Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 37 (1896)
- Issue
- Heft 100 (14.12.1896)
- Date
- 1896-12-14
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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1919 burger Universität und 1858 auch zum Professor der biblischen Archäologie an der theologischen Akademie. Im Jahre 1859 erschien Chwolsohn's bekanntes Werk: „lieber die Ueberreste der altbabylonischen Literatur in arabischen Uebersetzungen". Unermüdlich in seinem Forschungsdrange ließ Chwolsohn im Jahre 1868 zwei epochemachende Werke erscheinen : „Die Chosarev" und „Charakteristik der semitischen Völker". Von ebensolchem Werthe ist das im Jahre 1875 erschieneneWerk von Chwolsohn:,, Der Einfluß der geographischen Lage Palästina's auf das Geschick des jüdischen Volkes". Für das praktische Leben der Juden in Rußland aber war das im Jahre 1861 erschienene Werk Chwolsohn's: „lieber einige mittelalterliche Beschuldigungen gegen die Juden" (0 nekotoryeli srednewekowyeli obwinenijaeh protiw jewrejew) von umwälzender Bedeutung. In Saratow wurden gegen Ende der Fünfziger-Jahren dreißig Juden eingekerkert, welche unter der unsinnigen Beschuldigung standen, Christenblut zu religiösen Zwecken gebraucht zu haben. Die russische Gesellschaft stand dieser Beschuldigung machtlos gegenüber, weil die damalige russische Sitcratur keine Werke aufzuweisen hatte, welche die ganze Unsinnigkeit dieser Beschuldigung aufdecken konnten. Kaiser Nikolaus I., der mit seinem Scharfblicke die Unhaltbarkeit des Blutmärchens errieth, mußte jedoch der öffentlichen Meinung weichen, welche die Aufklärung dieser dunklen Blutgeschichte forderte. Die Untersuchung arbeitete fleißig, sie währte fast zwei Jahre, während welcher Zeit die Juden im Kerker schmachten mußten. Da erschien Chwolsohn mit seinem Werke, in welchem er den Beweis acl oculus führte, daß die Blutbeschuldigung ebenso unsinnig wie unwahr ist. Das Buch verfehlte seine Wirkung nicht: Kaiser Nikolaus I. befahl, die cingekerkerten Juden freizulaffen und die Untersuchung einzustellen. Seit damals bildete das Chwolsohn'sche Buch den größten Trumpf gegen das Blutmärchen. Und heute, am Jubiläumstage, erhielt Chwolsohn „von dem ältesten Enkel des im Saratower Kerker eingesperrt gewesenen Juden Juschkewitsch" eine Dankdepesche, in welcher Chwolsohn als der Retter der Familie bezeichnet wird. Chwolsohn schrieb auch im Jahre 1860 ein kleines Werk unter dem Titel: „Brauchen die Juden Christenblut?", welches auf die russische Gesellschaft ebenfalls großen Eindruck machte. Nebst allen diesen Arbeiten hat Chwolsohn 600 syrische Inschriften, welche im Semizetschensk-Gebiete gefunden wurden, erläutert, viele jüdische Inschriften heransgegeben und die Bibel ins Russische übersetzt. Daß Chwolsohn von der russischen Negierung hoch geschätzt wird, erhellt aus dem Telegramm, welches Graf Deljanow, der russische Cultusminister, an den Jubilar gerichtet hat.' Er schrieb ihm. er wünsche aus Seelentiefe, daß die Vorsehung den greisen Gelehrten zum Ruhme Rußlands noch lange erhalte. Für uns Juden ist Chwolsohn ein Beweis für den Geist der Juden, die überall Verbreiter echter Wissenschaft und Civilisation waren. Möge Gott dem siebenundsiebzig-jährigen Chwolsohn noch ein langes Leben bescheiden. J.r§us. Zeitungsnachrichten und Corresporrdenzeir. Deutschland. München, IO. Dez. Wegen Verbreitung des Talmud-Auszuges nach Professor Rohlings Uebersetzung hatte sich der Gärtner Benno Posch vor dem hiesigen Amtsgericht I zu verantworten. Der Angeklagte, der sich als Anhänger der antisemitischen Partei bekennt, hatte nämlich am 5. October Vormittags, also zur Oktoberfestzeit, an der Ecke der Findling- und St. Vaulstraße verschiedene antisemitische Flugschriften, darunter auch den Talmud-Auszug, Zusammenstellung der „wichtigsten heute noch giltigen Sittengesetze der Juden", an verschiedene Passanten vertheilt, bei welcher Gelegenheit er von einen: Gendarm betreten und zur Anzeige gebracht wurde. Auf dem Mandatswege erhielt sodann Posch wegen groben Unfugs einen auf 12 M. lautenden Strafbefehl, gegen den er jedoch Einspruch erhob mit der Begründung, daß dieser Talmud-Auszug seit Jahresfrist in mehr als hunderttausend Exemplaren unbeanstandet verbreitet worden sei. — Auf Antrag des Amtsanwaltes wurde behufs Verlesung dieses Talmud-Auszuges die Oeffentlichkeit ausgeschlossen, welchem Ansuchen das Gericht auch stattgab, da die össenlliche Ordnung gefährdet werde. Nach Verlesung des Flugblattes wurde die Oeffentlichkeit wieder hergestellt und beantragte der Amtsanwalt wegen der cynifchen Art und Werse, mit welcher in dem Flugblatt den Juden diese Sittengebräuche imputirt und als heute noch zu Recht bestehend erklärt werden, eine Erhöhung der Geldstrafe auf 25 Mk. Der Inhalt dieses Talmud-Auszuges sei geeignet, nicht nur bei den Juden, sondern auch bei Nichtjuden Aergerniß zu erregen und habe lediglich den Zweck, gegen die Israeliten aufzureizen. Das Gericht eignete sich die amtsanwaltschaftliche Anschauung vollkommen an und verurtheilte den Posch auch zu 25 M. Geldstrafe, eventuell 5 Tage Haft. In der Urtheilsbegründung wurde insbesondere noch hervorgehoben, daß bei der Gleichberechtigung der jüdischen Confession derartige Expektorationen, wie sie in dem Talmud- Auszug enthalten sind und geradezu wider besseres Wissen noch als rechtlich sanktionirtes Gesetz der Juden erklärt werden, die Allgemeinheit in hohem Grade belästigen und geeignet sind, allgemeines