Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 38 (1897)
- Issue
- Heft 12 (11.2.1897)
- Date
- 1897-02-11
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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230 der Gründung jüdischer Volksschulen, und es darf füglich Wunder nehmen, warum so viele Gemeinden sich diesem erreichbaren Ziele gegenüber so gleichgiltig oder gar ablehnend verhalten. In Preußen, wo der Staat einen erheblichen Zuschuß gewähren muß, ist die Sache ja mit Schwierigkeiten verbunden, umsomehr sollten jedoch die Gemeinden sich Mühe geben, die Umwandlung ihrer Religionsschulen in öffentliche Volksschulen zu erringen, da dies ja ihren Etat erheblich entlasten würde. Viel einfacher liegt die Sache in Bayern. Hier muß jeder Schulsprengel zunächst selbst für das Grundgehalt der von ihm neugegründeten Schulen aufkommen. Dieses beträgt z. Z. für definitive Schnlstellen 870—900 Dl., für Verweserstellen 700 M. Da die Einkünfte aus dem Synagogendienst sowie ein Theil des Holz- und Wohnungsanschlages mit in's Grundgehalt verrechnet werden dürfen, wird es wohl kaum eine Religionsschulstelle in Bayern geben, die diesen Betrag nicht ergibt. Eine Belastung würde sich also kaum für den Gemeindehaushalt ergeben, sondern einzig imb allein ein Segen für das Lehrpersonal, das sofort nach erfolgter Umwandlung all der Wohlthaten theilhaftig würde, die eine öffentliche Anstellung bietet, nämlich Alterszulagen Pensionsberechtigung, Reliktenversorgung und so weiter. Es werden so viele Berathungen gepflogen über Sicher- und Besserstellung der Neligionslehrer, hier wäre ein Mittel geboten, ohne Kosten solche herbeizuführen. Warum wendet man es nicht an? Wer Gelegenheit hat, über diesen Punkt Erfahrungen zu sammeln, wird die konfusesten Ansichten in den leitenden Gemeindekreisen hören. Da fürchtet der Eine die „großen Kosten." Daß diese nur in der Einbildung vorhanden sind, wurde bereits erörtert. Ein Zweiter meint, die Regierung werde dann irgend einen Lehrer „hersetzen", den die Gemeinde nicht wolle. Der Punkt ließe sich hören, wenn das „Nichtwollen" der Gemeinde edlen Motiven entspränge. Leider spielen bei den Berufungen durch vie Gemeinden manchmal Protektion und vielleicht noch die „gute Stimme" die Hauptrollen. Die Regierungsbehörde ist wohl a.n besten in der Lage, zu beurtheilen, was der Lehrer leistet, dabei müssen ja gesetzlich die Gemeinden stets auch befragt werden und berechtigte Wünsche, wie religiöser Standpunkt der Kandidaten re. werden stets berücksitigt, namentlich wenn die Rabbinate sich der Sache annchmen. Mir ist ein Fall bekannt, daß d.e Negierung bei einer Vacanz Zeugnisse über und ncrrtp auf Veranlassung des Distrikts-Rabbinals von den Bewerbern einforderte. Alle Bewerbungen mit Belegen werden den Gemeinden zur Begutachtung vorgelegt. Können sie mehr verlangen? Es läßt sich nur denken, daß die Gemeinden mit ihrer Weigerung den Lehrer in einer gewissen Abhängigkeit erhalten wollen. Das aber ist der Gemeinde, der Schule und des Lehrers unwürdig. Möchten doch diese Zeilen dazu beitragen, recht viele Gemeinden zu beregtem Streben zu veranlaffen, zum Besten der Schule und des Lehrerstandes. —A.— Dänemark. Kopenhagen, 8. Febr. Die dänische, juridische Welt hat kürzlich eines ihrer bedeutendsten und vielversprechendsten Mitglieder verloren. Herr jur. und pliil. Dr. Philipp Albert Heck sch er, unser Glaubensgenosse, starb im Alter von ungefähr 40 Jahren. Er war ein Mann von besonders großem Interesse und ein umfassendes Genie, durch und durch ein Jurist und Verfasser mehrerer juridischer Werke von Werth und vorzüglich klarer Logik. Eine große Anzahl seiner Standesgenossen jüdischer und christlicher Religion, sowie anderer Freunde und Bekannte gaben ihm das Geleit zur letzten Ruhestätte, und Herr Oberrabbiner Simons en drückte nur das Gefühl aller Anwesenden aus. wenn er von dem allgemeinen Bedauern sprach, das dessen vorzeitiges Hinscheiden erregte, das Scheiden eines Mannes, gleich ausgezeichnet durch edlen Charakter und seltene intellektuelle Gaben. Herr Dr. George Brandes, Neffe des im vorigen Jahre hier verstorbenen Professors Brandes, über welchen ich Ihnen damals ausführlich berichtete, wurde neulich seiner vorzüglichen klassischen, literarhistorischen Abhandlungen wegen von der französischen Regierung zum Ritter der Ehrenlegion ernannt. Bei seiner Rückkehr hierher von einer wiffenschastlichen Steife wurde ihm von den verschiedenen hiesigen gelehrten Vereinen, in welchen er oft Vortrüge hält, eine glänzende Ovation bereitet. •4- Versonalien. -4 MannSbach (Regbz. Cassel), Ende Januar. (Verspätet ) Am 11. b. M. wurde hier ein seltenes, schönes Fest, das 50 jährige Dienstjnliläum unsere» aUverchrten Lehrers, des Herrn I Bolen unter allgemeiner Betheiligung der Gemeindemitgliedcr und der Ortsbevölkerung gefeiert. Obgleich der Jubilar, welcher ununterbrochen 40 Jahre in hiesiger Gemeinde so segensreich gewirkt hat, seit einem halben Jahre aus Gesundheitsrücksichten in den Ruhestand getreten ist, konnten seine ehemaligen Schüler, ju denen man fast die ganze Gemeinde zählen kann, in Anbetracht der großen Verdienste des Jubilars als Lehrer und Vorbeter diesen Ehrentag nicht unbeachtet vorüber gehen lassen. Alle Veranstaltnngen zu diesem Feste und der schöne Verlauf desselben haben daher den besten Beiveis dafür geliefert, welcher großen Beliebtheit und hohen Wcrthschätzung Herr Bolen sich allseitig hier erfreut. Bei der Ueberreichung eines Ehrengeschenkes in der Wohnung des Jubilars, wurden sowohl vom Prov.-Rabbiner Herrn Dr. C ah n—Fulda, dem die Lehrer seines Bezirkes viel zu ihrer Besserstellung zu verdanken haben, als auch vom Vorsteher, Herrn Appel, ichöne Ansprachen gehalten. Der festliche Tag erreichte aber leinen Glanzpunkt bei der gottesdienstlichen Feier in der mit