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Der Israelit · 1897-02-14 · Heft 4 (14.2.1897) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 4 (14.2.1897)
Date
1897-02-14
Page
– (sequence 2)
Language
German
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54 nachtliche Ringkampf voran. Offenbar ein symbolisches E r l e b n i ß, wie das daran sich knüpfende Verbot des H üftsehn engenusses, wodurch dieses Erlebniß für ewig festaehalten werden soll, sich als die Stiftung einer symbolischen Handlung darstellt. Als E lij a hu verzweifelnd sich den Tod gewünscht, weil all sein Eifern für Gott vergebens gewesen, und ihm auf seine Klage nur die Antwort wird: „Gehe hinaus und tritt auf den Berg hin vor Gott!" — war da das nun folgende Erlebniß, der Sturm, und das Erdbeben und das Feuer, in denen „Gott nicht erschien", und die „Stimme tiefster Stille" nicht eine Antwort an den verzweifelnden Propheten, waren sie nicht die Sprache des Symbols? Aus der reichen Fülle von Beispielen führen wir nur noch kurz an die Handlungen bei der Berufung Jesaias' zum Propheten: die Kohle mit dem Gluthkern vom Altar, mit der des Propheten Mund berührt und damit dem Anfachen des verglimm endenAltarfeuers geweiht wird, — das Gebot: den Sack von seinen Lenden, aber auch zugleich den Schuh von seinen Füßen zu ziehen (20, 2) — ebenso bei der Berufung Jirmejahu's, wo dem gezeigten „Mandelstabe" und sodann dem „angeblasenen Topfe, dessen Richtung von der nördlichen Richtung war", gleich die Deutung hinzugefügt wird; — ebenso das. 13,1 ff. die Handlung mit dem Gürtel, der im Euphrat vergraben werden soll —, die Weisung, in das Haus des Töpfers zu gehen und das dort gesprochene Gotteswort, das. 16, 2 ff.; — die „zwei Körbe Feige n", das. 24; und erinnern an die ganze Fülle von Symbolen und symbolischen Handlungen in Ezechiel 2. 3. 4. 5. 12. 37 — die Ebene voll gebleichter Gebeine —: „das ganze Haus Israel sind sie!" — die beiden Holzscheite mit den Namen Juda und Efraim —, Hosea 1. 2. 3., Amos 7 und 8, Secharja 1. 2. 3. 4. 5. 6. und 11. Aus allem Angeführten geht mit Evidenz hervor, daß im außergesetzlichen Theile der göttlichen Offenbarung das Symbol, sowohl als Zeichen wie als Handlung, zur Mittheilung an den Propheten oder durch denselben an das Volk unzweifelhaft in Anwendung war. Es wird hier ferner darauf hingewiesen, wie das übrigens schon in der Einleitung aus der Natur des Symbols eingehend entwickelt worden war, daß seine Bestimmung nicht sein kann, etwa Geheimnisse in schwer zu lösende Räthsel niederzulegen, — in den meisten Fällen ist 1« sofort' die Bedeutung in Worten beigefügt! — daß vielmehr das Symbol nur eine noch vollständigere Verdeutlichung des Inhaltes und eine intensive und extentive Art der Wirkung beabsichtigen kann, die durch die bloße Rede nicht erzielt werden könnte. Finden wir nun auch im Gesetze Symbole und symbolische Handlungen angeordnet? Zur Beantwortung dieser Vorfrage können nur solche Thatsachen des göttlichen Gesetzes angeführt werden, in denen der symbolische Charakter eines angeordneten Gegenstandes oder einer gebotenen Handlung oder Unterlassung unzweideutig und augenfällig dargethan ist. Als eine solche augenfällige Thatsache ist es anzusehen: Erstens, wenn das Gesetz ausdrücklich von ihm angeordnete Gegenstände und Handlungen als Symbol erklärt. Zweitens, wenn dasselbe, ohne sie ausdrücklich Symbol zu nennen, sie doch ausdrücklich in der Absicht anordnet, durch sie eine bestimmte Gedankenreihe anzuregen, bestimmte Wahrheiten und Thatfachen in Erinnerung zu bringen. Drittens, wenn dasselbe, ohne diese Absicht ausdrücklich auszusprechen, Gegenstände, Handlungen und Unterlassungen anordnet, die zu deren ausgesprochenen Veranlassung, sowie zu deren ausgesprochenen Folgen in gar keiner anderen, als symbolischen Beziehung stehen können. Enthält das göttliche Gesetz Thatsachen dieser drei Arten, so wird der Gegenstand dieser Untersuchungen und damit die Berechtigung nachgewiesen sein, von der „Symbolik des jüdischen Gesetzes" zu sprechen. Zur ersten Kategorie gehören nun offenbar: Die Milah, deren Vollziehung ins, Bund genannt wird, und die selbst: ms jtk, ein Zeich en des Bundes sein soll. Aus dem Wortlaut 1. B. M. 17, 10 f. geht somit klar hervor, daß das Gebot der Beschneidung eine s y m b o l i s ch e Handlung und ein symbolisches Zeichen zum D e n k m a l des mit Abraham und seinen Nachkommen geschlossenen Bundes und zum Ausdruck derHut, der Aufrechthaltung desselben abseiten Abrahams und seiner Nachkommen anordnet, deren U n - ter la ssu n g daher sich als das G egen t h e i l, als Aufgeben dieses Bundes, als Bundesbruch darstellt, — ncrr ms n«, „meinen Bundhat er zerstört!" — Und wenn an der Spitze dieses Gesetzes die Anforderung: „sich vor Gottes Angesicht zu führen und ganz zu sein," als die eine von Abraham zu übernehmende Seile dieses Bundes ausgesprochen ist, so kann es nur noch Gegenstand der Forschung sein, zu ermitteln: in welcher Beziehung letzt dieses Zeichen und diese Handlung in allen ihren näheren gesetzlichen Bestimmungen zu dem Bunde und dessen Inhalt, dessen Existenz und Forterfüllung durch dieses Zeichen und diese Handlung ihren Ausdruck finden sollen? Der sym- >)olische Charakter des Gesetzes selbst ist nicht zu bezweifeln.

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