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Der Israelit · 1896-12-14 · Heft 100 (14.12.1896) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
37 (1896)
Issue
Heft 100 (14.12.1896)
Date
1896-12-14
Page
– (sequence 4)
Language
German
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1912 zum Landesverein geworden sind — bei einer Versicherungsnahme bei dieser Gesellschaft sich in dem Anmeldungsformular zu Frage 1 f, lautem»: „Sind Sie Mitglied des Vereins, mit welchem die Bank in Vertragsverhältniß steht und von welchem?" als Mitglied unseres Landesvereines zu bekennen. Dadurch ersparen sie selbst Geld und verschaffen uns außerdem, ohne daß es sie selbst etwas kostet, eine nahmhafte Einnahme. Außer dem materiellen religiösen Nutzen, welchen etwa ‘/io der in Bayern vorhandenen Kultusgemeinden bisher durch Empfang von Zuschüffen vom Landesverein hatte, schätzt sich letzterer glücklich, allen Gemeinden, die sich an seinem heiligen Werk betheiligt haben, einen großen idealen Gewinn verschafft zu haben: die Stärkung des Bewußtseins der Zusammengehörigkeit in der Glaubensgenossenschaft, das bekanntlich leider in viel geringerem Maß vorhanden ist, als es wünschenswerth ist und als die Gegner irrigerweise annehmen; ferner die Beförderung eines freudigen Zusammenwirkens von Rabbinern und Gemeindevorständen und von Männern verschiedener religiöser Schattirungen, und neben diesen Jmponderabilien auch den greifbaren idealen Erfolg, daß sich in der Ausschußsitzung zu Nürnberg auf die Kunde von Angriffen gegen die Schächtinftitution in Hof sofort ein Schutzkomitee für die Zurückweisung dieser Angriffe bilden konnte. Die persönliche Berichterstattung über die religiösen Verhältniffe in den verschiedenen Gegenden Bayerns von den versammelten Vertretern aus dem ganzen Königreich hat schon jetzt trotz der kurzen Dauer, seitdem sie in unseren Ausichußsitzungen möglich ist, ihre guten Früchte getragen. Die Zuwendung einer Pension an einen verdienten Veteranen des isr. Religionsunterrichtes durch den Landesverein hatte die doppelt erfreuliche Folge, daß ein ehemaliger Schüler dieses Lehrers sich freiwillig erbot, durch einen weiteren Ehrensold der gewesenen Schüler für den Lebensabend des ehrwürdigen Greises zu sorgen. Rußland. Petersburg. Im Jahre 1894 veröffentlichte die Regierung ein Gesetz, welches schwere Strafen gegen die Wucherer erläßt. Dieselben konnten bis zur Verbannung nach Sibirien führen. Man nahm sich vor, dem den Juden so oft vorgeworfenen Wucher ein Ende zu bereiten. Nun ist folgendes in der Soudebnaya Gazetta, dem Organ des Justizministers, über die Folgen dieses Gesetzes zu lesen: . . . Und noch weiter beweist die Untersuchung über die Anwendung des neuen Gesetzes, daß die Angeschuldigten und Verurtheilten wegen Wuchers nicht immer dem jüdischen Glauben angehören, sondern viel mehr der christlichen Kirche. Mehr noch! Die Verurtheilten gehören den höheren, bevorzugten Klassen an. Im Augenblick, wo die neue Gesetzgebung angewendet wurde, hatten die Gerichte nur mit jüdischen Angeklagten zu thun. Alsdann erschienen Christen in immer größer Zahl. Augenblicklich wird konstatirt, daß die Meisten des Wuchers Angeklagten den bevorzugten Klassen angehören. Es ist dies ein sehr trauriges Ergebnis! Natürlich sind auch Juden in diese Angelegenheiten verwickelt, indessen sind dieselben zumeist nur Strohmänner für professionsmäßige Wucherer christlichen Glaubens. Petersburg. (D i e j üd i s ch e n Ap o t he ken). Der Minister des Innern hat vor einiger Zeit einen Beschluß seines Vorgängers, der in sämmtlichen Provinzen des Territoriums die Zahl der jüdischen Apothekerlehrlinge auf 50/0 der Gesammtzahl solcher Lehrlinge beschränkte, umgestoßen. Trotz dieser Maßregel des jetzigen Ministers fuhren einige Beamte fort, obengenannte Einschränkung in Anwendung zu bringen. So wollte der Apotheker Nathanson in der Stadt Chklop, Bezirk Mohilev, einen jüdischen Lehrling in seine Apotheke aufnehmen. Die Behörde untersagte es, und Nathanson mußte sich an den Senat wenden. Die Versammlung hat nun kürzlich an den Gouverneur von Mohilev das Gebot erlassen, der Eingabe des Nathanson gerecht zu werden, „da kein Gesetz des Reiches eine Vorschrift über die Zahl der jüdischen Lehrlinge enthält, die in den Apotheken ausgenommen werden dürfen." Riga. (Gründung einer Ackerbauschule für „Ebräer".) Wie die Nesidenzblätter melden, soll das Ministerium der Landwirthschaft einen derartigen Plan führen. Der Entwurf hat bereits das gelehrte Comite passirt und ist dem Ackerbau-Departement überwiesen worden. Von einigen reichen Israeliten sind zum Besten der Schule bereits 25,000 Rbl. gespendet worden. Das Ministerium wird seinerseits die Schule mit 500 Deffätinen Land im Cherfson'schen Gouvernement ausstatten, um daselbst eine Musterwirthschaft einzurichten. Der Unterricht soll vorwiegend praktisch sein und einen dreijährigen Cursus umfassen. T ü r k e i. Konstantinopel, 29. Nov. Die türkische Regierung hat eine nationale Subscription zur Bestreitung der Heereskosten für die muselmännische Bevölkerung ausgeschrieben. Da die nichtmuselmännische Bevölkerung zum Militärdienst nicht herangezogen wird, wurde diese Subscription auch nicht diesem Bevölkerungstheil auferlegt. Die Israeliten des Reichs, die zu den treuesten Unterthanen zählen, haben aus Dank für den wohl-

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