Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 37 (1896)
- Issue
- Heft 105 (31.12.1896)
- Date
- 1896-12-31
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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2210 rig hatte derselbe erst vor wenigen Monaten sich ans dem Berufsleben zurückgezogen und war von Altenschönbach, seinem letzten Wirkungskreis, nach Wiefenfeld zu seinen Kindern übergesiedelt, wo ihm nur noch eine kurze Frist der wohlverdienten Ruhe beschieden war. 60 Jahre lang stand er mit vollem Eifer und ungetheilter Hingabe im Dienste des religiösen Erzieherberufes. Die Resultate, die er erzielte, waren an jeder Stätte seiner Wirksamkeit außerordentlich erfreulich In Westheim bei Haßfurt geboren, hat der Verblichene bei verschiedenen, bedeutenden Lehrern und Rabbinern, unter anderem auch in Höchberg, sich hervorragende Kenntnisie in und rv angeeignet. Er fungirte hierauf 10 Jahre als Lehrer in Weimarschmieden, Oberstreu und Schwebheim, dann, nachdem er mit ausgezeichneten Noten sein staatliches Lehrerexamen abgelegt hatte, volle 50 noch in den beiden Gemeinden Gochsheim und Altenschönbach. Ein tüchtiger Pädagoge, von seinen Vorgesetzten, den Rabbinern und den staatlichen Inspektoren, zu allen Zeilen geehrt und ausgezeichnet, war er ein sprechender Beweis dafür, daß die, die mit der Jugend leben, stets jung bleiben. Vor dem Aerger und Kummer, den ihm in früheren Jahren oftmals mißliche Gemeindevehältnisie bereiteten, flüchtete er sich in das Heiligthum seiner Schule, die ihm stets wieder frischen Muth und Lebensfreudigkeit gewährte; in diesem Heiligthum verwand er auch den Schmerz über den Tod der ihn um viele Jahre früher entrisienen Gattin. Die Betrachtung des Werkes des Verblichenen erschöpfen wir keineswegs mit dem Hinweis, daß derselbe auch in allen Elementarfächern, in kaufmännischen Disciplinen, in Realien rc. großes Wißen besaß, die ihn befähigten, eine große Reihe von Zöglingen, die sich jetzt in hervorragenden Stellen besinoen, für alle Mittelschulen mit Erfolg vorzubereiten, sondern wir legen unbedingt den Nachdruck darauf, daß er als Lehrer ein Lamden gewesen, eine Verbindung zweier Eigenschaften, die wir in unserer Thora-armen Zeit leider nur zu silten antreffen. Seine ganze freie Zeit widmete Silbermann dem „Lernen;" zumal in den letzten Jahren, da seine bereits sehr dezimirte Schule ihm viel freie Zeit gewährte, konnte man ihn immer über der kid: oder dem mo antreffen. Und dieses beständige Aufgehen in den Quellen, gab auch seinem einfachen Religionsunterricht einen eigenen Reiz und verlieh ihm seltenen Werth. Es braucht nicht erwähnt zu werden, daß die gleiche Gewissenhaftigkeit, wie bei der Ausübung seines Lehrerberufes, ihn auch in seinem Amte als llnir» un) lnat rvbv auszeichnete. Gerade als byz war er würdig, wie irgend einer: Jeder, auch der es nicht verstand, konnte bei seinem Gebetsvortrag fühlen, wie sein Vortrag auf richtigem Verständniß beruhte und aus dem Quell tiefinniger Andacht hervordrang. Sein Heimgang bedeutet auch für die Allgemeinheit einen Verlust, da solche Männer, solche Lehrer eben leider auszusterben drohen, er ist vor allem für die Gemeinden seiner Wirksamkeit schmerzvoll, da man durch die Bande aufrichtiger Dankbarkeit sich mit ihm verbunden fühlte. Sein Andenken wird stets ein gesegnetes sein! Oester r.-U n g a r. M o n a r ch ie. Budapest, 81. Dezbr. In allen Kreisen, in denen die Rezeption unserer Religion als seltene Errungenschaft hochgepriesen wurde, erregt es peinliches Aufsehen, daß die isr. Landeskanzlei, das Vermittlungsorgan zwischen der hohen Regierung und der auf Basis der Kongreßstatuten konstituirten Gemeinden, es nicht scheute, in einem Gutachten, das im Aufträge des Honvedministers vom Kultus- und Unterrichtsminister abverlangten Gutachten, das vielbesungene Rezeptionsgesetz, besten Intention die vollkommene Geltendmachung des Gleichheitsprinzips ist und war, derart zu interpretiren, wie es nur ein eingefleischter Antisemit thun dürfte. — Es dürfte Ihren Lesern bekannt sein, daß die antisemitische Minorität bei der Verhandlung des Rezeptionsgesetzes einen neuen Paragraph einschob, der eine Verfügung enthält, die aber trotz ihres gravaminösen Charakters votirt wurde. Diese, keiner andern Konfession gegenüber geltend gemachte Verfügung lautete nämlich: „Seelsorger (Rabbiner) und Vo rfteher kann nur ein solches Mitglied der isr. Konfession sein, das die ungarische Staatsbürgerschaft nach weist und seine Qualifikation in Ungarn erlangt hat." Infolge dieser Einschmuggelung kam das Gesetz nochmals vor das Plenum des Abgeordnetenhauses, wo der Referent Geza Pap im Jntereste des ganzen Gesetzentwurfes die Annahme dieses Punktes empfahl, nachdem dies nur eine Jnartikulirung jener ministeriellen Verfügung vom Jahre 1885 bedeute, welche als Minimum der Rabbinerqualification das „Absolviren der vierklassigen Mittel- oder Bürgerschule, den Nachweis des unbescholtenen Vorlebens und der ung. Staatsbürgerschaft" bezeichnet. Der Abgeordnete Moriz Mezey, eine Stütze der isr. Landeskanzlei, gab bei dieser Gelegenheit der Hoffnung Ausdruck, daß dieser Paragraph nicht dahin gedeutet werden wird, daß die Rabbinatskandidaten ausländische Rabbinerseminarien nicht frequentiren dürfen, sondern daß von den Rabbinern die vollständige Kenntniß der u n g a r. Sprache verlangt wird. Der Entwurf mit dem von antisemitischer Seite einge-