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Der Israelit · 1897-04-01 · Heft 26 (1.4.1897) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 26 (1.4.1897)
Date
1897-04-01
Page
– (sequence 4)
Language
German
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SSfjW*^.rfTr^ '•'*;*•• t-s 490 Wie-dMd«t, 26. März. Im Verein für jüd. Geschichte und Literatur, hielt gestern Abend Herr Pr. I. Unna auS Frankfurt einen Vortrag über „Rabbi Meir aus Rothenburg" und führte hierbei ungefähr Folgendeaus: „Rabbi Meir ben Baruch gehört noch zu den letzten Ausläufern der Tosaphistenschule, deren Blüthezeit in'» 12. Jahrhundert fällt und deren Hauptvertreter in Frankreich lebten. R. Meir wurde etwa im Jahre 1315 zu Worms geboren. Seinen Beir&mt „au- Rothenburg" trägt er nicht von seiner Geburtsstadt, sondern von dem Ort, wo er am längsten wirkte. Ueber sein Leben ist uns wenig bekannt, wir müssen die Angaben meistens seinen Gutachten entnehmen, die er auf die zahlreichen an ihn ergangenen Anfragen ertheilt. In seiner Studienzeit wär er eine Zeit lang in Würzburg, später in Frankreich. Rach Vollendung derselben war er nacheinander in verschiedenen Gemeinden Rabbiner, in Kostnitz, Nürnberg und Augsburg, dann auch in Worms und Würzburg, am längsten in Rothenburg an der Tauber. Er war zwar nicht, wie manche annehmen wollten, das Oberhaupt der deutschen Juden, galt ab^r in Bezug auf religionsgesetzliche Fragen als unbestrittene Autorität. Ueberall her wurden Anfragen an ihn gerichtet, und er hatte stets eine zahlreiche Schaar von Schülern um sich versammelt. Seine Gutachten erstrecken sich über alle Zweige des öffentlichen und des privaten Rechts. In kulturgeschichtlicher Beziehung sind besonders diejenigen interessant, die da- Staats- und Gemeinderecht zum Gegenstand haben, weil sie uns über die inneren Verhältnisse der Juden und über ihre damalige politische Stellung vielfach Aufschluß gewähren. Interessant sind aüch seine Responsen über das Verhältnis zwischen dem Lehrer und dem Vater des Kindes für törlcheS derselbe angestellt worden. Nachdem R. Meir lange Zeit ungestört seinen Studien und dem Unterricht seiner Schüler sich gewidmet hatte, mußte er noch gegen das Ende seines Lebens schweres Leid erfahren. Die trostlose Lage, in welcher die Juden sich damals in Deutschland befanden, veranlaßte viele zur Auswanderung nach dem Morgenlande. Auch R. Meir schloß sich ihnen an, er wurde aber verralhen, und vom Kaiser, der diese Auswanderungsbewegung unterdrücken wollte, weil er dadurch eine Verminderung seiner Einnahmen von den Juden befürchtete, in Haft genommen. Sieben Jahre lang blieb er in Haft und alle Bemühungen seiner Glaubensgenossen, ihn gegen ein hohe» Entgelt zu befreien, blieben erfolglos. Auch als er 1393 gestorben war, weigerte sich die Regierung, seine Leiche herauszugeben, und erst in dem 14. Jahre nach seinem Tode gelang e» einem kinderlosen Manne aus Frankfurt a. M., Süßkind Alexander Wimpfen, mit Aufopferung seines ganzen Vermögens die Auslieferung der Leiche zu bewirken. Sie wurde in Worms beigesetzt, und als Lohn verlangte Wimpfen nur, neben dem verehrten Rabbi seine letzte Ruhestätte zu finden. — Außer seinen Gutachten schrieb R. Meir noch Zusätze zum Talmud, Commentarien zur Mischnah und kleinere Abhandlungen. R. Meir ist durch seine Werke, die von den Späteren für die religionsgesetzliche Entscheidung meistens als maßgebend angenommen worden, der Lehrer der deutschen Juden geworden." Reicher Beifall lohnte den Redner für feinen interessanten und fesselnden Vortrag. O esterr.-Ungar. Monarchie. Wien. (Ein neues Stücklein vom Wiener Magistrat.) In einer der zahlreichen Wählerversammlungen, welche jüngst in Wien abgehalten wurden, ergriff Hof- und Gerichtsadvokat Dr. Galizenstein das Wort, um wie die „Neuzeit" schreibt, Folgendes mitzutheilen. Er habe vor kurzer Zeit eine Verlassenfchafts-Abhandlung durchzuführen gehabt. In dem betreffenden Testamente seien 100 fl. für hilfsbedürftige Israelitinnen testirt gewesen. Bald darauf habe der Wiener Magistrat in einer Zuschrift mitgetheilt, der Stadtrath habe in einer Sitzung beschlossen, auf das Legat per 100 fl. für arme Israelitinnen zu Gunsten der Klostervorstehung „zum guten Hirten" zu verzichtet!. Die Verlasienschaftsbehörde jedoch habe hierauf dem Stadtrathe in entsprechender Form bedeutet, daß er nicht das Recht habe, über ein mit spezieller Widmung versehene» Legat derart zu verfügen. Ich erwähne die» hier," sagte Dr. Galizenstein, „um zu zeigen, daß sich heute die Uebergriffe der Antisemiten auch auf da» Privatrecht erstrecken. Ich halte diesen Fall für viel krasser, als Alles, was im Landtag geschehen ist mit den verweigerten Subventionen. Wenn man selbst die Schnur zum Säckel in der Hand hat — gut. Aber das. was den Armen gehört, ganz heterogenen Elementen zuführen zu wollen, das geht zu weit! Was geschieht dann, wenn sich das nicht an der Barriere des öffentlichen Rechts bricht? So lange es österreichische Richter gibt, wird das nicht geschehen; aber wa» geschieht denn mit den öffentlichen Spenden, die an dieser Stelle zur freien Vertheilung gegeben werden?" E» bedarf nicht erst juristischer Schulung, um zu wissen, daß man nicht das Recht Hai, fremdes Geld zu verschenken. Wenn sich der Stadtrath, dem übrigens auch Juristen angehören, so off.n über die Legalität hinwegsetzt, so ist die» einer der klarsten Beweise, wie die Antisemiten Recht und Gesetz respektiren.

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