Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 38 (1897)
- Issue
- Heft 26 (1.4.1897)
- Date
- 1897-04-01
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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496 Zeitungsnachrichten «nd Correfpondenzcn Deutschland. E.R. Berlin, 28. März. In der heutigen Repräsentantensitzung wurde Herr Mo r itz Neufeld in den Ausschuß II gewählt. Der Bericht des KreisschulinspektorS über die jüdische Gemeinde-Knaben- und Mädchenschule war ein überaus günstiger. Die Zuwendung der Erben des Herrn Wolf Hagelberg an das Reichenheim'sche Waisenhaus im Betrage von 10,000^M. wurde' angenommen, ebenso ein Geschenk des Herrn F e r d. S ch l e s i n g e r an das Hospital im Betrage von .,12,000 M. Eine event. Entschädigung für das Betlokal in der Bandelstraße wird gewährt, deßgleichen wird eine noch zubeflimmende Summe für die Speisung der Gefangenen an Peßach genehmigt. Der Bau der Synagoge Lützowstraße führte noch zu einigen unerfreulichen Erörterungen, mit denen die ^öffentliche Sitzung ihr Ende nahm. München, 29. März. In Nr. 37 des „Deutschen Volksblattes" vom 13. Semptember v. I. befand sich unter der Rubrik „Briefranzen" eine Notiz, in der zunächst*ein von einem Schweizer AbonenntenHingesandtes „Rezept" abgedruckt war; in diesem Rezept waren die Beftandtheile, aus denen Gott die Juden schuf, in nicht wiederzugebender roher Weise beschrieben. Im Anschluß an dieses Rezept war von Seiten der Redaktion die Bemerkung beigesetzt, das Rezept sei ja recht schön, aber das richtige Wanzenmittel besäße man eben doch nicht, dieses Mittel könne einzig und allein in der Aushungerung unserer mosaischen Mitbürger bestehen, und zwar durch Befolgung des Grundsatzes: Kauft nicht bei Juden! — Wegen dieser Notiz, d. h. wegen des ebenerwähnten Beisatzes der Redaktion, erhielt der verantwortliche Redakteur des „Deutschen Volksblattes", Ludwig Wengg, ein Strafmandat von 20 M. ev. 4 Tage Haft zugestellt und zwar auf Grund des 8 366.11 (grober Unfug). Sein hiegegen erhobener Einspruch wurde vom Schöffengericht verworfen, worauf er, wie auch der AmtSanwalt, die Berufung zum Landgericht ergriff. — In der tyeutiqen Verhandlung wurde folgendes Urtheil gefällt: Die Berufung des^Amtsanwalts sowie des rc. Wengg werden verworfen. Die Uriheilsgründe besagen u. a.: das Berufungsgericht habe im Gegensatz zum Erstrichter die Anschauung, nicht der ganze Inhalt der fraglichen Notitz sei zu verfolgen, sondern bloß der Theil, der im Strafbefehl angeführt war; denn zwischen den beiden Theilen, bestehe kein unmittelbarer Zusammenhang. Der erste Theil, betreffend das Rezept, sei bereits verjährt. Aber auch der zweitekTheil genüge zur Verurtheilung wegen groben Unfugs. Der Ausdruck „Wanzenmittel" und die Aufforderung zum Aushungern der jüdischen Bevölkerung durch Boykottirung derselben sei geeignet, Beunruhigung und Belästigung sowohl bei den Israeliten als auch bei der christlichen Bevölkerung hervorzurufen. Dagegen war die vom Erstrichter erkannte Strafe als genügend zu erachten, besonders mit Rücksicht darauf, das die fragliche Notiz in einem ausgesprochen antisemitischen Blatte erschien. Es waren sohin beide Berufungen zu verwerfen. Hof (Bayern), 29. März. In der Magistratssitzung voin 9. März wurde Folgendes verhandelt: In Sachen, das Gesuch der Vorstandschaft des Syuagogenvereins Hof um die Bewilligung zum Schächten von Schlachtvieh im neuen Schlachthause dahier betr., hatte der Stadtmagistrat zum Vollzüge seines Sitzungsbeschlusses vom 5. Januar l. I. eine weitere Aeußerung des gedachten SynaaogenvereinS eingeholt und Anfragen um Auskunft an die Stadt- Magistrate München, Nürnberg, Würzburg, Augsburg, Regensburg, Bamberg und Frankfurt a. M., sowie an den Stadtrath Bielitz gerichtet. Die Antworten hieraus liegen nunmehr vor. Endlich wurde auch die Metzgerinnung Hof veranlaßt, eine Aeußerung darüber in Vorlage zu bringen, welche Stellung die Innung zur Frage des Schächtens im städt. Schlacht- und Viehhofe einnimmt. Diese Aeußerung ist unterm 9. l. M. abgegeben worden. Der Stadtmagistrat hat seinen Standpunkt zur Sache in seinem Sitzungsbeschlusse vom 7. August 1d96 zum Ausdrucke gebracht, und er hält an demselben fest, da kein B-dürfniß zum Schächten im hiesigen städtischen Schlachlhofe gegeben ist, indem in Hof nur 57 jüdische Einwohner sich befinden, von denen für die vorliegende Frage die in öffentlichen Wirthschaften verkehrende und effenden ledigen Männer jedenfalls noch in Abzug zu bringen sind.*) Wie verlautet, soll der von dem hiesigen Synagogeuverein gestellte Antrag von in der benachbarten k. sächs. Stadl Plauen, wo das Schächten gesetzlich verboten ist, zahlreich wohnhaften Juden beeinflußt sein, indem .dieselben anstreben, aus der benachbarten k. bayr. Stadt Hof ritualmäßig geschachtetes Fleisch beziehen zu können. **) Für Einwohner der kgl. sächs. Stadt Plauen hat aber Hof nicht zu sorgen. Da es sich hier um eine im Berwa'tungsrechtswege zu entscheidende Sache handelt, so entschließt der Stadtmagistrat, die Akten dem Kollegium der Gemeindebcvollmächtigten zur Aeußerung zuzuleiten. Stuttgart. Der „Jsr. Jünglingsverein" hielt seine diesjährige Purimfeier im Concertsaale der Liederhalle ab. Schon lange vor Beginn waren Saal und Gallerie überfüllt. Der Verlauf des Festes *) Die andern brauchen wohl nichts zu essen? Oder sind sie Vegetarianer? **) Das wird von Plauen aus energisch dementnt.