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Der Israelit · 1897-01-25 · Heft 7 (25.1.1897) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 7 (25.1.1897)
Date
1897-01-25
Page
– (sequence 2)
Language
German
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114 sen der Wahrheit in Wahrheit. Ihnen war 'nezn, nicht wie unsere „Weisheit"^ein abstrakter, theoretischer Begriff und als eerr galt ihnen nicht derjenige, welcher nur weise dachte, sondern er mußte dieser Weisheit gemäß handeln, wenn er als ern, als Weiser geachtet werden sollte. Daß die Weisheit, welche sie lehrten, keine bloße, schöne Theorie, daß sie vielmehr praktisch möglich und ausführbar sei, das ist das Große, das wir unseren Weisen durch die That ihres Lebens verdanken. Ihre bewährte Weisheit hatte noch nichts von der modernen Klugheit gekostet, welche ihre Gelehrsamkeit durch die That ihres Lebens verleugnet und diesen Trug „Scheidung zwischen Lehre und Leben" nennt. Wer sein Wissen nicht in Thaten umsetzte, wer zwischen Leben und Lehre schied, wer lernte, aber seinem Lernen gemäß nicht auch in Praxi handelte, der hatte in ihren Augen das Recht zu leben verwirkt. .obrn p r>*n bt'.:' xizj 'b rrj ntri? irx* -.vbr, Die drei Worte bilden ihnen daher eine unerschöpfliche Quelle von Lebensregeln, welche Zeugniß dafür ablegen, wie ernst und haarscharf sie es mit der Wahrheit nahmen, die sie nicht nur lehrten, sondern auch übten. Dadurch sind sie uns das leuchtende Lebensvorbild für alles Gute und Wahre in einer Weise geworden, daß wir sie nicht erwähnen, ohne des Segens zu gedenken, den ihr bloßes Gcdächtniß für uns bedeutet. Indem die Thora nicht sagt: pmr me, sondern pmr iptr me, will sie uns nicht nur von der Lüge, sondern auch von jedem Wort zurückhalten, das an sich vielleicht wahr, aber deßhalb doch geeignet sein kann, zur Lüge zu führen. cz:re xctr ymz rm **n iptrb „Sei achtsam auf deine Worte, vielleicht könnte man aus ihnen lügen lernen," mahnt in diesem Sinne ein Spruch der Väter. Die Mahnung, sich von jedem Worte der Lüge fern zu halten, ist ihrem Zusammenhang nach hier zunächst an die Richter gerichtet, die in dieser ihrer Wirksamkeit mehr als jeder andere zur gewissenhaftesten Wahrhaftigkeit verpflichtet sind. Aber es ist dies eine Höhe der Wahrhaftigkeit, die anderwärts nicht einmal dem Namen nach, geschweige denn in der Wirklichkeit bekannt ist, für deren Controllc es keine Instanz giebt, als das eigene Gewissen und keine anderen Zeugen und Richter, als Gott allein, der Herz und Nieren prüft irnd die geheinisten Regungen und Gedanken kennt. — Aus der reichen Fülle von Mahnungen, die unsere Weisen im Talmud, Tractat Schewuoth, Fol. 30. 31. und noch ausführlicher im Midrasch Jalkut z. St. an diese drei Worte knüpfen, mögen hier einige wenige folgen: -ns b'ii "in*? prj'ie r&r xte prfr p:o pzi *:r . pmr "ptr Wenn der Richter sein Uriheil gesprochen, nachträglich aber Bedenken über die Richtigkeit des gefällten Urtheils hat, so darf er dieselben nicht unterdrücken und seine einmal ausgesprochene Ansicht durch Scheinbeweise zu befestigen suchen, sondern er muß ungescheut sein Wort zurücknehmcn, sobald er Zweifel an seiner Nichtigkeit hat, denn cs ist gesagt: pmr] -iptr me jrptr p6 p;e p-ei tz Tvbn zv" xbv p-6 p;e* r/vzr x^e> pc x*mr nznz jhtcp TJ pt xne* nznz cm* Sm -ex* xPtr ne'ie x*nc pz itpc pc ,*ej? •xze* reg* pe ,enjn ijwsz rbn 'ib'.p xm :;:mx p-,'xe njc nxe rz r^esrx v*zb inxr pmce v'ib nnx p^ .pmr ipe> me b*n “jr*oz iirnz^r: x wies enzb rx b eneixtp „Wer für einen ihm zur Entscheidung vorliegenden Nechisfall einen Unkundigen hinzuzieht, durch dessen Unkunde er irre geführt werden könnte; der Richter oder Zeuge, welcher von der Unredlichkeit eines College» überzeugt ist, und dennoch gemeinschaftlich mit ihm ein Urtheil fällt oder ein Zeugniß ablegt; der Richter, der für seine Person die Ueberzeugung von dem Betrügerischen eines ihm zur Entscheidung vorliegenden Fall s hat, ohne dies jedoch beweisen zu können, und auf Grund der Zeugenaussagen ein Urtheil gegen seine Ueberzeugung abgibt, die Verantwortung dafür aber den Z ugen zuschieben möchte, und in solchem Falle nicht als Richter zurücktritt, sie alle übertreten das Verbot, sich von jedem Wort der Lüge fernzuhalten. Dieses Verbot wird von dem Richter sogar übertreten, wenn er eine äußere Ungleichheit der Parteien auch nur hinsichtlich der Kleidung zuläßt. Kommt der Eine in Lumpen und der Andere in kostbar.» Gewändern vor den Richter, so muß er den besser gekleideten anhaltcn, entweder auch in geringer Kleidung zu erscheinen oder den anderen in kostbare Kleider kleiden lassen u. o. m." Im Midrasch Jalkut wird u. a. noch hinzugesügt, daß auch die -l'ösrede snn pvb in dieses Verbot inbegriffen sci und Rabbi Nathan erblickt darin auch die Pflicht der Fernhaltung von prinzipieller Gesetz- und Wahrheitswidrigkeit rmp'ex: mt. Man muß sich diese Mahnungen zur Wahrhaftigkeit präsent halten, wie sie von unseren großen Weisen nicht nur gelehrt, sondern auch befolgt wurden, um nickt zu hart zu scheinen, mit der Behauptung, daß bei uns das vollendete Gegentheil der Fall ist, daß unsere Jugend vom ersten Äufdämmern des erwachenden Bewußtseins an geradezu für die Lüge dressirt uud erzogen wird. Alle Welt klagt über die Unsicherheit, über den Mangel an Vertrauen und Verlaß im privaten und öffentlichen Leb.n. Unser politisches, soziales und geschäftliches Leben leidet unter dieser Misere und empfindet sie von Tag zu Tag unerträglicher. Aber woher in aller Welt soll der Sinn für Wahrheit

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