Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 38 (1897)
- Issue
- Heft 13 (15.2.1897)
- Date
- 1897-02-15
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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-- n ij ,1-—j j| ~~JFri i . i J'Hi'J.JfBmi i" reichlich ausgewogen, weßhalb tvir gegen diesen Borschlag ernste Bedenken hegen." Was die Rücksicht auf das xvs'xq ttn:ss xvcn betrifft, so beruhigt uns über diesen Punkt Herr Dr. Dembo selber, wenn er im Anschluß an seine obigen Worte fortfährt: „Aber auch unter den gegenwärtigen Verhältnissen, bei dem heutigen Stand unserer Schochtim und Bodkim, auch jetzt ist ihre Untersuchung besser, als diejenige vieler Veterinäre und Feldscheerer in verschiedenen Schlachthäusern. Mit ruhiger, zuversichtlicher Ueberzeugung darf ich behaupten: An vielen Orten wären die Krankheitsfälle an Schwindsucht geringer als sie jetzt sind, wäre dort ein Jude, der die Schlachtthiere nach jüdischem Ritus untersucht." Aus Mitteldeutschland. Mit großem Interesse habe ich in Nr. 9 des „Israelit" eine Korrespondenz „Aus Norddeutschland" gelesett. Jeder Fachmann weiß, wie schwer es ist, in der Frage p:vb na: n*cn:v eine Entscheidung zu treffen, die denk klaren Wortlaut des jnr entspricht und weder ^pn1? noch isnnb von demselben abweicht. Nun habe ich aus obiger Correspondenz zu meiner Freude ersehen, daß der Gewährsmann des Einsenders eine ganz kurze und einfache Formel gefunden hat, durch welche alle Schwierigkeiten behoben sind. Er schreibt: „daß solche ausnahmsweise Erlaubniß nach Ausweis der Ge setzesstel ll en nur gerechtfertigt erscheine, wenn es um den Eintritt eines 'nrr in ein bereits von einem Nichtjuden offenkundig betriebenes Geschäft handle .... oder im Falle eines technischen Betriebes, der seiner Natur nach am Samstag nicht unterbrochen werden könne." Es wäre vom allgemeinen Interesse, wenn der Verfasser der Correspondenz seinen Freund veranlassen möchte, den „Ausweis der Gesetzessiellen" öffentlich vorzulegen, nach dem er seine Entscheidung der Oeffentlichkeit unterbreitet hat. X. Stratzburg, 10. Februar. Am 24. bezw. 31. Januar fanden die Wahlen des hiesigen Synagogenrathes statt. Es ist dies seit 14 Jahren das erste Mal, daß das israelitische Consistorium des Unter-Elsaß wieder gestattete, daß die Mitglieder incl. des Präsidenten und Vicepräsidenten der Synagogenverwaltung durch öffentliche Wahl wiedergewählt wurden; denn das Recht der Ernennung der Synagogenverwaltung steht in den Städten mit Consistorialsitz nur allein dem Consistorium zu. Es standen sich im Ganzen zwei Liften gegenüber, die eine mit den bisherigen Mitgliedern und eine Oppositionsliste. Unter den Candidaten der Oppositionsliste befanden sich auch einige Gemeindemitglieder, welche weder rse* noch sind. Die bisherigen Mitglieder, welche zwar vom Consistorium ernannt waren, mußten s. Z. ihre Entlassung einreichen, weil Letzteres eine neue Synagogenverordnung, welche die Verwaltungscommission erfassen wollte, nicht billigte; trotzdenl siel bei der Wahl die Oppositionsliste gänzlich durch und wurde nicht einer ihrer Candidaten gewählt. Es ist dies ein trauriges Zeichen der Zeit! Oder soll es ein Mahnruf für die noch gesetzestreuen Gemeindemitglieder fein V? O e st err. - U ng a r. Mo na rchie. Wien. (Dr. Carl Lueger — einIudenst ä mmli n g.) Die Grazer deutschnationalen Studenten haben dem Hörer der Philosophie, Ferdinand o. A r l t, einem Enkel des berühmten Professors der Augenheilkunde, die Satisfactionsfähigkeil abgesprochen, weil er nachweisbar und eingestandenermaßen mütterlicherseits von dem im Jahre 1845 getauften jüdischen Arzte Kö ni gs b er g abstamme. Was ein echter Anusen.imit ist, ahndet also das Judenblnt ins Xte Geschlecht. Die Theorie, daß ein Tropfen Judenblut das edelste arische Geschlecht auf Jahrhunderte hinaus „verunreinigt" und seine Abkömmlinge den Parias unserer modernen Gesellschaft gleichmacht, hat auch ihre gerichtliche Bekräftigung erfahren — die Beleidiger des Herrn v. Arlt sind sreigesprochen worden. Mit diesem Richterspruch aber hat der Antisemitismus in Oesterreich seine zwei hervorragendsten Führer, Herrn Schönerer und Herrn Lueger verloren. Ja, auch Herrn Lueger, denn so schreibt die „Oesterreichische Wochenschrift" mir haben heute unseren Lesern das interessante, von den Christlich-Sozialen bisher sorgsam gehütete Geheimniß zu verrathen, daß auch Herr Dr. Karl Lueger mütterlicherseits ein Judenstämmling ist. Der „Herr von Wien" ist der Sproß einer alten Wiener Bürgerfamilie. Ec selbst hat sich einmal mit nicht geringem Stolz auf das Alter seiner Abstammung berufen. Dazumal lebte nun allerdings in Wien nur ein einziger Bürger des Namens Lueger. Es war dies das Jahr der furchtbaren, von Herzog Albrecht angeordneten Judenverfolgung, über welche uns die von Dr. I. Zeibig im „Archiv für Kunde österreichischer Geschichtsguellen" publieirte „Kleine Klosterneuburger Chromk" eingehend berichtet. In dieser Chronik heißt es nun (Band VIII, Seite 245) wörtlich: „Darnach am schwarzen suntag Mordert man dieselben juden, all die zeigten viel guets an, vnder der erden, zu Wien und hat man allein verprent 240 Person, ein jüdin zu closterneuburg liess sich tauffen uno wardt genant barbara, hat vor zu der ehe den schebelein juden gehabt, die nam darnach zu der Ehe niclasen, des lueger eines erbaren burgersson." Die dem Flammentode entgangene Gattin des Juden Schebelein, die in der Taufe den Namen