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Der Israelit · 1896-12-14 · Heft 100 (14.12.1896) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
37 (1896)
Issue
Heft 100 (14.12.1896)
Date
1896-12-14
Page
– (sequence 3)
Language
German
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1911 das ganz selbstverständlich. Sie lehnen sich nicht einmal ernstlich gegen diesen Jammer auf, bis ihnen die trübe Erfahrung unserer Tage die Wahrheit nahelegt: c: ■pan natr« 'rr min natwni (Schluß folgt.) Zeitungsnachrichten und Correfpondenzerr Deutschland. Fürth. Dem ersten Rechenschaftsbericht des „Landesvereins zur Unterstützung nothleidender isr. Kultusgemeinden in Bayern" entnehmen wir: Als am 23. Aprll 1893 auf der I. bayerischen Rabbinerconferenz zu Fürth ein von H. Rabb. Dr. Ziemlich-Nürnberg eingebrachter Antrag auf Einsetzung einer Commission berathen wurde, „die sich mit hervorragenden Gemeindevorstehern in Bayern in's Benehmen setzen sollen, um im Verein mit ihnen einen bayerisch-israelitischen Gemeindebund ins Leben zu rufen", da erklärte in der Debatte Herr Vorstand Holzinger-Fürth vor allen Dingen einen Verein zur Ausbringung von Zuschüssen für die kleineren Gemeinden und ihre Kultusdiener für dringendstes Ersorderniß. Diesen Gedanken griff Herr Rabbiner Dr. Neubürger-Fürth auf, nachdem er bei einer mit Hilfe des Herrn Lehrers Kleemann-Forchheim gemachten Zusammenstellung der Israel. Kultusgemeinden in Bayern nach der Volkszählung v. 1890 gefunden hatte, daß schon 1890 nur 7°/0 aller dieser Gemeinden aus 50 Familien und darüber bestanden, daß dagegen s/4 aller Gemeinden nicht einmal 100 Seelen, und mehr als die Hälfte davon nicht einmal 50 Seelen gezählt haben. Herr Dr. Neubürger arbeitete deßhalb die Statuten eines Landesvereines zur Unterstützung nothleidender isr. Kultusgemeinden in Bayern aus und legte sie der II. bayerischen Rabbinerkonferenz zu Würzburg am 14. Mai 1894 mit dem Anträge auf Gründung eines solchen Vereines vor. Sie wurden hier sofort und dann von einer konstituirenden Versammlung, welche unter Betheiligung zahlreicher Rabbiner und Gemeindevorstände am 25. Dezember 1894 zu Nürnberg tagte, nach entsprechender Amendirung angenommen. Damit war der Landesverein ins Dasein getreten. Sein Zweck ist: den kleineren israel. Kultusgemeinden und ihren Filialvereinigungen, sowie den vereinzelt und zerstreut wohnenden Israeliten in Bayern die Ausübung des gefammten Kultus, darunter insbesondere die erfolgreiche Ertheilung des Religionsunterrichtes zu ermöglichen und zu erleichtern. (8 1 d. Statuten. Wenn die Mittel des Vereins reichen nnd das Bedürfniß nicht anderweitig befriedigt werden kann, so kann der Verein in einzelnen Ausnahmsfällen israel. Kultusgemeinden auch eine Unterstützung zur Sustentation ihrer durch Krankheit dienstunfähig gewordenen Beamten und der Hinterbliebenen derselben gewähren, jedoch in jedem Verwaltungsjahre höchstens mit zusammen Vio der reinen Jahreseinnahmen des Vereins. (§ 2.) Wie dringend bas Bedürfniß sist, welchem der „Landesverein" abzuhelfen strebt, mag aus der Thatfache hervorgehen, daß derselbe in den I V, Jahren seines Bestehen schon 7730 Mart auf den Zweck zu verausgaben gezwungen war, dabei aber weitaus nicht die Hälfte der an ihn herangetretenen berechtigten Ansprüche zu befriedigen vermochte. Allerdings hatten zwar der „Deutsch-israel. Gemeindebund" in Berlin und die „Freie orthodoxe Vereinigung" in Frankfurt a. M. schon seit Jahren auch die Unterstützung der nothleidenden israel. Kultusgemeinden unter ihre Zwecke aufgenommen; allein da sie ganz Deutschland zu berücksichtigen haben und überdies für besagten Zweck nur über verhältnißmäßig recht beschränkte Mittel verfügen, so betrug die von diesen beiden Vereinigungen zusammen bayerischen Gemeinden geleistete Hilfe nach den angeftellten Erhebungen noch nicht 500 M. jährlich — ein Betrag, verschwindend klein gegenüber der ungeheueren Größe des Mißstandes. Von den 7730 M., welche der Verein bisher an Unterstützungen bewilligt hat, dienen Nnterrichtszwecken: Realexigenz M. 625, Personalexigenz M. 2090, Kultuszwecken im allgemeinen (Personalexigenz) M. 1640, zu Synagogenbauten M. 2475, zur Herstellung von Ritualbädern M. 450, zu einer Lehrerpension M. 250. Durch diese Bewilligungen wurden, zugleich in einem Orte mit nicht unbedeutendem Fremdenverkehr (Straubing) die Errichtung einer koscheren Restauration und in einem anderen (Hof) die bequemere Versetzung einer sächsischen Synagogengemeinde (Plauen) mit Koscherfleisch gesichert. Zur Erhöhung seiner Einnahmen für die Zukunft hat der Ausschuß in seiner Sitzung zu Nürnberg am 26. Mai 1896 auch mit der LebenSversicherungs- und Erfparnißbank in Stuttgart ein Vertragsverhältniß zunächst auf zwei Jahre eingegangen. Darnach wird bei allen Versicherungen bei dieser Gesellschaft den betreffenden Versicherungsnehmern selbst die Vergünstigung eingeräumt, daß die Aufnahme und Ausfertigung der Policen kostenfrei erfolgt, und daß die Bank die Kosten der ärztlichen Untersuchung (mit Ausnahme des etwa erforderlichen hausärztlichen Atteste-) selbst trägt. Der Vereinskasse aber gewährt die Bank dann von dem 3000 M. übersteigenden Versicherungsbeträge eine einmalige Bonification von 3%. ES liegt somit im Interesse unserer Mitglieder selbst auch beteiligen, welche es ohne eigene direkte Entrichtung ihres Mitgliederbeitrages durch korporativen Beitritt ihrer Kultusgemeinde

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