Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 38 (1897)
- Issue
- Heft 5 (18.1.1897)
- Date
- 1897-01-18
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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»JJ*1! WNWWWMM 80 Auch das 9, 7 vorkommende (Kal) laßt sich rechtfertigen, wenn wir erwägen, daß Pharao sich sagte, er könne sich Vieh von den Israeliten holen lasten und brauche unter der betr. Plage nicht zu leiden. (Darum steht vielleicht der Kal, weil er selbst einen Ausweg fand, durch den er seinen Ehrgeiz befriedigen konnte.) Ebenso steht in diesem Sinne 9, 34 weil die Abwendung der Plage durch Gott bewirkte (vaher Hiphil), daß Pharaos Ehrgeiz wieder sich regte. (Und das unmittelbar nachfolgende pinn ist dann eben Folge des hervorgetretcnen Ehrgeizes und wäre stets bei -csk. hinzuzudenken.) Wenn es nun io, 20, wo gleichfalls die betr. Plage abgewendet ist, heißt: prn", so geht diesem 10, 1 bereits gleichfalls ein T.narn voran. Man beachte, daß an den beiden Stellen 9, 24 und 1", 1, wo der Ausdruck naa mit dem pa: in Verbindung zu bringen ist, das T a r g u m Jonathan den Ausdruck "ns ausnahmsweise dem von pm anpaßt <na^n N“^), sonst nicht, pna mfor. Zu V. 8. non na übersetzt das Dargu m Onkelos (hier und 4. B. M. 33, 3, ebenso Targum Jonathan zur letzten Stelle) mit (Targ. jcrusch. sinngemäß mit s'p'nr „befreit"). Das heißt nicht, wie man gewöhnlich übersetzt (entfpr. dem ncuhebr. rxn nb:z), „mit entblößtem Haupte", wobei man einfach daran denken könnte, daß die Israeliten ihre Hüte schwenkten, sondern bedeutet „mit freiem Gesicht", das sie eben jetzt nicht mehr zu verstecken brauchten, um nicht erkannt zu werden; so i b n Esra (rann): crtna nena xr xn „sie zogen nicht, wie Flüchtlinge, aus." (Die beiden Erklärungen der Targumim z. St. finden sich in der Mechiltha.) So heißt es auch in dem handschriftlichen Midrasch hagadol, nach dem ich den Sifre suta herauszugeben begonnen, zum 4. B. M. 33, 3 (der Theil zum 2. B. liegt mir augenblicklich nicht vor): jarrye xb: pma x^ nerpr rrtrpr ",b: trx“c [nen naj »mit offenem Visir, in aufrechter Haltung, nicht fliehend und nicht durcheinander getrieben." — Das Entblößen des Hauptes widersprach auch der alten, orientalischen Sitte (vgl. Berach. 17 a uiit. und Megill. 15 b ob., Sanh. 111b über die Haltung der Frommen im zukünftigen Leben, wo allerdings noch Exodus rabba LI Ende weniger die Kopfbedeckung, als ein wirklicher Ehrenkranz zu verstehen ist), und die Freisprechung eines Sklaven wurde in Rom dadurch gekennzeichnet, daß man dem als Sklave mit entblößtem Haupte Umhergelaufenen eine Kopfbedeckung aufsetzte. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzen Deutschland. Berlin, 12. Jan. Der Redakteur der „Staatsbürgerztg." Georg Berger stand am 5. d. unter der Anklage der Beleidigung durch die Presse vor der zweiten Strafkammer des Berliner Landgerichts I. In der Rümmer der „Staatsbürgerztg." vom 16. August v. I. erschien „unter dem Strich" ein „Satirisches Allerlei" in Bersform. Einer dieser Verse trug die Ucberschrift „An den Kottbuser Magistrat". Es wurde darin mitgetheilt, daß der Magistrat mit Rücksicht auf die dortigen jüdischen Einwohner den .Herbstmarkt verlegt habe, weil dieser auf einen jüdischen Feiertag siet, während der Viehmarkt trotz der Klage der Katholiken am Frohnleichnahmstagc abgehalten werde. Die Strophe endete mit folgenden Zeilen: „Den Hut ab vor so „christlicher" Behörde, O, daß zum Dank sie bald — „geschachtet" werde!" Oberbürgermeister Werner zu Kottbus stellte wegen des Inhalts dieser Strophe Strafantrag wegen Beleidigung. Der Angeschuldigtc übernahm die Verantwortung für das Gedicht, erklärte aber, daß es ihm erst nach der Ausgabe der Zeitung zu Gesicht gekommen sei. Der Magistrat zu Kottbus hatte der „Staatsbürgerztg." später angezeigt, daß die Verfügung über die Herbstmarktverlegung von der Regierung in Frankfurt a. O. ergangen sei. Diese Berichtigung habe in der „Staatsbürgerztg." Aufnahme gefunden. Er müsse den Schutz des § 193 Str. G. B. für sich in Anspruch nehmen, denn Kottbus habe bei einer Bevölkerung von etwa 30 000 Einwohnern nur 425 Juden und beinahe 3000 Katholiken, so daß eine Bevorzugung der Juden nicht gerechtfertigt sei. Der als Zeuge vernommene Oberbürgermeister Werner bekundet, daß die Verlegung des Herbstmarktes auf Anordnung der Negierung und mit Rücksicht auf das jüdische Neujahrsfest erfolgt sei. Wenn die Zahl der jüdischen Einwohner auch weit geringer sei als die der Katholiken, so sei die Betheiligung der Juden am Marktverkehr doch ungleich größer, als die der Katholiken, die niemals um eine Verlegung des Viehmarktes eingekommen seien. Staatsanwalt Dietz hielt eine Beleidigung in schlimmster Form für vorliegend und beantragte gegen den Angeklagten eine Gefängnißstrafe von drei Wochen. Der Gerichtshof bezeichnte den dem Magistrat von Kottbus gemachten Vorwurf der Parteilichkeit für unberechtigt und unbegründet, die Beleidigung sei schwerer Natur und nur mit Rücksicht auf die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten sei auf eine Geldstrafe in Höhe von 200 Mark erkannt worden. Berlin, 12. Jan. (Jüdische Christlich- Soziale.) Die „alten" Christlich-Sozialen, deren