Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 37 (1896)
- Issue
- Heft 98 (7.12.1896)
- Date
- 1896-12-07
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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T> * JgMFy '.i^B W*** '' -,^,v- •*<*-*'*?'• c yT*-^. tlXTII. Jahrgang. SeUagk ju M 98 öts „3staelit“. Leitender Artikel. Die MtMlvIlkzlev des Herzogs Koleslom von MW nnd des PolenIlSnlgr KvfiM des Großen. S ch i l d b e r g, 30. Nov. lieber dieses Thema hat am Samstag Herr Rabbiner Dr. Bamberg er dahier im Wohlthätigkeitsverein „Eintracht" einen interessanten Vortrag gehalten. In der Einleitung thcilte derselbe mit, daß über die Zeit der Einwanderung der Juden in Polen die Ansichten der polnischen Historiker divergieren, meinte aber, daß die Ansicht Lelewels die richtigste sei und die Juden wohl im neunten Jahrhundert in Polen aus Deutschland, wo sie hart bedrückt wurden, eingewandert seien, wie ja thatsächlich im Jahre 905 ein Judenprivileg in Polen bereits erschien. Die Lage der Juden in Polen war eine glückliche bis zur Einführung des Ehristenthums und der Wurzelsastung des Feudalwesens. Mit dieser Zeit beginnen auch in Polen die im Mittelalter üblichen Judenunterdrückungen; Mieezyslaw, der alte Herzog von Großpolen, beschützt die Juden kräftig, findet aber bei seinem Volke damit keinen Anklang und muß feinem Bruder, Herzog Kasimir von Sandomir, den Thron überlassen, welcher die Beziehungen der Juden zum Staate und den übrigen Bürgern auf dem Landtag zu Lecyz 1180 gesetzlich regelte. Diese Gesetze bilden den Grundstock des Privilegiums, welches Boleslaw Pius, Herzog von Kalisch, 1264 gegeben und vom Polenkönig Kasimir dem Großen 13.84 bestätigt und weiter ausgedehnt wurde. Herr Dr. Bamberger bringt die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes zur Verlesung, dabei Erläuterungen bietend und Vergleiche mit der Gegenwart anstellend. Recht interesiant ist die polnische Eidesforntel, die aus den ungarischen Gesetzen des Königs Kurlmann in den polnischen Gesetzkoder überging. Das Boleslawsche Privileg nahm auch gegen die verleumderische Beschuldigung der Inden, daß sie Christenblut gebrauchen, Stellung, indem er aus die päpstlichen Bullen hinwies, welche diese Beschuldigung „als von den Feinden des Christenthums ausgehend" bezeichnten. Herr Dr. Bamberger theilt in einem längeren Excurs mit, daß die Päpste Gregor IX., Jnnocenz, Clemens VI., Sixtus IV., Paul XIII., Alexander III. und auch der gegenwärtige Papst Leo XIII. die Ritualmordverdächtigung als böswillige Verleumdung bezeichnet haben, da den Juden der Blutgenuß überhaupt bei Todesstrafe verboten sei. Auch die deutschen Kaiser Friedrich III. (Edict vom 24. Juni 1470) Karl V., Maximilian II., Rudolf II., Ferdinand und Leopold untersagten cs den Fürsten, Grasen, Geistlichen bei Strafe, Anklagen nach dieser Richtung gegen die Juden anzunchmen. — Allerdings hat dies auf die Gesellschaft derer, die nicht alle werden, keinen Einfluß geübt, was ja Tiszar-Eslar, kanten und Korfu in der neuesten Zeit bewiesen. In Polen selbst wurden immerhin durch dieses Boleslawschen Gesetze viele Jahrzehnte die Juden geschützt. Aber unter schwächeren Fürsten fanden auch dort die Judenbedrückungen Eingang, so daß der Polenkönig Kasimir der Große sich veranlaßt sah, am 9. October 1334 das Boleslawsche Edict zu bestätigen und zu ergänzen. Die Beschuldigung einiger polnischer Historiker, daß die judenfreundliche Gesinnung Kasimirs eine Folge von dessen Beziehungen zu der jüdischen Schneiderstochter Esterka gewesen sei, entkrästigte Herr Dr. Bamberger dadurch, daß er nachwies, daß Kasimirs Verkehr mit Esterka erst 1356 seinen Anfang nahm, während Kasimirs Privileg bereits 1334 erschien, also nachgewiesenermaßen 22 Jahre später. Herr Dr. Bamberger schloß seine interesiante Mitteilung mit dem Wunsche, das man der jüdischen Geschichte mehr Aufmerksamkeit zuwenden solle, denn, wenn auch viele Thränenbäche sich durch deren Geschichtsgünge ergießen, so fänden sich dennoch auch viele sonnige Auen in derselben, auf denen das Auge des Beschauers mit Wohlgefallen ruhe. Reichlicher Beifall lohnte den Vortragenden. Zettungsttachrrchte« und Correspondenze«. Deutschland. Berlin, 30. Nov. (Antisemitische Roh, h e i t). Von einem in einer sehr angesehenen Stellung befindlichen Manne in einer Ostpreußischen Mittelstadt geht dem „B. Tgbl." folgendes Schreiben zu: „Eines aber thut noth!" Unter der gleichen Neberschrift erschien am 28. Oktober in Nr. 550 des „Berliner Tagesblattes" ein Aufsatz, welcher anläßlich der Ermordung des Juftizraths Levy Hilfsmittel an die Hand zu geben versuchte, um die Erziehung insbesondere der ganz oder halbverwaisten Kinder bester als bisher zu leiten und dadurch eine größere Gewähr für das dereinstige Wohlvcrhalteu der Kinder zu bieten. Ob in jenem Erziehungsmangel die eigentliche Ursache dieser und ähnlicher roher Ausschreitungen junger, kaum dem Knabenalter ent-