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Der Israelit · 1897-03-22 · Heft 23 (22.3.1897) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 23 (22.3.1897)
Date
1897-03-22
Page
– (sequence 4)
Language
German
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434 Wendung der d*vwi mp angibt, in diesem zu finden sei. Zur Befriedigung dieses Wunsches sandte ich Nr. 13 meinem Freunde und erhalte darauf folgende von Gelehrsamkeit und Gottesfurcht durchzogene Antwort, welche ich hiermit zur gefl. Kenntnißnahme des Herrn 3c. und allen Interessenten der Oeffentlichkeit übergebe mit dem Wunsche und der berechtigten Hoffnung, daß dieser Brief seinen heiligen Zweck vollends erreichen möge. „Mein werther Freund! Diese Sie zunächst vielleicht befremdende Anrede auf Grund einer flüchtigen Reisebekanntschaft, wird Ihnen um so gerechtfertigter erscheinen, wenn Sie sich gefl. der Worte des Psalmiften erinnern wollen ■ppc naipVi piKY ipx :x "ian. Sie hatten mir Nr. 13 des „Israelit" mit der roth angestrichenen Correspondenz „Aus Mitteldeutschland" übersandt begleitet von der Frage ex xrr ijbrt". Bedeutet der darin geäußerte Wunsch um Ausweis der Gesetzesstellen einen Angriff auf die von mir eventuell als erlaubt bezeichneten Fälle für mp pa6 nw nernp oder soll vielmehr dadurch die Unfähigkeit meines Gewährsmannes, derartige von Fachmännern ausgesprochenen onrrn zu rügen, nachgewiesen werden? Vernehmen Sie, bitte, die Antwort eines Mannes, der zwar keineswegs die Absicht hat als talmudifches Genie zu erscheinen, dem aber der Zerfall der grundlegenden Institutionen unserer Thora tief zu Herzen geht. Sie waren so liebenswürdig mich als einen nun p zu bezeichnen, und dieses zu sein resp. zu werden, d. h. mitzubauen an dem stolzen Vau treuer Pflichterfüllung und jüdischer Gewissenhaftigkeit, bei Zeiten zu erkennen, wie dem ehrwürdigen Jacobshause eine drohende Gefahr abgewendet werde, soll wie bisher auch fortan mein sehnlichster Wunsch sein. Daraus ergibt sich freilich, daß ich „kein Fachmann" im Sinne des „Correfpondenten aus Mitteldeutschland" bin. Als ich zuerst das Wort las, glaubte ich, meinen Augen nicht trauen zu dürfen. „Fachmann"?! Kennt denn unsere Religion einen Gegensatz zwischen Fachmann und anderen Männern? Bis sitzt hatte ich geglaubt und hoffentlich der gründliche Kenner des pny fn^p mit mir, daß Thora dasjenige Fach wäre, welches für jeden jüdischen Mann zu studiren, ausnabmslos religiöse Pflicht sei, und daß nur die Thätigkeit für den Erwerb die dem „Lernen" zu widmende Zeit mehr oder minder beschneide, woher ein größeres oder geringeres Maß von Wissen sich rechtfertige. Bei unserer in der Eisenbahn gepflogenen Unterhaltung lag cS gar nicht in meiner Absicht, die Fälle, in denen der Betrieb eines Geschäftes religionsgesetzlich gestaltet, zu präcisiren, sondern ich hatte Ihnen etwa gesagt, - daß niemals Jemand daran gedacht habe, die Formen eines am mp ertaubten Geschäftsbetriebes zu generalisiren, da die Feier des mp ja dann illusorisch wäre, daß ich höchstens einen von einem raem m unter genügenden Cautelen auSnahmSweir gestatteten Betrieb in einem der in Ihrer Correspondenz bezeichneten Fälle rechtfertigen könne. Die Kenntniß für eine Gesetzesentscheidung von dieser kaum berechenbaren Tragweite, kann man freilich nicht aus den Paragraphen des yp gewinnen, sondern dieselbe kann nur auf Grund eingehender Studien der einschlägigen npaiB, sowie der manwi beginnend mit den Geonim, wie pxa '*vip h bis auf die Zeit des au und später unter besonderer Berücksichtigung derjenigen Entscheidungen, die auch den Einfluß eines um für weitere Kreise in Erwägung ziehen, gewonnen werden. Sehen wir denn nicht, wie der Krebsschaden des mp Wn immer weitere Kreise ergreift! Und da sollte es die Aufgabe der Gesetzeslchrer sein, einen Weg zu finden, ohne Einbuße auf das Opfer, welches der mp gebieterisch fordert, nur dem Wortlaute des Gesetzes nicht zuwiderzuhandeln? Empört sich nicht das jüdische Gewissen gegen solche Vergewaltigung und führt dieselbe nicht immer weitere Kreise dem religiösen Abgrund entgegen? Woher sollen unsere Kinder Gottvertrauen lernen, wenn wir auf das seit der Wüstenwanderung uns an die Han) gegebene Erziehungsmittel des mp verzichten wollen? Was lodernde Scheiterhaufen und drohendes Schwert nicht vermocht, verführerische Versprechungen und süße Verlockungen nicht bewirken konnten, das sollte unserer nach größerem Erwerb und höherem Lebensgenüsse jagender Zeit gelingen und rabbinische Sanction erhalten. „Ja", hören wir aber erwidern, „wenn wir den Leuten nicht den Weg. durch den man den Wortlaut des Gesetzes nicht verletzt, zeigen, beschreiten sie, veranlaßt durch den Kampf um ihre Existenz, den verbotenen Weg und der Rabbiner, der sich gewaltsam gegen jeden um stemmt, befördert gerade den mp W»n." Prüfen wir, ob diese Antwort richtig ist. Vor allen Dingen fragen wir, waü soll denn der Handwerker oder kleine selbstthätige Geschäftsmann thun, der von Hand zum Mund lebend, sehen muß, wie der größere Kaufmann oder Ladeninhaber auf Grund einer rabbinischen Erlaubniß seinGeschäst am nap betreib en läßt? Wird er nicht irre werdcn, an seiner Pflicht und schließlich auch mp, aber gesetzwidrig opfern? Trägt dann nicht die dem Einen erlheilte Erlaubniß die Schuld an dem Abfall des Anderen? Sehen Sie sich auch einmal das große Heer jener Jünglinge an, die nach jahrelangem, mühevollen Studien oft rathlos dastehen, weil sie nicht in den Staatsdienst treten können, ohne auf mp zu verzichten. Welches Maß von Entsagung wird von diesen verlangt? Wissen die gelehrten Herren auch

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