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Der Israelit · 1897-02-18 · Heft 14 (18.2.1897) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 14 (18.2.1897)
Date
1897-02-18
Page
– (sequence 2)
Language
German
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260 König und Priester, Thron und Altar, Staat und Kirche, diese mächtigen Faktoren, welche sonst überall als mehr oder minder schroffe Gegensätze einander gegenüberstehcn und den sozialen Frieden gefährden; sie sollen bei euch ihre Auslöhnung finden; ihr werdet mir sein ein Königreich — von Priestern! Und wahrlich, die nach Jahrtausenden zählende Geschichte unseres in aller Herren Länder zerstreuten Volkes legt rühmliches Zeugniß dafür ab, daß die bei Antritt seines Exils ihm gewordene prophetische Mahnung volles Verständniß und redliche Erfüllung gefunden, die Mahnung: „Fördert das Wohl des Staates, in den ich euch verwiesen habe, und betet für ihn zu Gott, denn in seinem Wohle wird auch euer Wohl sein." (Jeremia Cap. 10, V. 7.) Ist aber diese Vereinigung des Bürgers und des Menschen, des Staats und der Kirche, zu welchem alle Menschen sich einst die Bruderhand reichen werden, das Höheziel unserer heiligsten Hoffnungen und Wünsche, wie erscheint dann ein Tag wie der zu feiernde, als das heraufziehende Morgenroth jener Zeit, die unsere Propheten verkündet, die unsere Gebete feiern, und der die Herzen aller edlen Menschen in heißer Sehnsucht entgegen schlagen! Angesichts dieser Feier strecken die kämpfenden Parteien ehrerbietig die Waffen. Der Kampf des Tages schweigt. Der himmlische Vater, bei dem sie ihren abgeschiedenen Landesvater geborgen wiffen, ist der Gott der Christeil und der Juden. Alle ohne Unterschied des Glaubens, des Bekenntniffes und der Raffe, alle wiffen sich als Kinder eines und desselben Vaters, sie beten dieselben Gebete, sie singen dieselben Psalmen, sie hegen dieselben Wünsche für das allen gleich theuere Vaterland uud feiern gemeinsam das Fest, das wieder einen neuen Knoten in dem Bande schlingen soll, welches sie mit ihrem himmlischen Vater verbindet und das dadurch zum Alle in Liebe umschlingenden Bruderbande wird. Beraucht es nach alledem erst noch besonders gesagt zu werden, was speciell uns Juden in gehobener Feststimmung das Gedächtniß unseres gottseligen Kaisers mit lautem Segen feiern läßt? Daß diese herrlichen Gedanken, keine bloßen Gedanken geblieben, daß sie in Wirklichkeit uns Gesetz geworden sind, das ist ein unbestreitbares Verdienst des gottbegnadeten Fürsten, deffen hundertjähriger Geburtstag alle deutschen Lande festlich zu begehen sich anschicken. Unter Seiner Regentschaft ist das deutsche Reichsgesetz vom 3. Juli 1869 in Wirklichkeit getreten. Seine höchsteigene Unterschrift trägt dieses Gesetz, deffen einziger Artikel lautet: .ri '. „Alle noch bestehende», aus der Verschiedenheit des religiSsen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte werden yierdurch ausgehoben. Insbesondere sott die Befähigung zur Theilnahme an der Gemeinde- und Landesvertretung'und zur Bekleidung öffentlicher Aemter vom religiösen Bekenntnis unabhängig sein." Und diese edle Gesinnung spricht sich nicht nur in diesen und anderen legislatorischen Akten des gottseligen Fürsten aus, sondern überall, wo in gehobenen Momenten sich Gelegenheit dazu bot, gab der Verklärte diesem Zug seines wahrhaft königlich fühlenden Herzens beredten Ausdruck. — Aus den vielen, hierhergehörigen Aeußerungen, sei hier nur an den Allerhöchsten Erlaß vom 23. März 1884 erinnert, den Hochderselbe aus Anlaß der Kundgebungen zu seinem 87. Geburtstage an den Reichskanzler richtete: „Aus den vielen beredten Zeicheu l a u t e r e r Anhänglichkeit, tu i t dene n Ich von nah und fern begrüßt worden bin, entnehme Ich zu Meiner Genugthuung auf's Reue die frohe Ueberzeugung, daß die ganze Nation in aufrichtiger Vaterlandsliebe ohne Rücksicht auf politisches und religiöses Bekenntnitz in der Treue zu Kaiser und Reich fest zufammensteht. Gehoben und gestärkt durch dieses Bewußtsein, wird es wie bisher die s ch ö n st e Ä u f g a b e Dl eines Lebensscin, dieWohlfahrt Meines geliebte n deutschen Volkes in friedlicher A rb e i t f o r t u n d fort zu fe st i g en und zu s ö rd e r n." Dieser hochherzige Grundsatz religiöser Duldung ist dann später wiederholt von dem Ihm auf dem Kaiser-Throne folgenden Sohne und Enkel in nocknachdrücklicherer Weise betont worden. So heißt cs in dem Allerhöchsten Erlaß Kaiser Friedrichs 111. an den Reichskanzler vom 12. März 1888 beim Regierungsantritt: . . . „Ich will, daß der seit Jahrhunderten in Meinem Hause heilig gehaltene Grundsatz religiöser Duldung auch ferner alle meine Unterthanen, welcher Religionsgemeinschaft und welchem Bekenntnisse sic auch anghören, zum Schutze gereiche. Ein jeglicher unter ihnen steht Meinem Herzen gleich nahe — haben doch alle gleichmäßig in den Tagen der Gefahr ihre volleHingebung bewährt." Unser regierender Kaiser Wilhelm II. rrv folgt, wie er selbst ausdrücklich betont dem Vorbild seiner erhabenen Ahnherren, wenn er in der Landtags-Thronrede vom 27. Juni 1888 wörtlich sagt:

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