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Der Israelit · 1897-01-21 · Heft 6 (21.1.1897) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 6 (21.1.1897)
Date
1897-01-21
Page
– (sequence 10)
Language
German
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102 der Gerechtigkeit und der Menschlichkeit zu horchen. Denn sogar die Judenfeinde haben es mißbilligt, daß Personen, welche dem Staate ibr Leben und ihr Blut weihen, nach ihrer Dienstzeit ».mer Behandlung unterzogen werden, die nur Verbrechern zukommt. Nun hat man dieses Unrecht aufgehoben, und die freisinnigen Elemente Rußlands haben dadurch den Beweis erhalten, daß mit dem System des Faustrechtes in naher oder ferner Zukunft cufgeräumt werden dürfte. In seiner jüngsten Sitzung hat der Petersburger dingende Senat den ausgedienten jüdischen Soldaten das Recht der freien Niederlassung im ganzen Reiche zuerkannt und alle unter Alexanders 117. geschaffenen Beschränkungen dieses Rechtes aufgehoben. Senator Stojanowskij, einer der edelsten Staatsmänner aus der Regierung Alexander's I I., war es, der die ausgedienten jüdischen Soldaten in ihrem Rechte wieder einsetzte. Seine glänzende Rede zu Gunsten der jüdischen Soldaten kann als der Vorbote einer befferen Zukunft für die Juden in Rußland überhaupt gellen, denn das Gezwitscher der Schwalben kündigt das Nahen des Sommers an. Und man braucht nur die zweite Entscheidung des Senates zu lesen, um die von urrs ausgesprochene Ansicht indirekt bestätigt zu sehen. Man weiß, welche Folgen das bekannte Jgnatiew'sche Gesetz von 1882, wonach den Juden die Ansiedelung auf dem flachen Lande untersagt wurde, für das ökononomische Leben des Bauernthums nach sich zog. Trotzdem wurde diese Verordnung mit der größten Rigorosität durchgeführt. Ja, das Beamtenthum ging in der Handhabung des Jgnatjew'scheu Gesetzes so weit, daß es auch die Vorstädte als flaches Land bezeichnet^ um auch aus denselben die Juden zu verdrängen. Bisher wurden die Beschwerden der aus den Vorstädten ausgewiesencn Juden systematisch zurückgewieseu, so daß die Willkür der Beamten in dieser Beziehung so zu sagen sanctionirt wurde. Nun hat der dirigirende Senat die bedeutungsvolle Entscheidung getroffen, daß die Juden das Recht haben, sich nicht nur in Vorstädten, sondern überhaupt in der Umgebung von Städten und Städtchen, sei es sogar jenseits des Fluffes, das gewöhnlich als Grenze der Stadt dient, anzusiedeln und ständigen Aufenthalt ju nehmen. Bedeutungsvoll sind die Motive, wit welchen der Senat diese Entscheidung begründet. Es heißt daselbst: „Das Wachsthum der Bevölkerung muß zur natürlichen Folge haben, daß der in der Nähe der Städte und Städtchen vorhandene leere Grund und Boden bevölkert werde, und es liegt kein Grund vor, die Juden von diesem natürlichen Rechte auszuschließen." Solche Worte über die Handhabung der Gesetze den Juden gegenüber hat der Petersburger Senat unter Alexander III. niemals gesprochen, und deshalb ist die obenerwähnte Entscheidung von nicht zu verkennender symptomatischer Bedeutung. Und man muß der Ansicht huldigen, das gegenwärtig in Petersburg doch etwas in der Luft liegt, was die Machthaber zur Milde auch den Juden gegenüber stimmt. Ein Beweis dafür liefert eine kürzlich erlaffene Verordnung des Grasen Deljanow, des russischen Cultusministers. Dieser Staatsmann, welcher die stärkste Stütze der judenfeindlichen Politik Alexander's III. war, hat in der Bedrückung der Juden stets einen besonderen Eifer entwickelt. Run richtete Graf Deljanow an die Curatoren der Lehrbezirke ein Circular, in welchem er vorschreibt, bei der Aufnahme von Judenkindern in die Staatsschulen den festgesetzten Procentsatz nicht unter allen Umständen einhalten zu wollen, sondern, wenn die Umstände es erfordern, den Fünfprocentsatz zu überschreiten. Aus dem Munde des Grafen Deljanow, dieses notorischen Judenfeindes, sind diese Worte bezeichnend für die Wandlung, welche sich in den Anschauungen der russischen Machthaber über die Judenfrage seit der Thronbesteigung Nikolaus II. vollzogen hat. Es wäre jedoch verfrüht, diese für die Juden günstigen Syntptome als einen entschiedenen Umschlag in der Judenpolitik der Petersburger Regierung zu betrachten. Die Schwankungen der inneren Politik Nußland's, das Umsich- und Umhertasten dieser Politik, lassen keine positiven Schlüffe aus die künftige Gestaltung dieser Politik zu. Dazu darf nicht vergessen werden, daß Pobedonoszew, dieser Jesuit vom reinsten Wasser, noch immer das große Wort führt, und die Kaiserin-Mutter, Maria Feodorowna, ihren Einfluß auf den Gang der Staatsgeschäfte noch immer übt. Fügt man noch den Mangel an Rechtsbewußtsein bei den hohen Staatsbeamten Rußlands hinzu, so dürfte es klar werden, daß Ueberraschungen auf dem Gebiete der Judenpolitik der Petersburger Negierung immer möglich seien. Die Willkür aber, welche man unter Alexander 117. den Juden gegenüber übte, scheint jedoch ein wenig nachgelassen zu haben, und das genügt schon, darüber mit Freude erfüllt zu sein. Daß diese Willkür keine Grenzen kannte, bewies eine kürzlich stattgehabte Gerichtsverhandlung. Ein armer Jude namens Hirsch P e w s n e r aus Senna im Gouvernement Mohilew, hatte einen Wortwechsel mit dem orthodoxen Geistlichen des Städtchens, wobei der Jude den Geistlichen beleidigt haben soll. Der Gouverneur von Mohilew, Staatsrath Demb o w e z k i j, ordnete an, daß der Jude 50 Stockhiebe erhalte. Der Vollstrecker dieser Verordnung, der Bezirkshauptmann Slowezkij, nahm diese Execution ohne ärztliche Untersuchung vor und gab dem Juden 100 Stockhiebe. Hirsch Pewsner lag

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