Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 38 (1897)
- Issue
- Heft 20 (11.3.1897)
- Date
- 1897-03-11
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
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385 Empört wendete sich Wagner dem Pfarrer zu und sagte: Sie! Sagen Sie mir doch nicht „Du"! Das werden Sie bereuen! Daß diese wahrhaft empörende Scene bei den Leidtragenden das größte Aergerniß hervorrief, braucht wohl nicht des Weiteren ausgeführt zu werden. Damit war jedoch die Sache nicht abgethan. Der Pfarrer nämlich erstattete gegen den Juden die Strafanzeige und dieser wurde vorn Kreisgerichte in Suczawa wegen Religionsstörung zu vierzehn Tagen Arrests verurtheilt, weil er (Wagner) durch sein unanständiges Benehmen die Neligionsübung einer staatlich anerkannten Kirche gestört hat. Gleichzeitig constatirt das Nrtheil der ersten Instanz in seinen Gründen, daß der „Pfarrer Dobusch den Wagner in Glicht geziemender Weise wegen des Versuches, vorbeizufahren zur Rede gestellt hat." Gegen dieses Urtheil meldete Wagner die Nichtigkeits-Beschwerde an, über welche heute vor dem Cassationshofe unter dem Vorsitze des Hofrathcs Dr. Uhl verhandelt wurde. Der 'Nichtigkeitswerber Dr. Rosenfeld wies darauf hin, daß sicherlich der Pfarrer derjenige war, der sich unanständig betragen habe. Er hätte sollen angeklagt, er verurtheilt werden. Wagner habe deßhalb, weil e r Jude ist, noch nicht das Recht verwirkt, selbst von einen! Pfarrer mit „Sie" angesprochen zu werden. Wenn Wagner sich nun bei dem Pfarrer das „Duzen" verbeten habe, so'sei dies noch lange keine Beleidigung einer gesetzlich anerkannten Kirche. Der Vertheidiger müsse übrigens zur Ehre des Pfarrers annehmen, daß sich derselbe in dem Augenblicke, da er im vollen Ornate dem Angeklagten die Worte: „Du Jud'! Du Gauner!" entgegenschleuderte, gewiß nicht in Ausübung einer gottesdienstlichen Handlung befunden habe und er bitte deßhalb um Freispruch. Der Vertreter der General-Procuratur, Hofrath Dr. Girtler v. Kleeborn, bat, die 'Nichtigkeits- Beschwerde abzuweisen. Allerdings sei die Ausdrucksweise des Pfarrers eine durchaus verwerfliche, ja straffällige gewesen, allein der Angeklagte habe trotzdem nicht das Recht gehabt, in solcher Weise gegen den in Ausübung seiner Function befindlichen Scciiorger aufzutreten. Schon nach kurzer Berathung verkündete der Vorsitzende Hofrath Uhl das Urtheil, nach welchem der Richtigkeits-Beschwerde stattgegeben, das Urtheil der ersten Instanz aufgehoben und Karl Wagner freigesprochen wurde. In der Begründung hieß es: Der Cassationshof vermochte kein Factum zu finden, in dem eine Beleidigung einer gesetzlich anerkannten Kirche erblickt werden könnte. Der Angeklagte hat die beleidigende Provoeation des Pfarrers, welche fein (des Angeklagten) Gefühl in hohem Maße alteriren mußte, lediglich abgewehrt. Er hat sich somit nicht gegen die Kirche sondern gegen den Pfarrer gewendet. Aus Mähren, 1. März. Zur Richtigstellung des in Nr. 15 des „Israelit" erschienenen Berichtes aus Nikolsvurg 12. Febr. wollen Sie, sehr geehrter Herr Redakteur,nachstehendenZeilendieSpaltenJhresgeschätzten Blattes öffnen. Es muß Ihrem Nikolsburger Herrn Berichterstatter zur Steuer der Wahrheit jzugestimmt werden, daß in Mähren die religiöse Richtung und Gesinnung, mit derselben auch die Bethätigung unserer heiligen Satzungen seit — nicht 30, sondern bereits — 50 Jahren, seitdem die durch die 1848er Revolutionen hervorgegangenen politischen Verhältnisse eine gründliche Aenderung erfahren haben und mit denselben die Stellung der Juden im Staate eine günstigere geworden, leider im Allgemeinen im steten Abnehmen begriffen sind. Die traurige Wahrnehmung tritt jedoch in Mähren nicht ostensiver, als in Deutschland, Ungarn, Galizien oder Rußland zu Tage. In dieser bedauernswerthen, jeden wahrhaft glaubens- und gesetzestreuen Jehudi mit tiefem Schmerz erfüllenden Thalsache werden, wenn nicht andere, von der göttlichen Vorsehung herbeigeführte Faktoren Wandel zum Besseren schaffen werden, die von Ihrem Herrn Berichterstatter markirten, neu eingesetzten Rabbinen von Nikolsburg, Boskowitz, Holleschau und Kostet gewiß auch nicht das allergeringste ändern. Ebensowenig läßt sich hoffen, daß die Zeilen des erwähnten Bericht rstatters die Gemeinden aus ihrer Lethargie aufrütteln und seine Worte auf fruchtbaren Boden fallen werden. Noch viel weniger Erfolg auf Aufrüttelung und Fruchtbarkeit kann dem in Aussicht gestellten nächsten Berichte Ihres Herrn Correspondenten prognostizirt werden, in welchem er jene Gemeinden anzuführen gedenkt, in welchen Uebelstände im Religionsunterrichte vorherrschen. Um dem Herrn Berichterstatter viel Mühe zu ersparen und die Leser Ihres geschätzten Blattes mit dem Lesen einer ganzen, großen Serie von Gemeinden nicht zu ermüden, wäre es gcrathen, so er jene Gemeinden anführte, in welchen die gerügten Uebelstände nicht vorherrschen; er wäre mit dem Schreiben und wir mit dem Lesen gar bald fertig xw nrx |n ^rc*. Es wäre aber gar sehr traurig bestellt, um das Wesen des Judenthums in Mähren, wenn jüdische Lehre und jüdisches Wesen wirklich nur auf die vom Herrn Berichterstatter aus Nikolsburg hervorgebobenen vier Gemeinden beschränkt wäre. Schreiber dieses kann auf Grund gewonnener Ueberzeugungen und eigener Erfahrungen wahrheitsgetreu konstatiren, daß außer den vier Gemeinden Nckolsburg, Boskowitz, Holleschau und Kostet auch noch andere Gemeinden in Mähren anzuführeu sind, in welchen