Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 38 (1897)
- Issue
- Heft 17-18 (3.3.1897)
- Date
- 1897-03-03
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
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337 durch, welche er der Ktrche entlehnte;^«) u. U. deutsche Gebete, schöne deutsche Lieder, das Abletern von Glaubensbekenntniß (Konfirmation)^) für Knaben und Mädchen bei ihrem Eintritt in ein reiferes Alter, was im Judenthum keinen Sinn hat. *2) Für das Beschämende und Lächerliche, das 70) S. oben Note 66) die Quellen. 71) S. Jost, Irr. Annalen 294/840. 72) L. Löw a. a. O. p. 222 nimmt das Noli me tangere der Reformrabb. gnädig in Schutz und macht dieses „Urtheil des Geschichtsschreibers Grätz" zum Angriffsobject und ach grausames Verhängniß: nemo propheta in patria! — 13 Jahre später hat „Egyenlös6g", das Organ der von Löw in Ungarn geschaffenen Partei (1888 Nr. 26, p. 15), Löw'S Gegenmeinung völlig ignorirend, diesen „von Löw mit Indignation gelesenen" Passus, seinem ganzen Umfange nach wortwörtlich reproducirt und zur Beherzigung empfohlen. — Voll Emphase fügt der wackere Redakteur deS erwähnten Blattes die sehr wahre Bemerkung hinzu, daß Grätz nichts weniger alS orthodox gesinnt war und fürwahr „auch innwendig keine Peoth getragen hat", fein Urtheil demnach in jüd. Reformkreisen als normgebend zu gelten habe. Grätz war übrigens nicht der Erste, der den ConfirmationS-HokuspokuS in so abfälliger Weise be- und verurtheilte. Lange vor ihm schon haben achtbare Federführer, dieses Schooßkind der praktischen Pastoralklugheit, sit venia verbo, beim rechten Namen genannt. — Ich will von den vielen hier bloS 2—3 Btimmtn anführen. — In einem Magazin der Gewehrfabrik Holdheim'S (a. a. O. p. 48) wird eine „Waffe" ausgestellt, „die man gegen die Confirmation im Judenthum gebraucht: daß sie eine christliche Sitte, eine chr istli ch e Inst tution sei, daß sie nicht auf jüdischem, sondern auf christlich protestantischem Boden gewachsen und nicht so ohne Weiteres auf das Gebiet des Judenthums zu verpflanzen sei, daß die Uebertragung dieser christlichen Pflanze auf jüdischen Boden entweder nur mit der christlichen Erde möglich sei und dann ein Stück Boden vom Judenthum losgeriffen werde, oder ohne christliche Erde vergeblich und fruchtlos fei. Mit anderen Worten, daß die Confirmation entweder eine christl. Ceremonie oder ein jüdisches Schauspiel sei."-„Ist es nicht des Frevels genug, die jüdischen Ceremonien abzuschaffen, daß ihr noch den hinzufügt, die jüdischen durch christliche zu ersetzen, DNDSn DN nnn mDD fpv7 um gleichsam durch diese Befriedigung den Durst nach Abfall zu vermehren!" Im „Israel." 371/860 wird die Frage ventilirt, in welchem Berhältniß die Confirmation zu dem Judenthume stehe? Und da lesen wir u. A. folgende (mit Holdheim a. a. O. p. 50 correspondirende) Bemerkung:. „Die Confirmation hat ihren Ursprung bekanntlich im Christenthum. Nach der Lehre der christl. Kirche ist die Palingenesie (die geistige Wiedergeburt des Menschen» die unerläßliche Bedingung, unter welcher der Mensch der Versöhnung mit Gott und der ewigen Seligkeit theilhaftig wird. — Diese Wiedergeburt wird durch die Sacramente vermittelt. Unter Sacramenten versteht die katholische sowohl wie die protestantische Kirche heilige, äußere Gebräuche, welche eine sündenvergebende Wirkung haben, indem sie überhaupt als Kanäle betrachtet werden, durch welche „die heiligmachende Gnade der Seele zufließt." Unter die Zahl der Sacramente rechnet die katholische Kirche auch die Firmelung oder Firmung, welche letztere darin besteht, daß ein Bischof den Firmanden mit heiligem Olivenöl , (Chrisam) einweiht zum tapfern geistigen Streiter für Gottes Ehre und das eigene Seelenheil. — Da die Protestanten I darin lag, der ergrauten Mutter den schimmernden Putz der Tochter umzuwerfen, der sie mehr entstellte, als zierte, dafür hatte Jacobson in seiner aber die Firmung nicht als Sacrament erkennen, so führten sie statt ihrer die Confirmation ein, eine Eeremonie, welcher eine Prüfung in der ReligionSlehre vorangeht, und deren vorzüglicher Zweck es ist, mittels der Einsegnung durch den Prediger, die Taufe zu erneuern. (Bergl. Brockhaus Convers.-Lexicon s. v. Confirmation, und Meyer'S Konvers.-Lex. s. v. Konfirmation.) „Aus dieser kurzen Darlegung wird der g. Leser erkennen, welche hohe Bedeutung die Confirmation für das Christenthum hat. Sie ist ein Surrogat für einspecifisch christliches Dogma und steht in naher Verwandtschaft und Beziehung zu den heil. ReligionSgebräuchen der christlichen Kirche, wie Abendmahl und Taufe. Anders aber ist das Berhältniß zum Judenthum. DaS Judenthum kennt weder Sacramente noch Dogmen. Die höchsten Gebote der Thora sind dem Juden eben nichts weiter als göttliche Gebote, und ließen sich für ihn sogenannte Glaubensartikel aufstellen, so wäre es der eine: O’DtPn jd min. — Dieser Glaube an Offenbarung involvirt alles Andere; wo er fehlt, fehlen alle Confequenzen für die obligatorische Wahrheit deS JudenthumS; wo er vorhanden ist, wird jedes einzelne Gebot zum Glaubensartikel. — Die Aufstellung von Dnpy durch unsere früheren Religion-Philosophen hatten nur die Abwehr deS fremden EinfluffeS zum Zweck — ihre Absichten haben nur subjective Bedeutung und weichen als wiffenschaftliche Hypothesen von einander ab. Das Judenthum kennt daher auch keine Aufnahme-oder Bekenntniß-Ceremonie, oder eine Einweihung zum Glauben. Der Jude ist Jude durch die Geburt") — ein Lehrsatz welchen der modernste Rabbiner nicht bestreiten wird."*) Allerdings gibt es bei den Juden eine „Bar-Mizwah- Feier;* allein sie hat nur die Bedeutung, daß mit dem Eintritt in das Jünglingsalter die Verpflichtung zum Gesetzeintritt, daß der 13jährige Knabe .liLQ 13 (d. h. ein Sohn des Gesetzes) werde, und es ist hierbei völlig gleichgültig, ob der Knabe einen Vortrag halte, ob er in den ReligionSkenntniffen geprüft werde, oder ob er selbst einen Theil der Wochenabschnittes in der Synagoge vortrage, wie dies üblich ist: — er wird ein 13. — Von einer Confirmation in der Synagoge wußte man daher vor 50 Jahren noch nirgends etwas, in den meisten Gemeinden Israels ist sie Gott Lob noch heute unbekannt. *) D. h. durch die jüd. Geburt wird ihm vou der Vorsehung die Bestimmung und Berpflichtung, Jude zu sein in des Wortes vollster und edelster Bedeutung; ein Kämpfer für Israels Ehre und Lehre zu werden, und allen Gesetzen und Geboten der jüd. Religion sich unterzuordnen. — **) Holdheim a. a. £>. r- 60 f. liefert ein warnendes Excmpel, zu welchen Verirrungen fixe Reformideeu den Menschen verleiten Als Kuriosum registrire ich noch dar folgende amüsante und pikante Intermezzo. Leop Stein (geb. 5. Nov. 1810, gest. 2. Dec. 1882), „der erleuchtete Mann des Fortschritts" „der sonst dem relig. Fortschritt begeistert daS Wort redete" (f. Holdh. a. a. O. p. 59 u 64) äußerte sich (im „JSr. Volksschullehrer" 132/852) über diesen Punkt wie folgt: „Ueber den Namen Confirmation hier einige Worte. ES ist den iSraelit. Lehrern längst klar geworden, daß diese Handlung bei den Israeliten eine ganz andere Bedeutung habe und haben müsse, als bei den Christen. DaS christl. Kind wird durch die T a u f e der Heidenwelt, dem diabolischen Regimente, entzogen und tritt erst mit dieser, unbewußt, in die christliche Gemeinschaft ein und eS ist daher die Confirmation eine Bestätigung dessen, mit Bewrrßtfein, war mit dem Kinde unbewußt vorgenomme» wurde. Anders im Judenthum. Nach seinem Lehrbegriff treten ISraelit und Israelitin durch die Geburt in den göttlichen Bund