwort als Antragsteller führt Abg. Liebermann v. Sonnenberg aus, die Hoffnung des Abg Lenzmann, der Reichstag werde den Antrag einmüthig ablehncn, werde sich nicht erfüllen. Eine uferlose Antisemitendcbatte würde ich provoziren, wenn ich die Verwahrungen der einzelnen Parteien gegen den Antiscmitismris kritisiren würde. Redner wendet sich gegen die Ausführungen einzelner Redner und stellt fest, daß der sozialdemokratische Wortführer restgestellt habe.^daß die Häuf-