Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 37 (1896)
- Issue
- Heft 104 (28.12.1896)
- Date
- 1896-12-28
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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1982 Erfahrungen könnte stattfinden, auch eine gelegentliche Vertretung der Interessen gegenüber der Behörde und Gesetzgebung. In Berlin finden sich doch für alle möglichen Unternehmungm und Ideen, Kräfte und Mittel, vielleicht stellen auch hierfür einige junge Leute in der Reichshauptstadt ihr Können in den Dienst der heiligen Sache. Die Sache müßte natürlich in so vornehmer, tadelloser und geschickter Weise geführt werden, daß alle Produktions-Firmen es sich zur größten Ehre rechnen müsien, mit der jungen Vereinigung in Beziehung zu treten. Alle anderen Mittel, uns zu helfen, scheinen un» nicht wirksam. Sie dürfen, Herr Redacteur, noch so oft in Ihrem Blatte wiederholen, daß es ernsteste Pflicht aller wahrhaft Gesetzestreuen sei, ihren Bedarf nur da zu decken, wo sie sehen, daß auch die Pflichten gegen Gott erfüllt werden, einen großen Erfolg hat dies wohl kaum noch gehabt, der Eine hat mit seinem Nachbar Gegenrechnung, der Andere fürchtet Rischus, der Dritte redet sich ein, daß die Maaren beim Sabbatschändenden Bruder besser und billiger, als wie bei den Sabbathaltenden seien u. s. f. Hier können wir unser Heil nicht suchen. Auch können wir nicht, wie mir jüngst ein Bekannter rieth, alle unsere Detailgeschäfte aufgeben und uns Engrosgeschäfte anfangen, denn auch hier ist die Coneurrenz schon stärker wie irgendwo, es bleibt also Selbsthilfe durch gemeinsamen Einkauf, und möchte ich die Discussion über die Möglichkeit der Ausführung meines Planes hierdurch eröffnen Vereinte Kräfte haben schon oft ausgeführt, was Einzelne nicht vermochten. Helft Euch selbst, dann hilft Euch Gott. ZettrrrrgKrrachrlchteir und Eorrespondenzen. Deutschland. Berlin, 28. Dezember. Bekanntlich bedroht § 67 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 (über die „Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung") jeden „Geistlichen oder anderen Religionsdiener, welcher zu den religiösen Feierlichkeiten einer Eheschließung schreitet, bevor ihm nachgewiesen worden ist, daß die Ehe vor dem Standesbeamten geschlossen sei, mit Geldstrafe bis zu 300 Mark oder mit Gefängniß bis zu drei Monaten". Artikel 46 III. des Einführungsgesetzes zum bürgerl. Gesetzbuche bestimmt als' Zusatz zu § 67: „Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Geistliche oder der Religionsdiener im Falle einer lebensgefährlichen, einen Aufschub nicht gestattenden Erkrankung eines der Verlobten zu den religiösen Feierlichkeiten der Eheschließung schreitet." Berlin, 20. Dez. Gegen die Konservativen schlug der Antisemitenführer Liebermann v. Sonnenberg auch in Berlin in einer Versammlung in der Tonhalle eine scharfe Tonart an. Er behauptete, daß die Konservativen das nicht gehalten hätten, was sie aus Tivoli beschlossen haben. Es sei traurig, daß die konservative Partei nicht das richtige Verständnis gezeigt habe. „Wollen die Konservativen Unterstützung haben, so müssen sie jetzt zu uns kommen- Wenn aber die Herren zu uns kommen, so ertheilen sie damit ihrer Parteileitung ein Mißtrauensvotum. Wir sind jedenfalls jeder Rücksichtnahme entbunden." — Im übrigen beschäftigte sich Herr Liebermann v. Sonnenberg sehr viel mit dem Prozeß Leckert- Lützow und suchte nachzuweisen, daß auch die antisemitische Partei durch den Polizeiagenten Normann- Schumann stark geschädigt worden sei. Die Paasch'sche Broschüre sei auf Angaben Rormann - Schumanns zurückzuführen. Den im Prozeß genannten Konsul Renö suchte Liebermann v. Sonnenberg von der antisemitischen Partei abzuschütteln. — Der antisemitische Reichstagsabgeordnete Jskraut giebt seinem Aerger über die Nichtbestätigung seiner Wahl zum Prediger an der Sophiengemeinde in einer Zuschrift an das „Volk" Ausdruck. Er meint, daß die endgiltige Nichtbestätigung der Wahl eine der Entfernung aus dem geistlichen Amt nahe kommende Disziplinarstrafe sein würde. Charakteristisch für diesen antisemitischen Pastor ist folgender Satz: „Aus der in den Protesten richtig angegebenen Thatsache, daß ich überall in meinen amtlichen Stellungen Gegner habe, ziehe ich den Schluß, daß vielleicht der Herr hie und da meine schwache Kraft zur Ausbreitung seines Reichs in Dienst gestellt hat." Augenscheinlich ist dieser Antisemitenapostel der Ansicht, daß seine schwache Kraft vom Herrn zur Judenhetze gebraucht wird. Ueber das Urtheil des Schöffengerichts in Marburg, das Jskraut bekanntlich als „groben und gemeinen Lügner" bezeichnet hat, tröstet sich Herr Jskraut damit hinweg, daß der Spruch nicht rechtskräftig geworden, sondern daß in der zweiten Instanz ein Vergleich zu Stande gekommen ist. Berlin. Nummer 44 der „Statistischen Cor-- respondenz" bringt mit anerkennenswerther Geschwindigkeit eine Reihe der wichtigsten Ziffern aus bcn Resultaten der Volkszählung vom 2. Dezember 1895. Dieselben beziehen sich zwar nur auf den preußischen Staat, aber da sie schon eine gute Uebersicht über die vor einem Jahre festgestellte Seelenzahl der jüdischen Bevölkerung geben, so haben sie doch für uns ein großes Interesse. Im preußischen Staate befinden sich nach der neuesten Zählung 379 716 Juden, während vor 5 Jahren, also 1890 dieselben 372 059 Seelen zählten. Dies ergiebt eine Zunahme von 7 657 Seelen, also 20,56 per Tausend, während sich