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Der Israelit · 1897-02-15 · Heft 13 (15.2.1897) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 13 (15.2.1897)
Date
1897-02-15
Page
– (sequence 4)
Language
German
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246 Lehrerin anlangt, so mag es mit Rücksicht auf die Schwierigkeiten, welche der Semesteranfang bezüglich der Zahl der erforderlichen Klassen und deren Zusammensetzung mir sich bringt, genügen, wenn uns die Schul-Deputation von den durch Wohldieselbe in dieser Beziehung getroffenen Einrichtungen Anzeige macht. Wir werden dann darüber zu befinden haben, ob bei der getroffenen Wahl die Forderungen des Herrn Ministers erfüllt sind und, falls das nicht der Fall sein sollte, eventl. eine andere Wahl herbeizuführen haben. Königliches Provinzial-Schul-Kollegium gez. Pilger. Bemerkenswerrh ist zunächst der Ton, in dem hier der Magistrat abgefertigt wird. Es erscheint dem Minister „nicht nothwcndig, Wohldemselben einen besonderen Bescheid auf die Eingabe zu ertheilen". Ein Landrath kann sich, wie die „Berl. Ztg." meint, einem Dorfschulzen gegenüber nicht schneidiger ausdrücken. Fragt sich nur, ob dieser Ton dem Minister oder seinem Sprachrohr, dem Provinzial-SchubKo'- legium, auf Rechnung zu setzen sei. In Bezug auf diesen Ton äußerte sich schon der Berichterstatter der Stadtverordnetenversammlung in dieser Angelegenheit, der Stadtverordnete Kreitling, am 19. März v. I: Ueberhaupt ist der Inhalt seines (des Ministers) Reskripts zwar scharf, aber der Form nach sehr höflich; er steht in dieser Beziehung in erfreulichem Gegensatz zu der Verfügung des Provinzial-Schulkollegiums. Die Höflichkeit, die wir in dem ministeriellen Schreiben finden, ist leider in der Verfügung des Provinzial- Schulkollegiums vergeblich zu suchen. Es heißt darin in jedem einzelnen Satz: Der Magistrat hat das und das zu thun; — beständig herrscht die imperative Form vor. Das ist ein Ton, wie er selbst einem Untergebenen gegenüber heute gar nicht aufrechtzuerhalten ist u. s. w. Der schroffe Ton überlegener Weisheit, den die Provinzial-Schulbehörde anschlägt, steht in schreiendem Gegensatz zu dem sachlichen Inhalt des Schreibens, das, bei Lichte besehen, die Einwendungen des Magistrats in verschiedenen Punkten als vollkommen berechtigt anerkennen muß. Das Schulkolleginm forderte den Nachweis der Qualifikation für den jüdischen Religionsunterricht, obwohl nirgends eine Behörde eristirt, die diese Prüfung vorzunehmen befugt ist. Es sieht sich deshalb genöthigt, „den Nachweis zu siftiren". Die Verfügung bezüglich der 12 Religionsstunden soll von dem Magistrat mißverstanden sein; es heißt aber wörtlich in der damaligen Verfügung des Provinzial-Schulkollegiums: „Die feste Anstellung einer jüdischen Lehrkraft als ordentlicher Lehrer an den Gemeindeschulen (mit Ausnahme der 11., 20., 31., 70., 36., 37., 38., 30., 40. und 41.) ist künftig nur zulässig . . ." b) wenn die bereits angestellten Lehrkräfte bis zu je 12 Religionsstunden herangezogen sind. Wo bleibt da etwas mißzuverstehen? Allerdings hatte sich der Minister nicht so entschieden ausgedrückt wie das Schulkollegium, aber die städtische Schulverwaltung muß — leider — das ausführen, was ihm das Schulkollegium als Willen des Ministers diktirt. Auch den Einwendungen bezüglich des Klassenordinariats giebt das Schulkollegium wohl oder übel nach, aber nur, um an die Stelle einer undurchführbaren Regel fein eigenes Ermessen zu setzen, wodurch schädlichen Eingriffen in den geordneten Gang des städtischen Schulwesens Thür und Thor geöffnet werden. Alles in Allem bleibt es aber der Wille des Ministers und des Provinzial-Schulkollegiums, das in dieser ganzen Angelegenheit die treibende Kraft zu sein scheint, daß die jüdischen Lehrkräfte als ein nothwendiges Uebel zu betrachten und demgemäß zu behandeln feien. Max will sie wegen des Religionsunterrichts für die jüdischen Kinder nicht ganz ausmerzen, aber man drückt sie zu Lehrern zweiter Ordnung herab, macht ihnen das Leben sauer und raubt ihnen die Berufsfreudigkeil. In Verhältniffe, die seit Jahrzehnten bestanden und Niemandem zu einer Klage Anlaß gegeben haben, greift der Geist der Unduldsamkeit störend und verbitternd ein. „Thut nichts! der Jude wird verbrannt." DaS ist der Refrain, mit dem die Patriarchenweisheit der Regierung jeden Einwand der liberalen Stadtverwaltung niederschlägt. Berlin. Die Unterrichtskommiffon des Abgeordnetenhauses verhandelte dieser Tage über eine Petition der Synagogengemeinde zu Aachen, den jüdischen Religionsunterricht im dortigen Kaiser Wilhelm-Gymnasium betreffend. Auf Antrag des Centrums-Vertreters ging die Kommission über die Petition zur Tagesordnung über, da „der jüdische Religionsunterricht an höheren Schulen als allgemein verbindliches Fach nicht anerkannt sei und deßhalb eine Verpflichtung zu seiner Einrichtung nicht bestehe, nach der Verwaltungspraxis aber den Synagogengemeinden unter allen Umständen die Hälfte der Kosten bei der Einführung auferlegt würde." In der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 23. v. M. kam nun die Petition zur Verhandlung und erfuhr auch hier dasselbe Schicksal, nämlich Nebergang zur Tagesordnung. Bei der Bedeutung des Gegenstandes geben wir die Verhandlung nach dem stenographischen Protokoll wieder' Berichterstatter Abgeordneter Seyffard (natilb.):

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