Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 37 (1896)
- Issue
- Heft 102-103 (23.12.1896)
- Date
- 1896-12-23
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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1952 Anzahl staatlich vorgebildeter, hierzu qualifizirter Lehrkräfte mangelt. Wegen dieses berechtigten (?) Einwandes sind in jüdischen Kreisen Geldsaminlungen eingeleitet worden, um die Errichtung eines jüdischen Lehrerseminars in Berlin zn ermöglichen." Wir haben die Psticht, Stellung zu dieser Frage zu nehmen. Der obligatorische jüdische Religionsunterricht ist ein Zwang. Jeder Zwang in religiösen Dingen ist jedoch ein Gewissenszwang, und nach den Grundgesetzen unserer Verfaffung verboten. Das ist unsere Stellung in staatsrechtlicher Beziehung. Diese Stellung wird durch folgende Erwägungen begründet: Woher kommt es, daß plötzlich 600 Gemeinden das dringende Bedürfniß nach Religionsunterricht fühlen, daß sie den Staat ersuchen, für das zu sorgen, wofür zu sorgen nach „jüdischem Gesetz" doch eigentlich Sache des Vaters, d. i. der Familie ist? Heißt es nicht „weschinanntsm lewonecho rc." Man erschrickt über das, was durch die Unterlassung dieses Fundamentalgebots entstanden ist! Man sieht die entsetzliche Ignoranz unserer Jugend in allen Dingen, die das Judenthum betrifft, sucht den Grund überall, nur nicht da, wo er ätz facto zu suchen ist — in uns selbst und in unseren Familien. Hier ist der Religionsunterricht obligatorisch, denn unser Gott hat ihn am Sinai verfügt. Wie selten sind aber leider die Familien geworden, in denen über die Gotteslehre in jüdischem Sinne gesprochen und nach jüdischem Sinne gelebt wird! Sind nicht oft gerade die Häuser und Familien der Herrn Vorsteher die schlimmsten in dieser Hinsicht! Was hilft es, wenn das Kind das Verbot des „mechallel schabbos" und seine Folgen lernt, wenn es die Eltern am Sabbat arbeiten sieht, wenn der Vater vielleicht die brennende Eigarre weglegt, um (wenn er noch so viel Hebräisch kann) „Kiddusch" zu machen und anl Sabbat gekochte trefah Speisen zu essen! In dieser Hinsicht ist die jüdische Religion nicht mit anderen Religionen zu vergleichen, da sie zu innig mit denr ganzen Leben des Juden verknüpft ist. Oder tneinen denn die 6o<> Herren Vorsteher, der systematische Religionsunterricht, wie er an den Schulen ertheilt wird, hätte noch einen von den Schülern veranlaßt, Tefillin zu legeu oder den Schabbos heilig zu halten? Die Verneinung dieser Thatsachen beweist, wie wenig Werth ein solcher Unterricht ohne die religiöse Erziehung des jüdischen Hauses hat und die Erkenntniß der Wahrheit unserer Behauptung ist es wohl gewesen, welche jene Herren nach der Polizei rufen ließ. Wir verkennen in feinem Falle die Tüchtigkeit und Zweckmäßigkeit dieses Instituts des Staates, aber in religiösen Dingen bezweifeln wir ihre Tüchtigkeit. Roch nie ist ein mahnendes Gewissen von der Polizei beruhigt worden. Wir können also die Repräsentanten der Berliner Jsr. Gemeinde vollständig begreifen, und stehen ganz auf deren Stand-! pnukt: Der obligatorische Religions-Unterricht in I nicht spezifisch jüdischen Schulen ist ohne Werth. Wir würden deshalb eine Gegenpetition am Platze finden, derart, daß der jüdische Religions-Unterricht wie seit über zweitausend Jahren, so auch ferner Sache der jüdischen Häuser, der jüdischen Väter bleiben möge. Fühlen sich die Herren Petenten aber unfähig dazu, so sei ihnen die Kunde von uns gebracht: „Es gibt Gottlob in Deutschland genügend Lehrer, Schulen, Institute, wo ein jüdisches Kind, dessen Vater unfähig ist, es im Judenthum zu erziehen, darin erzogen werden kann." Es ist auch kein Mangel an tüchtigen, staatlich geprüften Lehrern in Deutschland, und da es fünf jüdische Seminare in unserem Vaterlande gibt, ist das Bedürfniß nach einem sechsten nicht vorhanden. Ein anderes Bedürfniß ist es, dessen Vorhandensein wir anerkennen. Es ist das Bedürfniß zur Rückkehr zu den alten göttlichen Gesetzen unseres Glaubens. Dazit bedürfen wir aber keines staatlichen Zwanges. Wenn die 6«>0 Gemeinden des Religionsunterrichts so dringend bedürfen, so haben sie nicht nöthig, sich erst vom Staat dazu zwingen zu lassen. Ein göttlicher Zwang eristirt dazu seit der Gesetzgebung am Sinai; wenn dieser Zwang nicht genügt, wird Mich ein Zwang seitens des Staates nichts bessern. Das einzige, was Besserung bringen kann und bringen wird, ist: ..Lckuvro.iisi'oeil ad adoschem elokecho, ki chosclialto baawaunecho.“ Kehre zurück zu den: Ewigen deinem Gotte, denn wenn ihr. Du und Dein Haus, wieder nach den Gesetzen der Väter wandeln werdet, werden Deine Kinder die beste Erziehung haben durch das gute Beispiel. Exempla doeent! Gutes Beispiel ist das beste Erziehungsmittel.*) Eli. Berlin, 2". Dez. Wer kennt sie nicht die Beiden, welche bei jedem Wetter, ob Regen oder Sturm, durch die Straßen Berlins ziehen, um Werke der Liebe und Barmherzigkeit zn verrichten, Moritz und Bertha Manheimer? Und so konnten sie auch heute sprechen'. „Gelobt seiest Du, Ewiger unser Gott, König der Welt, der uns hat am Leben und bei Gesundheit erhalten und uns hat erreichen lasten diese Zeit."-Zur Feier der Einweihung des Hospitals der jüdischen Gemeinde, welches eine Stiftung des Manheimer'schen Ehepaares ist, hatten sich heute eine Anzahl der angesehensten Glaubensgenossen versammelt. Rach Absingung des Liedes: „Wie schön sind deine Zelte, Jakob, deine Wohnungen, Israel! Durch Deine Huld, o güt'ger Gott schau'n wir dies Haus vollendet heut! Wir bringen Dir Dank und Preis, daß Du tuiserer Hände Werk gefördert hast," — hielt der Vorsitzende des Gemeindevorstandes, Herr Juftizrath Meyer eine Ansprache, in welcher *) Einige im hohen Grade interessanten Artikel über dieses^Thema liegen für die nächsten Nummern zum Abdruck bereit, Red. d. Jsr.