Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 37 (1896)
- Issue
- Heft 98 (7.12.1896)
- Date
- 1896-12-07
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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1872 besserer, fehlt uns die Anbahnung einer würdigen einheitlichen Organisation des Judenthums in Preußen. Wer sich bei diesem Vorschlag etwas Greifbares, eine Institution, eine Centralbehörde oder sonst, was auch immer denkt, muß seine Verwirklichung für ein großes Unglück Hallen, er mag Orthodoxer oder Reformer sein. Wo die Gegensätze soweit auseinander gehen, daß der eine das als erstrebenswerthen Fortschritt preist, was der andere als beklagenswerten Rückschritt ansieht, müßte eine solche Organisation den härtesten Gewissenszwang zur Folge haben. Man braucht sich das nur an einem concreten Falle zu veranschaulichen. Denken wir uns, wie es hier gewünscht wird, der „Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" nehme die Sache in die Hand und führe sie auch ganz nach Wunsch seines Ratsgebers durch. Wir hätten nun in Preußen eine Behörde, bei welcher sich gegebenen Falls der Staat Raths erholen kann, über das Judenthum, seine Lehren. Dogmen, Gebräuche u. s. w. Nehmen wir einen solchen Fall, es handle sich darum, ob Kinder an Sabbat und Feiertagen vom Schreiben zu dispensiren sind oder^ nicht. Abgesehen davon, daß die Herren vom Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens für ihre Person den Sabbat durch Schreiben ohne Skrupel entweihen, hallen sie cs wahrscheinlich für bedauerlich, wenn sich Judenkinder als solche dadurch auszeichnen, daß sie am Sabbat nicht schreiben und wünschen, daß dieser äußere Unterschied wegfalle. Es wäre dies aber der denkbare härteste Gewissenszwang, der gegen die Kinder orthodoxer Eltern geübt werden könnte. Würde aber eine solche Behörde aus Bekennern des orthodoxen Judenthums bestehen, die mit aller Energie für die Heilighaltung des Sabbat eintreten würde, so erblickten die Reformjuden in einer solchen Einrichtung eine Maßregel, welche einen Zwiespalt zwischen der religiösen Anschauung der Eltern und derjenigen der Kinder schaffe. Auch die Anstellung der jüdischen Beamten durch den Staat ist ein sehr zweischneidiges Schwert. Wenn auch die Mißstände, welchen damit vorgebeugt, nicht in Abrede gestellt werden sollen, so ist es doch sehr dikeutirbar, ob die Nachiheile dieser staatlichen Anstellung nicht schlimmer sind, als die gegenwärtigen. Wer die traurigen Zustände kennt, unter welchen Gemeinden leiden, die regierungsseitig angestellte Beamte besitzen und sie trotz des Aergerniffes, zu dem sie Anlaß geben, nicht los werden können, weil sie eben von der Negierung eingesetzt und seftgehalten werden, der wird die Vorsteher-Willkür dieser Bcamten-Willkür ohne Bedenken vorziehen. Durch die Willkür herrschsüchtiger Vorsteher werden Beamten chicanirt, durch unabsetzbare Beamten leidet aber das ganze Gemeinwesen auf Generationen hinaus. Wer sehnsüchtig deßhalb nach dem Westen Europas blickt, wo sie in Frankreich ein israel. Consistorium bereits seit langer Zeit haben, der kennt die dortigen Zustände nicht, sonst würde er sie nicht beneidenswert!) finden Im Osten Europas, in Rußland, erfreuen sich Juden und Judenthum nicht nur keiner staatlichen Anerkennung, sondern sie sind allen denkbaren und undenkbaren Chicanen und Vexationen von Staatswegen ausgesetzt. Deßhalb pulsirt das jüdische Leben in Rußland dennoch stärker als in Frankreich! Auch hat das Vorhandensein eines französischen Consistoriums die Drumonl's und Conforten nicht hindern können, ihre Wirksamkeit zu entfalten. Wie man im Ernste auch glauben kann, durch solche Mittelchen ließe sich die jndenseindliche Zeitströmung zurückhalten oder auch nur eindümmen, ist geradezu unerfindlich. Da wird wieder einmal der Einführung des obligatorischen Religionsunterrichts das Wort geredet und uns plausibel zu machen gesucht, wenn unsere Abiturienten erst in ihrem Äbgangszeugniß eine Note in der Religion erhalten, dann wäre in der Bekämpfung des Antisemitismus ein wesentlicher Schritt vorwärts gethan. Die Bedenken gegen den obligatorischen Religionsunterricht von Staatswesen sind im „Israelit" wiederholt eingehend erörtert worben. Das einzige was sich mit einem Schein von Recht dafür geltend machen läßt, ist der traurige Umstand, daß es viele jüdische Eltern gibt, die ihre Kinder ohne jeden religiösen Unterricht aufwachsen lassen, und die nun ftaatsseitig gezwungen werden sollen, dieser primitiven Elternpflicht zu genügen. Und dieser Zwang soll dazu beitragen, die Judenfeinde zu entwaffnen! Die Rothwendigkeit dieses Zwanges setzt ja voraus, daß es Juden gibt, die ihre Religion so gründlich verachten, daß sie dieselbe nicht mehr aus ihre Kinder übertragen wollen. Und den Judenfeinden will man diese Verachtung übel nehmen? Haben sie nicht dasselbe Recht dazu als die Juden, welche erst durch staatlichen Zwang dafür gewonnen werden sollen, ihren Kindern die Lehren des Judenthums beizubringen? Wer Juden und Judenthum förderlich sein will, der muß die Verachtung gegen unsere heiligsten Anliegen bekämpfen, die sich in unseren eigenen Reihen in so erschreckender Weise geltend macht, bevor er unsere nichljüoischen Bürger mit Achtung für unser religiöses Bekenntniß durchdringen will. Dazu ist nun allerdings der genannte Central-Verein, durch den Namen, den er trägt und durch die Personen, welche seine treibenden Elemente ausmachen, das ungeeignetste Medium. Seine etwaige innere Mission, müßte er mit sich selbst beginnen, dann würde eben nichts mehr von ihm übrig bleiben.