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Der Israelit · 1897-03-11 · Heft 20 (11.3.1897) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 20 (11.3.1897)
Date
1897-03-11
Page
– (sequence 2)
Language
German
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368 Wenn diese Kreise der Meinung sind, für homiletische Zwecke allerdings böten S. R. H.'s Werke eine unerschöpfliche Fundgrube, auf wiffenschaftliche Begründung jedoch, also auf Wahrheit, soweit sich diese überhaupt erreichen läßt, könnten ihre Ausführungen nicht Anspruch machen, so ist das ein Standpunkt, dessen Berechtigung überhaupt, sagen wir, höchst anfechtbar ist. Diese Meinung kann doch im Ernste nur den Sinn haben, es seien schöne — „geistreiche" ist ja der beliebte Ausdruck — Gedanken in schöner Form in ihnen enthalten, die auch ihres Eindrucks auf Geist und Gemüth des Lesers wie des Hörers sicher nicht verfehlen, die aber an das betreffende Gesetz oder an die betreffende Stelle des Textes nur angelehnt, nicht aber aus ihnen gewonnen sind. Also schöne, anderweitig gewonnene Gedanken, glückliche Einfälle, die glücklich und nicht unpassend unter- und angebracht sind! Da nun das Streben des Autors das diametral entgegengesetzte war, und ein jeder ernste Einblick in den ganzen Aufbau seiner Werke — wir verweisen hier hauptsächlich auf den Pcntateuch-Commentar — für das kundige Auge den Beweis liefert, in welchem Umfange dieses Streben von Erfolg gekrönt war, so geht aus jeder derartigen Aeußerung nur hervor, daß es eben an jener Prüfung, ja selbst an einer eingehenden Kenntnißnahme ganz gefehlt hat. Nicht, als ob jedes Resultat, zu dem der Autor gelangt, nun auch den Anspruch erhübe, das einzig wahre zu sein, Niemand war ferner von solcher Meinung, als S. R. H. Aber wie ein jedes nur auf dem Wege ernster, behutsam wägender Forschung gewonnen wurde, so kann die etwaige Unrichtigkeit des gewonnenen Resultates auch nur wiffenschaftlich bewiesen werden. Was wissenschaftlich erwiesen ist, kann überall den Anspruch erheben, nur wissenschaftlich widerlegt zu werden. Wem die ganze Forschung unbequem ist, der mag ihre Methode als verkehrt erweisen und ihre Ergebnisse widerlegen. Die Behauptung ihrer angeblichen „Unwiffenschaftlichkeit" ist ja sehr leicht und bequem, kann aber so lange nicht ernst genommen werden, so lange auch sie nicht bewiesen ist. Mit dem Herausgreifen einzelner Sätze aus dem Zusammenhang, wie es jüngst geschah, ohne zugleich ihre umfassende Begründung mitzutheilen, kann man, wie auf allen Gebieten, ja leicht in den Augen eines unkundigen Publikums, einer Corona nicht orientirter Hörer und Leser auch das Begründetste und Tiefste, und gerade dieses am leichtesten, disereditiren; ein solches Verfahren kann aber sicher nicht den Anspruch erheben, wiffenschaftlich ernst genommen zu werden. War jedoch der große Forscher oder sind etwa auch wir nicht vielleicht in einer Selbsttäuschung begriffen, wenn wir dieser Forschung im höchsten Maße den Charakter strenger Wissenschaftlichkeit vindiciren? Da haben wir nur mit wenigen Worten auf die Methode hinzuweisen, wie sie S. N. H. bereits in seinem ersten Werke, dem Chaurew, sich vorgezeichnet hat. Sie stellt an den Forscher die strengsten kritischen Anforderungen und schließt jedes „geistreiche" Spiel subjectiver Einseitigkeit vollständig aus. Es ist dieselbe Methode, die die naturwissenschaftliche Forschung anwendet, um von einer Fülle von Erscheinungen das ihnen zu Grunde liegende Gesetz zu ermitteln. Dieser Methode ist er während seiner ganzen Forscherarbeit fast sechs Decennien hindurch treu geblieben. So stellt er — um nur einen Hauptiheil seines Commentars, die Erforschung des G ei st es der Gesetze zu betrachten — stets zuerst, unter Zugrundelegung und Anführung der talmudischen Belegstellen, bezw. aus Mechiltha, Sifra und Sifre, sowie ev. der maßgebenden Decisoren, den halachisch recipirten Totalinhalt des betreffenden Gesetzes in allen seinen wesentlichen, constitutiven Einzelheiten fest. Auf Grund dieses in seiner Gesammtheit vorliegenden gesetzlichen Materials sucht er nun die rutio legis zu ermitteln. Mit strengster Selbstkritik verwirft er jeden Versuch einer Erklärung, die nicht aus der Beachtung sämmtlicher Bestandtheile des Gesetzes gewonnen wäre, und glaubt erst dann seine Aufgabe gelöst zu haben, wenn aus der gewonnenen Idee sich sämmtliche Einzelbestimmungen ableiten lassen. Gibt es, so dürfen wir wohl ruhig fragen, eine strengere Methode wissenschaftlicher Forschung, als die hier kurz skizzirte? Haben wir nun wohl noch nöthig, des Weiteren auszuführen, wie ganz derselbe Charakter auch seiner eigentlichen Exegese ausgeprägt ist? Ein anderes Verfahren wäre diesem Geiste ja gar nicht möglich gewesen. Wenn er sich die hohe Aufgabe gestellt hatte, den biblischen Text aus sich selber zu erklären, diese Erklärung aus dem Wortausdruck in allen seinen Nüancen zu schöpfen, die Bedeutung der Worte aber aus dem in dem überlieferten Schriftthum vorliegenden Wortschätze zu ergründen, so ist er auch dieser Aufgabe, das lehrt den Kundigen ein prüfender Einblick in das Werk, in wahrhaft genialer Weise gerecht geworden. Geradezu unzählig sind bie Fälle, in denen es ihm gelungen ist, Stellen zu erklären, die bis dahin ein crux interpretum bildeten, und zwar ist die Erklärung häufig eine so einfache, scheinbar auf der Hand liegende, daß man nur darüber erstaunt, nicht von selbst darauf gekommen zu sein. Man möchte sagen, wohin diese Augen blickten, da wurde es hell. — Welches Kunstwerk in sprachlicher Beziehung die Uebersetzung des Pentateuch bildet, das wird nur demjenigen klar, der in voller Vergegenwärtigung der halachischen Feststellungen dieselbe

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