Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1897-02-15 · Heft 13 (15.2.1897) · page 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 13 (15.2.1897)
Date
1897-02-15
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/2446951-2448705-2448719--43393-2492440
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

245 unser Judenthum eine Zickunst haben möge, um die es sich verlohnt zu kämpfen. Diese Hoffnung auf eine Zukunft ist es, die allein imstande ist, die S e l b st a ch tu ng zu erwecken, dieser Gedanke allein hat bewußt und unbewußt alle Diejenigen getragen, die in unablässigem Bemühen für die Erhaltung und Neubelebung jüdischer Kultur und Sitte gekämpft, gestritten und gelitten haben. Unsere Ausgabe ist es, diese Hoffnung überall neuzubeleben, unablässig unserm Volke zu zeigen, daß wir uns nicht zu schämen brauchen, aus Zion und Jerusalem zu stammen, und daß unsere Liebe zum Heiligen Lande unsere Bürgerpflicht nicht verletzt sondern adelt- Wenn wir so in edler Selbstachtung Juden zu sein uns bemühen, nichts von uns wegwerfen und abstreichen, nur weil es „jüdisch" ist, dann wird cs uns gelingen, auch unseren Brüdern die Selbstachtung wiederzugeben. Dann werden wir den Lohn darin finden, daß wir getrost für unser Judenthum in die Zukunft schauen dürfen! Zeitungsnachrichten und Correfpondenzen. Deutschland. Berlin, li. Februar. (Ein neuer Ukas in S a ch e n der jüdischen L e h r k r ä f t e.) Es ist etwa ein Jahr her, da überraschte die Negierung unsere städtische Schulverwaltung mit einer Verfügung, die sich gegen die Verwendung jüdischer Lehrkräfte an den Gememdeschuten Berlins richtete. Die Anordnungen, die der Unterrichtsminister traf, waren der Art, daß die Berliner Schulverwaltung geradem vor die Unmöglichkeit gestellt war, noch ferner eine jüdische Lehrkraft anzustellen, aber auch bei der Beschäftigung der nun einmal vorhandenen etwa 5<) jüdischen Lehrerinnen — Lehrer jüdischen Glaubens giebt es kaum — mit schier unlösbaren Problemen schultechnischer Art zu kämpfen haben würde. So sollten die jüdischen Lehrerinnen kein Ordinariat erhalten in einer Klasse, in der sich „keine oder nur ganz wenig jüdische Kinder" befinden — ein Fall, der natürlich fast immer vorliegt — während doch jede Berliner Ge meindeschule nur gerade soviel ordentliche Lehrkräfte wie Klassen hat. Jede jüdische Lehrerin sollte der geistigen Tortur von 1:2 Neligionsstunden unterworfen werden :c. Gegen diesen Ufa», der schwer mit dem verfassungsmäßigen Grundsatz der Gleichberechtigung der Bekenntnisse, vielleicht noch schwerer aber mit einem ordmrngmäßigen Geschäftsgang an unseren Gemeindeschulen 511 vereinen war, richtete der Magistrat am 6. März v. I. eine wohlmotivirte Eingabe. Jetzt, nach etwa 10 Monaten, ist darauf die Antwort eingetroffen und diese lautet folgendermaßen : Berlin, 7. Januar 1897. Dem Magistrat erwidern mir im Aufträge des Herrn Ministers — Erlaß vom 30. November 1896 — auf die Vorstellung Wohldesselben vom 6. März 1696 betreffend die Verwendung jüdischer Lehrkräfte an den Berliner Gemeindeschulen, daß es dem Herrn Minister nicht nothwendig erscheint, Wohldemselben einen besonderen Bescheid auf die Eingabe zu ertheilen, da die Angelegenheit durch seine frühere Entscheidung definitiv erledigt ist. Es hat deshalb auch bei unserer Verfügung in der Angelegenheit vom 29. Januar 1896 sein Bewenden. Wir bemerken dazu aber Folgendes: 1. Der bei Anstellung jüdischer Lehrkräfte von uns in jedem einzelnen Falle geforderte Nachweis der Qualifikation wird so lange siftirt, bis eine Instanz geschaffen ist, an welcher die verlangte Befähigung geprüft werden kann. Es schweben dieserhalb bereits Verhandlungen. Sobald dieselben zu dem entsprechenden Abschluß gelangt sind, wird dem Magistrat weitere Mittheilung zugehen. 2. Wenn der Magistrat in seiner Vorstellung vom 6. März l896 behauptet, daß wir in der schwebenden Frage die von dem Herrn Minister gemachten Zugeständnisse durch unsere Verfügung beschränkt hätten, so beruhen die desfallsigen Ausführungen auf einem Mißverständniß. Wir haben unter Nr. 2 unserer mehrerwähnten Verfügung den Grundsatz ausgesprochen, daß künftig die feste Anstellung jüdischer Lehrkräfte an den Berliner Gemeindeschulen nur erfolgen wird, wenn die vom Herrn Minister geforderte Voraussetzung gegeben und die vom Herrn Minister gleichfalls aufgestellte Bedingung erfüllt ist. Was die Art der Durchführung dieses (Grundsatzes anlangt, so fordert der Erlaß des Herrn Ministers ausdrücklich, daß Zustände, wie sie sich bisher herausgebildet haben, zu vermeiden oder wenigstens zu beschränken, daß aber die Verhältnisse der Einzelschule, wie der Doppelschulen und der nahe bei einanderliegenden Schulen zu berücksichtigen seien. Daß wir nach diesen Gesichtspunkten verfahren und nicht etwa eine jüdische Lehrkraft, die auf dem Wedding thätig ist, blos darum, weil sie noch nicht voll 12 Stunden Religionsunterricht ertheilt, nach dem Potsdamer Viertel schicken werden, erscheint uns selbstverständlich. Der Magistrat irrt also, wenn er annimmt, wir hätten die Absicht, der Anstellung einer neuen jüdischen Lehrkraft, so lange die Bestätigung zu versagen, bis sämmtliche jüdischen Lehrkräfte unter allen Umständen mit je 12 Stunden Religionsunterricht herangezogen seien. 3. Was die Uebertragung eines Klaffenordinariats an einen jüdischen Lehrer oder eine jüdische

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.