Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 38 (1897)
- Issue
- Heft 9 (1.2.1897)
- Date
- 1897-02-01
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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'■<» HWPBBKUKU .-HliUW!l?ll^»lBy»<^,?g»~*1*s??ytjggy>»-«!:•',• ^wr-^-rfrsa^nv-.- - UXTDI, Jahrgang. Erste SeUaye M M 9 Des „Israelit". Zeitungsnachrichten und Correfpondenzen. Deutschland. Berlin, 27. Jan. Zu dem Artikel „Barmizwah- Kalender" in Nr. 5 des „Israelin" geht uns von Herrn Dr. Simon Nachstehendes zu: Mein aus der „Allgem. Z. d. I." zum Abdruck gebrachten Artikel hat hier ohne mein Wissen im ersten Satz:, folgenden Wortlaut erhalten: „Wenngleich die gewöhnlichen Geburtstage in unserer Zeit, auch in jüd. Familien, leider vielfach nach dem bürgerlichen Datum gefeiert werden, so ist es doch beim dreizehnten Geburtstage der Knaben unbeding 1 e Pflicht, die Barintzwah-Feier nach dem jüd. Kalender zu bestimmen." Um nicht in einem falschen Lichte zu erscheinen erlaube ich mir zu bemerken, daß der Satz im Original-Artikel also lautete: „Wenngleich die gewöhnlichen Geburtslage in unserer Zeit, auch in jüd. Familien, meist nach dem bürgerlichen Datum gefe-ert werden, so pflegt man doch beim 13. Geburtstage der Knaben gern eine Ausnahme zu machen und die Barmizwah- Feier nach dem jüd. Kalender zu bestimmen. S i m o n. Berlin, 30. Jan. Unter starkem Andrange des Publikums begann gestern vor der 8. Strafkammer des Landgerichts I die Verhandlung in der bekannten Beleidigungssache des Pfarrers Witte gegen den Hofprediger a. D. Stöcker statt. Urtier den vorgeladenen Zeugen befinden sich der aus dem Zuchthause vorgeführte Freiherr von Hammerstein, die aus dem Gefängnisse vorgeführten Journalisten v. Lützow und Leckert. Ferner sind geladen der Konsistorialrath Leonhardt, sowie die Redakteure Oberwinter und v. Gerlach und Andere. Die Ursache zum Prozesse ist bekanntlich ein angeblicher Brief Stöcker's an den Schneider Grüneberg, worin dieser aufgefordert wird, den Pfarrer Witte in öffentlicher Versammlung anzugreifen. Stöcker bestreitet, daß ein solcher Brief vorhanden sei. Das Schöffengericht hat indeß auf Grund der Beweisaufnahme die Ueberzeugung gewonnen, daß dies wohl der Fall sei und am 12. November vorigen Jahres Stöcker wegen verleumderischer Beleidigung zu 600 Mk. Strafe verurtheilt; während Pfarrer Witte auf die Widerklage freigesprochen wurde. Beide Parteien hatten gegen dies Urtheil Berufung eingelegt. Stöcker bestreitet wie früher, Grüneberg den Auftrag gegeben zu haben, er sollte Witte angreifen. An Einzelheiten könne er sich heute nach 19 Jahren, nicht mehr erinnern. Aus der Rede des Rechtsamvalt Lenzmann heben wir Folgendes hervor: Herr Stöcker ist ein kluger und sehr heller Kopf, der in sich keine Verwirrung aufkommen läßt, aber desto mehr Verwirrung bei anderen Leuten hervorzurufen versteht. Er kann also gar keinen Zweifel darüber gehabt haben, wclcher Brief damals von Herrn Witte dem Präsidenten gezeigt und aus welchem er damals einen Passus vorgelesen hat. Alles, was er später gethan hat, um in dieser Beziehung Konfusion in die Sache zu bringen, sind Fechterkunststücke. (Stöcker lacht.) Ich verlange, daß Herr Stöcker in das Gefängniß geschickt wird, weil nach dem Standpunkt unserer Strafgesetzgebung der Verleumder in erster Reihe in das Gefängniß gehört. Etwas Schlimmeres als einen verleumderischen Ehrabschneider giebt es nicht! Gegen Räuber, Bestien, tolle Hunde kann ich mich mit meiner Körperkraft wehren, gegen geheime Ehrabschneider nicht. Herr Stöcker hat den Kläger und seine Familie ins Unglück gestürzt, daran läßt sich nichts ändern. Wenn Herr Stöcker heute seine Hände in Unschuld waschen und so thun will, als ob er dazu gar nichts gethan, so muß doch gefragt werden: Wer hat denn zuerst den Stein in's Rollen gebracht und das Feuer immer geschürt? Ist er doch so weit gegangen, den sehr klar denkenden Manu, der den vielleicht in feinem Berufe liegenden Fehler besitzt, etwas viel zu sprechen und auch zu schreiben, als geisteskrank hinstellen zu lassen. Wenn nun so gehandelt worden ist von einem Diener Gottes, der die christliche Liebe üben und fördern soll, wenn so gehandelt wird in einem Falle, wo nicht einer der verhaßten Juden, sondern ein frommer, gläubiger Amtsbruder in Frage stand; wenn zu einem aus politischem Ehrgeiz und politischem Gegensatz herausgewachsenen Zweck die Waffen der Verleumdung geführt werden, so halte ich es für geboten, im Interesse der Zukunft des Herrn Stöcker, im Interesse des öffentlichen Friedens und des Ehristenthums, dem auch ich angehöre, daß Herr Stöcker in die Lage gebracht wird, einmal in einsamer Gefängnißzelle darüber nachzudenken, was es heißt, selbst die Vorsehung spielen und Andere vernichten zu wollen. Ich bin nicht verfolgungssüchtig, aber wenn ich eine Gefängnißstrafe hier in Antrag bringe, so ist es, weil sie die einzige Sühne ist für das, was Herr Stöcker gegen seinen Bruder und Amtsgenoffen gesündigt hat. Dos Urtheil verkündet der Vorsitzende dahin: Auch in diesem Falle wie in so vielen anderen Fällen sei es dem Gericht nicht gelungen, in allen Punkten