Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 38 (1897)
- Issue
- Heft 13 (15.2.1897)
- Date
- 1897-02-15
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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- *>ffv T/- 247 Der Vorstand der Synagogengemeindc zu Aachen bittet das Abgeordnetenhaus dahin wirken zu wollen, daß im dortigen Kaiser Wilhelms-Gymnasium jüdischer Religionsunterricht aus Kosten dieser Anstalt ertheilt werde. Die Bittschrift ist schon im vergangenen Jahre an das Hohe Hans gelangt, aber nicht zur Verhandlung gekommen. Der Vorstand hat sich zuerst an den Direktor der Anstalt gewandt und von diesem als Antwort im Aufträge des Provinzialschulkollegiums die Frage gestellt erhalten, ob der Vorstand der Synagogengemeinde für den Fall der Genehmigung bereit sei, die Kosten des Unterrichts zu übernehmen. Der Vorstand glaubte in Beantwortung der Frage mit Fug und Recht beanspruchen zu dürfen, daß die Einrichtung auf Kosten der Anstalt getroffen werde, da von den jüdischen Schülern ebenso viel Schulgeld wie von den christlichen erhoben werde, uiib alle Preußen gemäß der Verfassung vor dem Gesetze gleich sind. Das Provinzialschutkollegium erklärte daraus am 9. Oktober 1895, sich nicht in der Lage zu befinden, der Einrichtung des Religionsunterrichtes näher zu treten. Am 18. November desselben Jahres wendet sich der Vorstand sodann an den Herrn Unterrichtsminister mit der Bitte, die Einrichtung verfügen zu wollen. Die Antwort erfolgte am 14. Dezember 1895 mit dem Bemerken, daß der jüdische Religionsunterricht an höheren Schulen als ein allgemein verbindliches Fach nicht anerkannt ist, und daß demgemäß seitens der Unterrichtsverwaltung auch eine Verpflichtung zur Einrichtung desselben nicht besteht. Ob und in welchem Umfang eventuell eine staatliche Schule zu den Kosten des von der Svnagogengemeinde beantragten wahlfreien jüdischen Religionsunterrichts beizutragen in der Lage sei, hängt von dem Ergebniß der Prüfung im konkreten Falle ab. Vorausgesetzt wird dabei unter allen Umständen, daß die Synagogengemeinde mindestens die Hälfte der betreffenden Kosten übernimmt. Der .Herr Minister glaubt, nach dieser Maßgabe dem Vorstand überlassen zu können, die Angelegenheit in anderweite Erwägung zu nehmen. Die Komnlisston hat nach eingehender Berathung des Gegenstandes in Anwesenheit von zwei Kommissarien der königlichen Staatsregierung sich zu der Ansicht vereinigt, daß die den Israeliten zuftehende vollständige Gleichheit vor dem Gesetz mit den Christen nicht zur Folge hat, daß an den höheren Staatsschulen ein besonderer Religionsunterricht für jüdische Kinder stattfinden muß. Rach den bestehenden Bestimmungen haben wir in Preußen nur zwei anerkannte Religionsgesellschaften, die protestantische und katholische; die anderen Religionsgesellschaften, darunter auch die Synagogengemeinden, werden als tolerirte betrachtet, denen in der hier in Betracht kommenden Beziehung die volle Gleichberechtigung bisher durch die Gesetzgebung und die ministeriellen Bestimmungen nicht zugestanden ist. Die Kommission hat die vorliegende Gelegenheit nicht für geeignet erachtet, in die Frage einzntreten, ob cs erwünscht sei, in dieser Beziehung eine Aenderung herbeizuführcn, sondern sich dahin geeinigt, dem Hohen Hause vorzuschlagcn, über die Petition, weil die Beschwerde über Gesetzesverlctzung als unzutreffend zu erachten, zur Tagesordnung überzugehen. Abgeordneter Freiherr v. Erffa-Wernburg (kons.j: Zur Beurtheilung dieser Petition gehört meines Erachtens unbedingt die Kenntnißnahme des Prozentsatzes der Frequenz der Schüler nach der Konfession. Ich gestatte mir die Anfrage an dett Herrn Referenten, in welchem Maße jüdische Schüler an diesem Gymnasium in Aachen bethciligt sind. Berichterstatter Abgeordneter Seyffardt: Es ist die Zahl eine beschränkte; 19 Schüler im Gymnasium, in Schüler in der Vorschule. Es kommt aber ans die Frage eigentlich nicht an, die Herr Freiherr v. Erffa an mich gestellt hat; cs handelt sich nur darum, ob die rechtliche Verpflichtung vorliegt oder nicht. Eine solche ist nicht anzuerkennen, einerlei, ob viele oder wenige Schüler vorhanden sind. Die Staatsregiernng hat sich in allen Fällen bereit erklärt, mit beizutragen, wenn die Synagogeugeineinde oie Hälfte der Kosten übernimmt; dem Wnnsche, auch den israelitischen Schülern Religionsunterricht ertheilt zu sehen, soll also thunlichst Rechnung getragen werden. Wenn das Hohe Hains nichts dagegen einzuwenden hat nnd anerkennen muß, daß die Regierung in der Sache richtig gehandelt hat nach den beute bestehenden Bestimmungen, dann kann es darüber hinweggehen, ob die Zahl der Schüler eine größere oder geringere ist. Würde die Zahl auch noch so groß sein, so wäre dennoch von einer rechtlichen Verpflichtung nickt die Rede. Abgeordneter Dr. Glattfelter (Centrum): Ich antworte dem Herrn v. Erffa aus seine Anfrage, daß uns eine bestimmte Zahl von jüdischen Schülern in der Unterrichtskommisnon angegeben wurde. Die genaue Zahl weiß ich nicht, aber ich erinnere mich sicher, daß ein Theil der Schüler in der Vorbereitungsklasse ist, also nicht in 'Rechnung zu bringen wäre, und daß die Zahl der Schüler, die in Rechnung zu bringen sind, nicht bis 20 steigt, welche Zahl sonst angenonnnen wird, um einen besonderen konfessionellen Religionsunterricht einzurichten. Das Haus geht über den Antrag zur Tagesordnung über. Breslau, 17. Febr. Der Verband zur Erziehung hilfsbedürftiger israelitischer Kinder hielt am 28. v. Mts. im großen Saale des Cafe Restaurants seine diesjährige ordentliche General-Versammlung ab.