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Der Israelit · 1897-01-18 · Heft 5 (18.1.1897) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 5 (18.1.1897)
Date
1897-01-18
Page
– (sequence 5)
Language
German
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81 Urheber und Leiter Herr Stöcker ist, sind den Juden nicht wohlgesinnt, sie rangiren gleich hinter Herrn Ahlwardt: die „jungen" dagegen haben ihr antijüdisches Herz noch nicht entdeckt, weil ihr Führer, Pfarrer Naumann, dem Antisemitismus völlig fernsteht und ihn öffentlich ablehnt. Aber diese jüngste veutsche Partei zeigt einen spezifisch christlichen Charakter, und ihr publicistisches Organ nennt sich im Untertitel ein Blatt „für nationalen Sozialismus auf christlicher Grundlage." Daß in dieser Partei Juden nichts zu suchen haben, ist allen klar, mit alleiniger Ausnahme eines jüdischen Reallehrers Marx, der bei Pfarrer Naumann in der „Zeit" an fragt, ob er als Jude sich etwas vergäbe oder ob es als eine Zudringlichkeit ausgelegt werden könnte, wenn er sich um die Mitgliedschaft im National-Sozialen Vereine bewürbe. Ohne gefragt worden zu sein, antworten mir: Eine Zudringlichkeit nicht, aber eine — Thorheit. Davon wird Herr Marx sich inzwischen selbst überzeugt haben. Denn während selbst der charakterfeste Naumann ihm eine gewundene Antwort mit Wenn und Aber gibt, hat seine Frage die antisemitischen Geister in der neuen Partei wachgerufen, die in den jüngsten Nummern der „Zeit" wahre Orgien des Hasses feiern die bis zur Wiederholung eines Zitats aus Fichte ausarten, das unter den „Goldenen Worten" des „Antisemiten-Katechismus" und ähnlicher Sudeleien prangt: „Menschenrechte sollen sie (die Juden) haben, aber ihnen Bürgerrechte zu geben, dazu sehe ich kein anderes Mittet, als ihnen allen in einer Nacht die Köpfe abzuschneiden und andere aufzusetzk« in denen auch nicht eine jüdische Idee sei." — Und nun mag Herr Marx sein Aufnahmegesuch erneuern. Freiburg i. B«, 7. Sch'wat. rt x 'tce srx xS Wir kommen vom Begräbniß eines braven, edlen Mannes. Herr Leopold Dukas von hier, einer der ältesten und treuesten Anhänger des „Israelit", ist pw im 77. Lebensjahre t? "rb abgernfen worden. Derselbe war wegen seines leutseligen Wesens und seines seltenen Wohlthätigkeitssinnes eine weit und breit bekannte und beliebte Persönlichkeit. Das no kam heute in Sulzburg, dem Geburtsorte des Verstorbenen, zur nr-p. Von seiner allseitigen Beliebtheit und Frömmigkeit legte schon sein Leichenbegängniß Zeugniß ab. rrrj? \z xr? cx rr: c^x bv :-crr:2. Die ganze jüd. Gemeinde hier war heute Vormittag in Bewegung. Eine unabsehbare Menge, die sich aus Männern von Frankfurt bis tief in die Schweiz und Frankreich recrutirte, waren bei der anwesend. Es war das ein Leichenbegängnis, wie es hier zu Lande noch selten gesehen wurde. Der Bez.-Rabb. Dr. L e w i n sprach im Hause. Vor dem rapn rr ergriff der Schwiegersohn des Herr Rabbiner Dr. Kahn-Wiesbaden, das Wort, anknüpfend an den piee ecv.w. und wies nach, wie der -ny; im Glück und im Leiden stets "W vor Augen gehabt und durch sein pncr in allen Lebensverhältnissen seinen frohen Muth und seine seltene Geistesfrische zu bewahren verstanden hat. Groß war feine Liebe zur m*r und den irr, grenzenlos sein irs und seine npTjr. Haß kannte er nicht; unzählig sind diejenigen, denen er Gutes und Liebes erwies. Hierauf sprach Herr Rabbiner D r. Cohn- Basel, nur den tu» in tief zu Herzen gehenden Worten rseL zu sein. Am ~2p sprach dann der vom Verstorbenen so sehr verehrte und geliebte ehrwürdige Rabbiner Salomo» Bamberger-Sennheim in meisterhafter Rede. Alle diese Redner forderten die Anwesenden, insbesondere die Angehörigen des Verstorbenen auf, durch nx- und Nachahmung der 2-2-a desselben sein Andenken zu ehren. nx:r Oesterr.-Ungar. Monarchie. (fzernowitz. (Die Vorbildung der Rabbiner in der Bukowina.) Das österreichische Unterrichtsministerium hat, nach Mittheilung antisemitischer Blätter, eine Verordnung erlaffen, wonach die Rabbiner in der Bukowina von nun an einen Bildungsgrad von — „vier mit Erfolg znrückgelegten Volksschulklassen" auszuweisen haben. Die Verordnung hat keine Rückwirkung, das heißt, die jetzt schon angestellten Rabbiner b-auchen gar keinen Bildungsgrad zu haben, wie dies wörtlich ourch folgende Bestimmung ausgedrückt wird: „Den gegenwärtig in Verwendung stehenden Rabbinern wird diese Nachweisung allgemeiner Bildung (vier Volksschulklaffen) erlassen." Weiter heißt es in der Verordnung : „Dagegen haben alle übrigen gegenwärtig angestellten Kullussunktionäre, im Falle sie als Rabbiner in der Bukowina weiter fungiren wollen, binnen Jahresfrist die obenerwähnte Nachweisung über die erlangte allgemeine Bildung beizubringen, cs ft i denn, daß ihnen diese Nachweisung auf ihr diesbezügliches Einschreiten erlassen wird." — Diese Verordnung ist Frucht und Folge des vor wenigen Jahren geschaffenen Gemeindegesetzes für die Oesterreichische Monarchie. Das Gesetz erkennt nur den Gemeinden Korporationsrecht zu, die einen Rabbiner unterhalten; weil nun viele kleinen Gemeinden ihr Korporationsrecht nicht verlieren wollten, ernannten sie ihren einzigen Kultusbeamten, der oft nur Schachet war, zum „Rabbiner", um dem Gesetze zu genügen. Rußland. Petersburg. Wieder einmal konstatirt ein russisches Organ die Thatsache, daß die jüdischen Kaufleute die Preise der landwirthschaftlichen Pro-

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