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Der Israelit · 1897-01-11 · Heft 3 (11.1.1897) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 3 (11.1.1897)
Date
1897-01-11
Page
– (sequence 10)
Language
German
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46 Mitglieder beS Vorstandes des Kirchenbauvereins und daß AlleS unwahr sei, waS über deren Thätigkeit gesagt sei. — Der Angeklagte richtet noch eine ganze Reihe von Fragen an den Zeugen, wie: ob nicht Frau v. Koszielska in dem Verein „Mildwida" mitwirke und ob nicht zu dem Vorstande des Vereins „Frauenhilfe" Damen gehören, deren Gatten der haute finance angehören. — Frhr. v. Mirbach erwiedert: Er wisse nicht, was dem Angeklagten das Recht gebe, ihn gewissermaßen ins Verhör zu nehmen und ein Nationale über alle möglichen Bankiers und Gattinnen derselben von ihm -u verlangen. — Nack kurzer Berathung lehnt der Gerichtshof den Antrag auf Vernehmung d»r Herren Oertel und Oberwinder ab, weil er das in ibr Zeugniß Gestellte als wahr annimmt. — Der Vertheidiger erklärt noch im Interesse deS Angekl. Sedlatzek, daß dessen Redakteur die Unwahrheit gesagt habe, als er in der Voruntersuchung behauptete, er habe von diesem Artikel vor der Veröffentlichung keine Kenntniß gehabt. — Der StaatSanwalt erwiedert, daß der Angeklagte mit dieser nachträglichen Denunziation sich nicht viel werde nutzen können, der Vertheidiger verwahrt sich dagegen, daß in seiner Bemerkung eine Denunziation liege.—Nach Schluß der Beweisaufnahme ergriff OverstaatAemwalt Drescher daS Wort zu etwa folgenden Ausführungen: Der unter Anklage gestellte Artikel richtet sich der Hauptsache nach gegen den Frhrn. v. Mrrbach, ticre aber auch eine deutliche Spitze gegen Se. Majestät den Kaiser. Der Sinn des Artikels sei derselbe wie in jenem Artikel, wegen dessen Sedlatzck schon wegen Majestätsbeleidigung vorbestraft ist. Es werde wieder die Behauptung aufgestellt, daß eine Nebenregierung bestehe und daß Se. Majestät gewissermaßen von einem Ringe umgeben sei. Das sei eine Ehrfurchtsverletzung gegen Se. Majestät, denn es werde gegen Se. Majestät der Vorwurf erhoben, als fehle eS ihm selbst an der nöthigen Einsicht und Entschiedenhett. Dieser Vorwurf von der bestehenden Nebenregierung, die einst der von der antisemitischen Partei hochverehrte Herr Paasch erhoben, sei in dieser Partei jetzt gang und gäbe. Für den Artikel sei Schwennhagen als Verfasser aber auch Sedlatzek in Gemäßheit seine» früher abgelegten Geständnisses verantwortlich. Die in dem Artikel ausgestellten beleidigenden Behauptungen grenzen an Beleidigungen wider besseres Wissen, dennoch solle nur der 8 186 in Anwendung kommen. Der Angeklagte Schwennhagen sei ein Mann von außerordentlich unklarer Phantasie und deduzirt so lange an dem herum, was ihm an Gerüchten zugetragen wird, bis er schließlich an den Unsinn selber glaube. Der Artikel enthalte einfache Beleidigungen und solche im Sinne des 8186. Als solche stellen sich die Behauptungen bezüglich der Bleichröder-Versammlung, bezüglich des Missionskränzchens und bezüglich der angeblichen Abwendung der adligen Standesgenossen von dem Frhrn. v. Mirbach dar. So viel Worte in dem Artikel seien, so viele Unwahrheiten enthalte er. Der Frhr. v. Mirbach werde als „Vermittler eines Kirchenbauschwindels" hingcftellt und im Artikel gesagt: „Die Einsicht unserer Konservativen kommt zu spät. Sie hätten sich schon vor fünf Jahren von allem jüdischen Kirchenbauschwindel zurückziehen müssen." In Wahrheit habe sich Niemand von Herrn v. Mirbach wegen seiner Thätigkeit in Kirchbausachen zurückgezogen, diese sei vielmehr von Allerhöchster Stelle anerkannt worden, die Behauptung des Gegentheils sei frivol. Der Artikelschreiber habe sich nicht gescheut, die Person Ihrer Majestät der Kaiserin in seine schmutzigen Angriffe mit hereinzuziehen und die segensreiche Thätigkeit deS „Missionskränzchens" zu verdächtigen und es mit niederträchtigen Verleumdungsbriefen in Verbindung zu bringen. Was daS Strafmaß betrifft, so sei eS erklärlich, daß ein Mann, wie der Freiherr v. Mirbach, sich scheue «inen Strafantrag zu stellen. Diese Scheu habe aber ihre Hrmze und schließlich werde ein ritterlich denkender Mensch | denn doch gezwungen, darauf zu dringen, daß gewisse Thatsuchen in der Oeffentlichkeit unantastbar festgestellt werden. Erschwerend sei die hohe S-ellung deS Beleidigten und die Schwere der Be eidigungen. Hier werde wieder eine Person au» der nächsten Umgebung Sr. Maj. des Kaisers in der gröblichsten Weise ang-griffen und mit Verdächtigungen überschüttet. Wenn ein Mann, der die besten Kräfte sei eS Lebens einges tzt habe für eb en hoben und erhabenen Zweck, solche verleumderische Angriffe erfahren muß, so taffe sich kaum et waS Schwere»es denken. Erschwerend sei die Hineinziehung der Alle,hoch»>e Derwn, welche Mit den schönen Worten „Vaterland, Religion, Monarchie die an dem Kopfe der Z ikung orangen, in grellnem Wi^ersp uche stehe Da seien denn doch offene und freie Angriffe eines Sozialdemokraten solchen versteckten, wühlerischen Angriffen vo'zuzi hen Wer Anderen die Eh e zu stehlen suche, sei »och schl-mmer, als wer Ge»d und Gut sti.hlt. Er be>ntrage g. gm Schwennhagen ein Jahr Gesängniß und au alle Fälle reine lofonige Ve hastuna, da er nach seiner letzt N Derurihejlung erst nach vieler Mühe unter fremdem Namen in Wien v rhaftet werden konnte. Gegen Sedlatzek beantrage er v er Monate Gefänaniß. Der Angkl. Schwennhagen verwahrt sich in einer la ge rn Ber he d guugLrede gegen die Borwürfe de» SmatSanwattS. namenrlich gegen den Vo'wurf, daß er gegen die Allerhöchste Prfon und gegen die Monarchie gewirkt haben könne. Ec sei ein Patr ot und wirke nach b sten Kräiten mit an dem Wohle des Vaterlandes. In chiistlich germanischen Kreisen stehe man auf dem Standpunkte, daß dre Wald-rsee.Versammlung mit der Bleichröd-r-Versammlunz in engem Z »sammenhauge stehe. In diesen Kreisen könne man eS nicht b ürgen, daß ein Mann, wre Herr v. Mirbach, zum Zwecke evangelischer Krrchenbauien sich an Juden und Soüaldemokra en wende und mit ihnen Unterhandlungen pflege. D«e Ge chi dte beweise, daß zu allen Zeilen um die Person von Monarchen sich K"quen zu gruppt» en verstanden, die auf die öff ntltchen Angelegenheiten Einfluß zu üben streben. Der Angeklagte weist darauf hin, daß die einzelnen Sätze deS Artikels kein« Beleidigungen enthalten, und sucht dirS in eingehender Weise darznlegen. WaS in jenem Artikel ausgrdrückt sei, sei,n vt» len andere» Zeitungen bere is ansgesprochm worden, die Darstellung, die vor» von den Verhältnissen gegeben, sei auch von anderen Personen al» zutreffend gehalten worden, Hr. v. Mirbach habe sie gekannt und sit doch nichr dagegen mit B'oLtigungen vorgegangen. Er erkenne an, daß durch die hm» gen Darlegungen d»S Zeugen Vieles aufgeklärt worden sei, was f-üher zwe»felbast oder bedenklich erschien. Das S-rafmaß halte er für ganz außerordentlich hoch und eine Vrhaftung iür eine unangebrachte Härle Er habe sich allerdings, als er von seiner letzten Strafe noch iech« Monate zu verbüßen ha te, leider verleiten lassen, nach Oesterreich zu gehen, er habe aber dem Reichskanzler v. Caprivi von dort aus seinen dortigen Aufenthalt angezeigt, er sei auch hier in weiteren Kreisen bekannt gewesen. Da der Angeklagte zur Illustration seiner Königstreue auch darauf hinweist, daß er Jahre lang Mitarbeiter der „Kreuzzeitung" gewesen, erinnert der Oberstaatsanwalt daran, daß der Angeklagte vorher Sozialdemokrat gewesen. Der Angeklagte behauptet dagegen, daß er nie im Dienste der sozialdemokratischen Partei gestanden habe, sondern früher nur einige Zeit lang freireligiöser Wanderprediger gewesen sei. — Der Vertheidiger plaudirt aus rechtlichen und thatsächlichen Gründen für die Freisprechung des Angeklagten Sedlatzck und weist an der Hand verschiedener Reichsgerichtse»k«nn»n'fse über die Tragweite d r 88 2»i und 21 des PreßgesetzeS nach, daß nach seiner Ansicht eine Berurtheilung deS Ang klagten unmöglich sei, da Sedlatzek nicht Redafteur, sonde>n nur Verleger und nichts beigebracbt sei, wa« seine Mitwirkung bei der De»öffentl,chung des Artikels Nachweise» könnte. Auch au» thatsächlichen Gründen fei eine Freisprechung geboten, da die in dem Artikel enthaltenen Ausdrücke nicht be-

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