Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 37 (1896)
- Issue
- Heft 100 (14.12.1896)
- Date
- 1896-12-14
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XUIU. Jahrgang. Kktlage M M100 des „Israelit". Leitender Artikel. Von den Ufern der Newa. (Original-Correfpondenz des „Israelit.") Petersburg, 10. Dezember. (Ein offizielles Buch. — Finanzminister Witte über die Juden. — bin Jubiläum.) Man empfindet gegenwärtig in Petersburg das Bedürfniß, das offizielle Ausland über die Zustände im Czarenreiche zu informiren. Zu diesem Zwecke hat das Petersburger Minister-ComilS dieser Tage ein zweibändiges Werk in englischer Sprache drucken lassen, welches sämmtlichen Staatsmännern des Auslandes zugeschickt wurde. Das Werk, das den Titel „Statesman's Handbook for Russin" führt, enthält ausführliche Informationen über das Czarenreich und dessen Völker. Für uns hat das ministerielle Handbuch deßhalb großes Interesse, weil es einige Seiten auch den Juden in Rußland widmet. Wir lesen darin: „Unter den Fremden, welche in Rußland leben, nehmen die Juden eine besondere und ausschließliche Stellung ein. In der Moskauer Periode (bis Peter I.) ward den Juden der Zutritt in das Czarenthum untersagt. Unter Peter I. wurden keine Gesetze über die Juden geschaffen. Durch einen Ukas von 1727, der von der Kaiserin Jelisaveta Petrowna im Jahre 1742 erneuert wurde, wurden die Juden auf immer aus Rußland vertrieben. Unter Katharina II. aber erhielt die Judenfrage in Folge der Einverleibung einiger Gebiete des Königreiches Polen, wo die Juden Dank der Politik Kasimir's des Großen sich zahlreich angesiedelt hatten, an Rußland eine völlig neue Richtung. Auf Befehl Katharina's II. wurden damals den Juden zum ständigen Aufenthalt die bekannten Gouvernements zugewiesen, und somit wurde das Riederlaffungsgebiet geschaffen. Kaiser Alexander I. erließ im Jahre 1804 das erste allgemeine Reglement über die Juden, welches hauptsächlich den Zweck hatte, die Juden zur productiven Arbeit heranzuziehen. Den jüdischen Ackerbauern wurden damals gewisse Privilegien gegeben, dagegen aber wurde damals den Juden verboten, Schank- und Gasthäuser in den Dörfern zu halten. Im Jahre 1835 wurde ein analoges Gesetz ins Leben gerufen. Zur gleichen Zeit aber wurden andere Maßnahmen ergriffen, welche die Entfremdung und die Sonderstellung der Juden förderten. Mit der Thronbesteigung Alexanders II. begann man den Juden gegenüber eine ganz andere Politik zu treiben, indem man einerseits die bestandenen Beschränkungen verminderte, andererseits die Rechte der Juden vermehrte, um sie mit der einheimischen Bevölkerung zu assimiliren. Den bestehenden Gesetzen gemäß, ist den Juden der ständige Aufenthalt gestattet : in den 10 Gouvernements des Königreiches Polen und in den Gouvernements des Nordwest- und des Südwestgebietes, mit Ausnahme der Städte Kiew, Jalta, Nikolajew und Sewastopol. In Kurland ist der Aufenthalt nur jenen Juden gestattet, welche sich dortfelbst vor 1835 angesiedelt haben. Durch das Gesetz von 1882 wurde den Juden verboten, Immobilien in den Dörfern und Marktflecken zu besitzen oder zu pachten; ebenso wurde ihnen verboten, außerhalb der Städte und Städtchen sich anzusiedeln. Den Juden ist im Allgemeinen das Recht versagt, im Staatsdienste zu stehen, mit Ausnahnie derer, welche einen akademischen Grad erworben haben. Außerdem besitzen die Juden kein Wahlrecht. ES mutz jedoch bemerkt werden, daß all' diese Beschränkungen nur auf die Juden sich ausdehnen, welche der talmudifchen Lehre huldigen; dieKaräer dagegen, welche ein sehr nützliches und arbeitsames Element bilden, genießen alle Rechte noch seit der Regierungszeit Katharina's II. Die Zahl der talmudischen Juden in Rußland beträgt gegenwärtig 5,000,000." So weit das offizielle Buch. Nun wollen wir diese einseitige Darstellung des Minister-ComitLs über die Geschicke der Juden in Rußland einer genauen Betrachtung und Prüfung unterziehen. Nach der Darstellung des „Statesman's Handbook for Russia" hätte Rußland die Juden erst mit der Einverleibung der litthauischen Gouvernements erhalten. Nun scheinen die Gelehrten aus dem Minister-Comit« nicht zu wissen, daß viele Gebiete des gegenwärtigen Rußland von Juden zu einer Zeit bewohnt waren, als es noch überhaupt kein Rußland gab. So befindet sich in der kaiserlichen Eremitage zu Petersburg eine in Kertsch ausgegrabene Marmortafel aus dem Jahre 80 nach der gewöhnlichen Zeitrechnung, welche folgende griechische Inschrift trägt: „Ich Christa gebe hierdurch meinem Sclaven Jzakel die Freiheit, um ihn der jüdischen Synagoge wiederzugeben." Ebenso wurde in Tschufut-Kale ein Grabstein aus dem Jahre 157 gefunden, welcher folgende hebräische Inschrift trägt: „Dieser Stein ist dem Andenken Buki's, des Sohnes Jsaac Hakohen gewidmet, möge er im Paradies ruhen." Daß in Mzehet, in der ehemaligen Hauptstadt Grusiens, bereits im Jahre 70 nach der gewöhnlichen Zeitrechnung Juden zu finden waren, das erhellt aus den grusinischen Chroniken. Was speciell das Moskauer Czarenthum betrifft, so wissen wir aus der russischen