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Der Israelit · 1897-01-28 · Heft 8 (28.1.1897) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 8 (28.1.1897)
Date
1897-01-28
Page
– (sequence 4)
Language
German
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132 eine Klage beim jüdischen Gericht dieses mit ernster Mahnung vor dem beabsichtigten Wortbruch zu warnen. Diese Mahnung hat folgenden charakteristischen Wortlaut: 'twwr n^cn m t«Ktr ^scrt *ih *{r:xc jnetr 'v *tct *cö v*v x:rr d’3 ijEtrtr c^attar nrsir bhc d. h. der das Geschlecht der Sündfluth, das Geschlecht des Thurmbau's, die Männer von Sodom und Amoro und die Egypter, die im Meere ihren Untergang fanden, mit seiner Strafe traf, der wird den mit seiner Strafe treffen, der sein Wort nicht hält." (Talmud, Beba Mezia 49 a.) Sämmtliche hier vorgeführten Beispiele vom strafenden Einschreiten Gottes, wegen Verletzung der Wahrheit behandeln nichtjüdische Kreise und gehören der Zeit vor der Offenbarung am Mnai an, weil wie R. Salomon Spitzer bin in seinem SBerfe’nete ppr treffend anmerkt, die Heilighaltung der Wahrhaftigkeit im Verkehr der Menschen interconfesfionell und international ist, und im Menschen selber liegt, so daß es dafür nicht erst der sinaitischen Offenbarung bedurft hätte. Damit aber die Wahrheit und Rechtlichkeit, wie sie in jeder unverdorbenen Menschenbrust leben, ihren verbrieften, geschriebenen Titel auf Erden habe, der sie dem bloßen Fühlen und Fürwahrhalten entzieht, dafür hat Gott seine re# nrsi, seine Thora der Wahrheit ber Erde hingegeben. Als, wie wir bereits im ersten Theil dieser Betrachtung erwähnten, die Wahrheit gegen die Schöpfung des Menschen plaidirte. weil er voller Lüge fei, damals hat Gott die Wahrheit aus ihrer himmilschen Höhe zur Erde gesandt. nana ncN -pfnm wie es in dem Midraschworte heißt. Das ist die Offenbarung der Thora, die verkörperte, den Menschenhänden hingegebene Wahrheit, als Correctiv gegen die Lüge, die das Menschenleben zu überwuchern droht. Ueber die Wahrheit, Ewigkeit, Unverbrüchlichkeit der Thora hat daher in der Vergangenheit bis hart an die Schwelle der Gegenwart kein Zweifel gewaltet. Wenn aber Zweifel und Lüge, Beschränktheit und Klugheit auch diese Quelle vergiften, wie es in unfern Tagen geschehen ist, und leider noch täglich vor unseren Augen geschieht, dann hat es wohl noch kaum eine Zeit gegeben, welche so dringend als die unsrige der Mahnung bedarf, von dem Worte Gottes wenigstens die Lüge fern zu halten, damit dieser Born unserer sittlichen Erhebung nicht zum Pfuhl der Entartung, damit dieser Stab unserer Aufrichtung nicht zur Krücke des Abfalls werde. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und «Korrespondenzen. Deutschland. Berlin, 27. Jan. (Ertheilung der Notariate nach christlicher und jüdischer Religion.) Schon seit längerer Zeit ist gerüchtweise verbreitet, daß im Justizministerium bei der Ertheilung der Notariate an Rechtsanwälte ein bestimmtes Zahlenverhältnis beobachtet wird zwischen christlichen und jüdischen Rechtsanwälten. In der Rechtsanwaltschaft wird nach dem „Bert. Tagebl." ein Cirkular verbreitet an den Vorstand der Rechtsanwaltskanlmer, welches darüber Auskunft verlangt, ob bereits Schritte gegen diese Unterscheidung gethan seien, welche mit § 50 der Rechtsanwaltsordnung unvereinbar sei. Aus Baden. Vor einigen Wochen starb dahier im hohen Alter die überall als fein gebildete Damen, bekannte Baronin Julie von Haber. Sie war die letzte dieses adeligen Namens, welche nackjüdischem Ritus auf dem israelitischen Friedhofe beerdigt wurde. Die zahreichen Theilnehmer bei dem Leichenbegräbniffe waren mit Ausnahme des Herrn Bezirksrabbiners Dr. Appel und einiger anderen Funktionäre, fast alle Christen, meist von adeligem Geschlechte. Wir erwähnen diese Thatsache, weil die Verstorbene, ungeachtet der bei ihr verkehrenden Kreise von christlichen Verwandten und Freunden so viel Glaubensinnigkeit und religiösen Ueberzeugungsmuth besaß, daß sie sich, wenn auch nicht im orthodoxen Sinne, gerne und freudig als Mitglied der israelitischen Gemeinschaft fühlte und die Bestrebungen dieser Gemeinschaft sowohl bezüglich ihrer Beitragspflicht an die Cultusgemeinde Karlsruhe, als auch auf dem Wege der freiwilligen Wohlthätigkeit unterstützte. Unter Anderem spendete sie sofort bei Gründung des israel. Waisenvereins für das Großherzogthum Baden 500 Mk., ebenso hatte sie testamentarisch angeordnet, daß nach ihrem Ableben 2000 M. an jüdische Arme vertheilt werden sollen. In ihrem Hause fand man hebr. Gebetbücher mit deutscher Uebersetzung, die von einem öfteren Gebrauche zeugten. Unzweifelhaft ist es ihrem Einfluffe zu verdanken, daß der ihr im Tod vorangegangene Gemahl Herr Baron Max von Haber und ihr einziger Sohn, welcher als Offizier den Krieg von 1870/71 mitgemacht hatte und einige Jahre später ebenfalls im lediaen Stande verstorben ist, dem Judenthum treu geblieben sind. Der Schwiegervater der Verstorbenen Salomon von Haber im Jahre 1760 in Breslau geboren, war der Sohn armer Eltern; er hatte sich durch seinen Unternehmungsgeist ein großes Vermögen erworben und ließ sich Ende des v. Jahrhunderts in Karlsruhe häuslich nieder, wo die meisten Geldgeschäfte durch ihn ver-

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