Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 38 (1897)
- Issue
- Heft 15 (22.2.1897)
- Date
- 1897-02-22
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2448705-2448721--43438-2492487- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
288 ligen. Ein solcher Austausch der Meinungen auf religiös wissenschaftlichem Gebiete kann nur geistbildend und auch zugleich vortherlhaft auf das religiöse Leben w'.rken. So hat sich aus dem früher mehr begrenzten Vereine ein auf breiterer Grundlage beruhender aus der Mitte der Gemeinde berausgebildet und das geistige Leben dahier neue Nahrung und Pflege erhalten. Möge dieses sich reich entfalten und von den besten Folgen begleitet sein! Oester r.- Ungar. Mo n a r ch i e. Nikolsburg, 12. Febr. Von der Ueberzeugung ausgehend, oaß das fleißige Studium der mw und das Vertiefen in dieselbe die erste Bedingung ist, gesetzestreue Juden heranzubilden, haben die conserv Jtiöen Elemente im Judenthum stets eifersüchtig darauf gesehen, daß mit dem Unterrichte in der heiligen Schrift schon in der frühesten Jugend begonnen werde. Unter der Devise „Das Lernen der Thora geht üb^r alles", haben es unsere Väter als ihre Lebensaufgabe betrachtet, die Kinder schon frühzeitig in das Wissen der heiligen Schrift einzuführen. Auch die mährischen Gemeinden, deren religiöse Nichtung bis vor etwa 80 Jahren anderen Gemeinden des Jn- und Auslandes nicht nachstand, waren eifrigst bemüht, der Jugend eine gediegene hebräische Ausbildung zu verschaffen und ihr Streben war, da sie eine gute Auswahl in den Lehrkräften trafen, von Erfolg begleitet. So mancher hervorragende Mann war aus den mährischen Schulen hervorgegangen, so manche Koriphäe auf religiösem Gebiete nannte mit Stolz Mähren jenes Land, in welchem er sich die Grundlage seines bedeutenden W.ssens erwerben. Nun ist es leider anders geworden. Als im Jahre 1809 das neue Schulgesetz zur Geltung kam, wurden in demselben zwei Stunden wöchentlich für den sogenannten obligaten Religionsunterricht festgesetzt. Da diese minimale Anzahl der Stunden jedoch nicht hinreichend war, so führten sämmtliche Cultusgemeinden den unobligaten Religionsunterricht ein, um so der Jug.nd Gelegenheit zu geben, sich in den hebräischen Kenntniffen zu vervollkommnen. Doch die staatlich bestellten Bezirksschulinspektoren, welche dem Ehristenthum entnommen wurden, erstatteten die Anzeige, daß die Stundenanzahl für den hebräischen Unterricht eine zu bedeutende sei, und daß hiedurch eine Ueberbürdung der Jugend stattfinde. Die Folge dieser Anzeige war ein Erlaß der mährischen Landesschulbehörde, in welchem dem unobligaten hebräischen Unterrichte in den ersten zwei Schuljahren ein Maximalausmaß von drei Stunden und den höheren Schuljahren ein solches von vier Stunden eingeräumt wurde. Hiermit war nun der erste Anstoß zur Lahmlegung des Religionsunterrichtes gegeben. Die alten Gemeinden waren von der Maßregel des Landesschnlrathes betroffen, die neueren Gemeinden, welche sich in Folge der Freizügigkeit bildeten, und an deren Spitze Männer der sogenannten fortschrittlichen Nichtung standen, jubelten. Da die Stundenanzahl von drei oder vier Stunden nicht hinreichte, um den Kindern eine intensive Kenntniß des Pentateuchs beizubringen, so wuchs eine Generation heran, die fast bar alles Wissens war, weil das wenige, was sie sich in der Volksschule angeeignet hatte, in Vergessenheit gerieth. Mit der Uebersiedlung der bemittelteren Bevölkerung der alten Gemeinden in die größeren Städte begann ein allmähliger Verfall in den Muttergemeinden sich bemerkbar zu machen, welcher sich auf fast alle Gebiete, insbesondere auf das religiöse erstreckte. Die alten Gemeinden verarmten und vermochten nicht die nöthigen Mittel aufzubringen, um auch nur in dem bescheidensten Stunoenausmaß ihre Kinder in Religion unterweisen zu lassen, die neueren hatten keinen Sinn für Unterricht und Religiösität. Dadurch ist jenes Resultat erreicht worden, welches jeden Juden, der noch Sinn für den Glauben seiner Väter hat, mit tiefster Betrübniß erfüllen muß. Die meisten Gemeinden begnügen sich mit den erwähnten zwei Stunden für den obligaten Religionsunterricht, in welchem von unfähigen Lehrkräften, die, einige Ausnahmen abgerechnet, kein Wissen, kein Herz und kein Sinn für unseren heiligen Glauben haben, in begeisterungsloser Weise, einige Bibelerzählungen in deutscher Sprache vorgetragen oder vorgelesen werden, welche dann von den Kindern memorirt werden müssen. (Aufgabe der nächsten Berichte soll es sein, einige Gemeinden, in welchen diese llebelstände vorherrschen, namentlich aufzuführen.) Dadurch wächst eine Anzahl von hebräischen Analphabeten heran, und jene Kinder, welche im Stande sind einen eingedrillten Vers zu übersetzen, werden wie Wunderthiere angestaunt. Daß diese Kinder den Gebetstücken des Gottesdienstes fast nirgends folgen können, ist selbstverständlich. Es darf jedoch nicht verschwiegen werden, daß sich erfreulicherweise in einigen Gemeinden eine Gegenströmung bemerkbar macht. Seit neuerer Zeit wurden einige Rabbinatssitze Rabbinern von entschieden konservativer Nichtung verliehen, welche sich mit aller Kraft gegen den weiteren Verfall des Judenthums ftämmen und jeder Reform opponiren. Gemeinden, wie das uralte Nikolsburg, Boskowitz, Holleschau, Kostet können sich rühmen gesetzestreue Rabbiner zu besitzen, welche Bürgschaft dafür bieten, daß den Wünschen reformsüchtiger Cultusvorsteher niemals Rechnung getragen wird und von welchen man schon jetzt sieht, daß sie der religiö