Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 38 (1897)
- Issue
- Heft 14 (18.2.1897)
- Date
- 1897-02-18
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2446951-2448705-2448720--43417-2492465- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
266 schrieb jene „Vorläufige Abrechnung" (VII, 347 ff.), die zu den besten seiner polemischen Schriften gehört. Bevor er aber in die Sache selbst eingeht, richtet er sich jenen Ehrlosen gegenüber, die vor keiner Erdichtung zurückgeschreckt waren, um ihn herabzuwürdigen, in seiner ganzen ruhigen Größe auf und drückt ihnen das Stigma ehrloser Lügner auf die Stirn. Man fühlt es diesen Sätzen nach, sie sind mit seinem Herzbluts geschrieben. Zu fern war seiner Seele jeder Dünkel, als daß jene Kränkungen ihn nicht schmerzlich berührt hätten. Sofort aber kommt die Heiterkeit, dieses unverlierbare köstliche Gut einer großen Seele, wieder zum Durchbruch und in sprudelnder Laune und mit spielender Eleganz entlarvt er die ganze Mache, zerpflückt die armseligen Einwände der Gegner, stellt in wuchtiger Beweisführung die Nichtigkeit seiner Behauptungen nochmals sonnenklar fest und weist die aufs Haupt geschlagenen Angreifer mit dem Fluche der Lächerlichkeit beladen in ihr Nichts zurück. Wie wenig aber auf der Seite der Gesetzestreuen der Ernst der Sachlage gewürdigt wurde unv wie wenig Neigung vorhanden war, in dieser Sache, wo es sich um die heiligsten Interessen handelte, offen auf die Seite S. R. H's. zu treten, das zeigte sich in der allgemeinen Zurückhaltung und womöglich noch charakteristischer in der Weise, wie der einzige *) damals mit Namen Frankel entgegentretende Herr sich aussprach, der als ein Mann von unzweifelhaftester, ja der allgemeinen Bildung mißtrauisch gegenttberstehender Orthodoxie bekannt war. Es war dies der Oberjurist einer allberühmten Gemeinde, der von einem seiner Vorsteher aufgefordert worden war, dem Herrn Dr. Frankel gegen H. zu Hülfe zu kommen und sich durch Unterzeichnung eines von dem Vorstandsgliede und Anderen, den dortigen Oberrabbiner an der Spitze, ausgegangenen Sendschreibens an diesem ehrenrettenden Werke für Herrn F. zu betheiligen Der Herr Oberjurist theilte die Ansicht dieser Herren nicht, fand sich vielmehr veranlaßt ein besonderes Votum in dieser Angelegenheit zu veröffentlichen, bestätigt in demselben der Sache nach Alles, was S. R. H. gegen die H'odegetikgesagt hatte, und — macht in demselben Athem, nicht etwa Herrn Frankel, sondern S. R. H. die bittersten Vorwürfe über sein Vorgehen, er habe damit — einen ctrn W?r; geübt (sic!) und sein Verfahren sei kein anderes als «irr rue, der bekanntlich nr pwrsü H. begnügte sich damit, die ganze Erklärung, soweit sie die Sache betraf, wörtlich abzudrucken und zu übersetzen, und nur die Bemerkung hinzuzusügen, da der Herr Oberjurist so der Sache nach alles b e st äix;t. .was H. gesag t habe, *) Später trat noch ein Herr in einer gleichfalls hebräisch geschriebenen Broschüre F. entgegen. so sei dieser über den angeblichen sw'n uub das pjasr seines Verfahrens sehr ruhig und er halte es eben nicht für schwer, die Frage zu lösen, ob bei solcher Sachlage das Reden oder das Schweigen der angebliche asm b'h'r, wäre. — Alts der hochinteressanten „Vorlänfigen^Abrechltung" können wir uns nicht versagen wenigstens eine Stelle anzuführen wegen ihres überaus bedeutsamen Inhalts und weil sie in Vertretung des gesetzestreuen Judenthums gerade nach einer Richtung hin Front macht, mit welcher seine Gegner es so gern in innige Geistesverwandtschaft setzen möchten. H. hatte in Widerlegung einiger nichtigen Einwürfe nochmals uachgewicsen, wie Herrn F. alle über den Schrifttext hinausgehenden Gesetzeserklärungeu und Erweiterungen sammt den Jntcrpretationsregeln, den ntm: nTmtr ms, nichts als geistiges Erzeugniß der Chachamim seien, und knüpfte daran folgende Bemerkung: Wohin kommt überdies Herr Frankel mit dieser Lehre der selb st geschaffenen Midoth? Dahin, — Herr ** erschrecke nicht — die ganze traditionelle Gesetzeslehre auf ein höchst unwissenschastliches, mystisches, gefährliches Muckerthum zll gründen, das sich für seine Ausladungen auch nur aus ein tieferes, mystisches B i b e l l e s e n, auf ein tieferes, mystisches Bibelverständniß beruft. Das bis zur Hodegetik bestandene nnd mit Gottes Hülfe die Hodegetik überlebende Judenthum blieb stets bei klarem, hellem, nüchternem Verstände. Der göttliche Schrifttext enthielt ihm die r'^2, die Grundprineipien der Gesetze. Die ebenso göttliche mündliche Ueberlieferung enthielt ihm die die näheren Bestimmungen der Gesetze, und die etsttbi onn rra cnn ntr*'-!: nTj-rup waren ihm von demselben Autor des Textes ilnd der Ueberlieferung, waren ihm ebenso von Gott gegebene Jnterpretations - Regeln, waren ihm ein vom Autor des Textesund der Ueberlieserung gegebener Schlüssel, von welchem ihm der Autor des Textes u n d der Ueberlieferung gesagt hatte, daß er den Text in einer solchen Weise gefaßt und mit solchen Andeutungen ausgcstattet habe, daß mit Hülfe dieses Schlüssels die mündlichen in dem schriftlichen Text der 2'b^r angedeutet zu finden seien, auf daß mit Hülfe dieses Schlüssels die mündliche Ueberlieferung durch den schriftlichen Text selbst bewahrt, wenn zweifelhaft und lückenhaft geworden, rectrsicirt und reeonstruirt, und theilweise auch zur Erledigung von in Text und Ueberlieferung nicht ausdrücklich besprochenen, nur implicite enthaltenen Fällen amplificirt werden könne. Da bleibt die ganze Gesetzesforschung auf dem Gebiete des klaren, Hellen, scharfen, nüchternen Verstandes. Da ist der 2trB vL'O und der mio will nnd braucht nichts zu sein als smc, als „Au fsu ch nn g" der nach a n s-