Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 38 (1897)
- Issue
- Heft 9 (1.2.1897)
- Date
- 1897-02-01
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2446951-2448705-2448715--43300-2492342- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
die Wahrheit festzustellen, besonderin dem wesentlichen Punkte nicht, ob der Beklagte Stöcker den Brief geschrieben hat, oder nicht. Manche Momente deuten ja auf die Existenz einesolchen Briefehin, ein Beweis sei aber nicht erbracht. Da sei zunächst die Zeugin Frau Witte, die sicher die Wahrheit gesagt habe, aber möglicherweise doch da- Opfer einer Täuschung geworden sein könne. Audiesem Grunde konnte das Gericht sich der Feststellung deersten Richters, daß ein solcher Brief bestanden habe, nicht anschließen, ebensowenig, daß Stöcker wider besseres Wiffen gehandelt habe. Aber der § 185 müsie in Betreff des Artikels im „Volk" insofern gegen den Beklagten zur Anwendung kommen, als derselbe als „Gehilfe" anzusehen sei. In Betreff des Artikel» in der „Ev. Kirchenzeitung" sei der Beklagte als Thäter anzusehen und der Schutz des § 193 des Str.-G.-B. könne ihm nicht zugebilligt werden, denn Slöcker habe kein berechtigtes Jntereffe gehabt, so gegen Witte vorzugehen, wie er es gethan. Auch sei aus den Umständen die Absicht der Beleidigung zu erkennen. Was die Strafe anbelangt, so habe das Gericht wegen de» Artikels auf M. 200, wegen des zweiten auf M. 300, im Nichtzahlungsfalle insgesammt 50 Tage Gefängniß erkannt. In Betreff der Widerklage liege im ersten Falle Verjährung vor, im zweiten Falle (Broschüre „Schneider Grüneberg oder der gefälschte Brief") sei Freisprechung erfolgt, da keine Beleidigung gegen Stöcker enthalten sei. Was den dritten Fall betreffe (der Schriftsatz vom 4. August 1896 mit dem Ausdruck „niedere Gesinnung"), so liege nach Ansicht des Gerichtshofes hier im eminentesten Maße die Wahrnehmung berechtigter Interessen vor und mit Rücksicht auf den ganzen Zusammenhang sei keine Beleidigung darin erkennbar. Leipzig, 26. Jan. Der „Köln. Zeit." wird geschrieben: Der Vorfall, der sich in den jüngsten Tagen bei einer Verhandlung vor dem Reichsgericht ereignete, wo der Vertreter des antisemitischen Redacteurs Sedlatzek den Senatspräsidenten Löwenftein mit der Begründung ablehnte, daß der von ihm vertretene Angeklagte als befangen auch diejenigen Richter betrachte, die zwar dem Christenthum angehören, aber von Nichtchristen abstammten, ist wieder einmal geeignet, auf das staatsgefährliche, demagogische Treiben des Raffenamisemitismus ein Helles Licht fallen zu lasten. Selbstverständlich entbehrt dieser Ablehnungsversuch jeder gesetzlichen Grundlage, und wir können es nur lebhaft bedauern, daß ein Rechtsanwalt, also ein Mann, der doch auch ein Organ der Rechtspflege ist, kein Bedenken trägt, sich zum Sprechwart solcher Ansichten zu machen. Der Rastenantisemitismus müßte, um folgerichtig zu sein, alle Richter als befangen betrachten, die aus einer Familie stammen, in der jemals germanisches Blut mit semitischem sich vermischt hat; er müßte auf Ahnen und Urahnen zurückgehen und vor jeder Verhandlung in den vergilbten Familienstammtafeln umfaffende und eingehende Nachforschungen anstellen, um die „Reinheit" der Raste festzustellen. Der Senatspräsident Löwenstein ist in preußischen Richterkreisen wohlbekannt; er war vor seiner Berufung in das oberste Gericht Landgerichtspräsident, gehörte auch kurze Zeit der nationalliberalen Partei des Abgeordnetenhauses an und ist ein Mann, dessen Wissen und Einsicht jeden Gerichtshof zieren würden. Wie man einen solchen Mann als befangen bezeichnen kann, der niemals dem Judenthum angehört hat, noch dazu in einer Revisionssache, bei der es sich doch lediglich um die Auslegung des geltenden Rechts handelt, das ist in der That für Menschen, die nicht überzeugte Rastenantisemiten sind, unbegreiflich. Brrrgpreppach. Dem Einundzwanzigften Rechenschaflsberichr über die Jsr. Präparanoen-Schule „Talmud-Thora" zu Burgpreppach für das Jahr 1895/96 entnehmen wir: Der Direktor der Anstalt, Herr Dr. Bamberger, hat zu Anfang des jetzt abgelaufenen Schuljahres mit der Ertheilnng des von ihm zu übernehmenden Unterrichtes begonnen, sodaß die Lehrfächer von da an mit kleinen Abweichungen wieder wie früher auf die Herren Lehrer vertheilt werden konnten. Der Unterrichtsbetrieb war bei andauernd zufriedenstellendem Gesundheitszustände der Lehrer sowohl als der Schüler in keiner Weste gestört. Am Schluß des Wintersemester verließen drei Schüler des Oberkurses unsere Anstalt und traten in die Seminarien zu Cassel (2) und Hannover (1) ein; von den übrigen 5 Schülern des Kurses gingen 4 in die israelitische Lehrerbildungsanstalt und einer in das königliche Schullehrerseminar zu Würzburg über. Bei Abfassung dieses Berichtes kann bereits deren endgültige Aufnahme in die betr. Anstalten mitgetheilt werden. — Die Schülerzahl ist im Berichtsjahre wiederum gestiegen, und auch für das neue Schuljahr sind zahlreiche Anmeldungen erfolgt. Wir können zwar diese Thatsache mit Befriedigung registriren, weil sie von dem ehrenden Vertrauen Zeugniß ablegt, dessen sich unsre Anstalt erfreuen darf; allein wir können es nicht Unterlasten, wiederholt darauf hinzuweisen, daß ein großer Theil der angemeldeten Schüler nicht ausreichend vorbereitet ist, um den unbedingt zu stellenden Anforderungen zu genügen. Insbesondere ist es die Vorbildung in den Religionsfächern und speziell im Hebräischen — sogar im Lesen —, die vielfach zu wünschen übrig läßt, und wir sprechen nur im Interesse der betreffenden Zöglinge, wenn wir wiederholt dringend bitten, dieselben nicht zu früh der Präparandenschule zu überweisen, sondern