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Der Israelit · 1897-04-01 · Heft 26 (1.4.1897) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 26 (1.4.1897)
Date
1897-04-01
Page
– (sequence 3)
Language
German
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489 „Rosch Chodesch N., der für uns und ganz Israel zum Heile eintreten möge, ist zu feiern an dem und dem Tage." Nur in Rücksicht auf die Gemeinde, die die anzuzeigenden n'n-Tage, auf die es hier in na*n tmnn doch lediglich ankommt, wenn dieselbe an letzter Stelle gesprochen werden, überhören könnte, und nur in Rücksicht auf die Wichtigkeit ihrer Verkündigung, werden sie unmittelbar nach dem Monatsnamen genannt, und darauf erst wird das b'vvn ausgesprochen. Bei dieser Wortstellung wird sicherlich kein Mensch Bedenken tragen, unbedingt xsn zu lesen; da aber mit der veränderten Stellung sich keinesweges auch der Sinn des Satzes verändert hat, so darf auch in unserer Lesart nicht anders als xan gelesen werden. Aber selbst, wenn das imn auf den Tag sich bezöge, wäre «an zu lesen, nicht falsch. Denn nach hebräischem Sprachgebrauch construiren sich Pluralia sehr häufig mit dem Singular z. B. 4. B. M. 13, 3: nwonV mxn xa * statt ixai; Sam; I 17, 34; .nxrr xai ftathxpji; Chron. II, 11, 1: a nd'p nna statt 'o w. Es erscheint demnach die Lesart xan in jedem Falle als die richtigere. Fürth. Dr. A. Wolff. Zeitungsnachrichten und Eorrespondeirzerr Deutschland. Berlin, 27. März. Die jüdischen Studentenverbindungen an den deutschen Universitäten haben einen Kartell-Konvent mit dem Prinzip „unbedingter Satisfaktion" gegründet. Dem Konvent ist u. a. auch die Berliner Verbindung „Sprevia" beigetreten. — (Mit der Schaffung jüdischer Studentenverbindungen thun, wie die „Volksz itung" schreibt, die Herren natürlich dem Antisemitismus den größten Gefallen, dazu noch die „unbedingte Satisfaktion* der Grundsatz der jüdischen Kartellbrüder, sich mit jedem antisemitischen Rowdy zu raufen, dem es einfällt, sie anzurempeln! Spotten ihrer selbst und wiffen nicht wie!) Köln, 29. März. Wohlthuend berührt uns der § 125 des neuen Statuts der Synagogengemeinde Köln, der von den Pensionsverhältniffen der Beamten spricht und also lautet: Jeder besoldete Beamte der Gemeinde hat nach zehnjähriger Dienstzeit für den Fall, daß er nicht im Dienste beibehalten wird, so wie für den Fall, daß er ohne sein Verschulden zur Wahrnehmung seines Dienstes unfähig geworden ist, Anspruch auf Pension. Diese beträgt, wenn nicht bei der Anstellung festgesetzt worden ist, nach 10 jähriger Dienstzeit 1/4 der Besoldung, nach 20 jähriger Dienstzeit V2 derselben und nach 30 jähriger Dienstzeit 3/4 derselben. Wird ein Beamter vor 10 jähriger Dienstzeit ohne eigenes Verschulden zur Wahrnehmung feines Dienstes unfähig, so kann demselben auf Vorschlag des Vorstandes von der Repräsentanten-Versammlung eine Pension bewilligt werden, die aber 1U der Besoldung nicht übersteigen darf." Mögen viele andere Gemeinden diesem schönen Beispiele der Synagogen- Gemeinde Köln folgen. Die Berufs- und Schaffensfreudigkeit der jüdischen Beamten würde sicher durch eine solche Aussicht sehr gehoben. Darmftadt, 26. März. In der Zweiten Kamnier folgte nach anderen Verhandlungen die Beantwortung der Interpellation der Antisemiten wegen Maßregelung eines Mainzer Gymnasialschullehrers in Folge Betheiligung an der antisemitischen Bewegung bei der letzten Mainzer Reichstagsersatzwahl.. Lehramtsaffefsor Berger wurde bald nach seinem Dienstantritt in Mainz in einen unliebsamen Zeitungsstreit verwickelt; er habe es an der nöthigen Rücksicht und Umsicht fehlen lasten. Es wurde ihm damals von seiner Vorgesetzten Behörde gerathen, sich vorsichtiger zu benehmen. Berger unterließ nun seine seitherige kritische Zeitungsthätigkeit, brachte aber dann seine antisemitischen Gesinnungen in der Schule, im Konferenzzimmer rc. zum Ausdruck, so daß die seither bestandene Eintracht im Lehrerkollegium gestört wurde und es zu Beschwerden gegen Berger kam. Dieser war auch Obmann der Mainzer Abtheilung des Berliner Deutschbundes, auch soll er ein tendenziöses Adreßbuch abgefaßt haben. Das abermalige Einschreiten der Ministerialabtheilung wurde durch die Besprechung der Dinge in Mainzer Blättern veranlaßt. Berger und andere Gymnasiallehrer wurden verwarnt. Berger ohne Erfolg. Sein Auftreten zu Gunsten des antisemitischen Kandidaten erregte in Mainz großes Aergerniß und veranlaßte den Vorstand der israelitischen Gemeinde zu einer Eingabe an das Ministerium. Es erfolgte nochmalige Ermahnung und darauf beschloß die Schulabtheilung des Ministeriums, den an Berger ertheilten Auftrag zurückzuziehen und ihn vom 16. April ab in Wimpfen zu verwenden. Dies geschah aus dienstlichen Rücksichten. Ein Eingriff in staatsbürgerliche Rechte lag nicht vor. Es folgte eine sehr eingehende Besprechung der Antwort, von welcher namentlich die Abgg. Schmitt, Jöckel und Metz befriedigt sind. Schmitt warnte davor, den Antisemitismus ähnlich zu behandeln, wie das Centrum und die Sozialdemokraten, die gerade unter dem Druck der Ausnahmegesetze groß und stark wurden. Das Hineintragen der Politik in die Schule müffe energisch zurückgewiesen werden, aber das sollte auch nationalliberatm Lehrern gegenüber der Fall sein. An der Besprechung betheiligten sich die Abgg. Joutz, Bähr, David, Köhler, Metz, Friedrich, Osann, Schröder, Geheimer StaatSrath von Knorr und Staatsminister Finger.

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