Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 37 (1896)
- Issue
- Heft 96 (30.11.1896)
- Date
- 1896-11-30
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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1811 öffnet werden. An Stelle des ausscheidenden Herrn Martin Simon wurde Herr Leichtentritt, für Herr Manheimer, Herr Geheimrath Marcuse gewählt. Der von Herrn Louis Sachs gestellte Antrag auf Vertagung der Vorlage betr. das Reglement für die Armencommission wird angenommen. — Zur Verbesserung der Akustik im Saale wird die Anschaffung eines Teppichs in Höhe von 2,250 Mark bewilligt. — Der evangelische Prediger in Kalkar bei Xanten ist für die dortige jüdische Gemeinde um eine Beihilfe für die Erbauung eines Schulhauses eingekommen. Die Repräsentanten bitten den vom Vorstand bewilligten Betrag von 300 M. auf 500 M. zu erhöhen. — Als dringlich wird ein Antrag zur Anstellung von 2 Kassenboten eingebracht. — Der Rechnungsabschluß der Waisen-Commission wird dechargirt. — Erfurt, 23. Rov. (Kongreß der Christlich-Sozialen Naumann'scherRichtung.) Der zweite Referent Pfarrer Naumann bemerkte unter Anderm: Man habe um den Staat zu stärken, zunächst die Katholiken und alsdann die Sozialdemokraten unter Ausnahmegesetze gestellt und Anläufe gemacht, um auch die Juden unter Ausnahmegesetze zu stellen. Der Erfolg war stets, daß die Unterdrückten sich zu immer größeren und festeren Gruppen zusammenschloffen. Er müffe jede Beschränkung staatsbürgerlicher Rechte aufs Entschiedenste bekämpfen. Durch Beschränkung der staatsbürgerlichen Rechte der Juden würde nicht das mindeste erreicht werden. Ob er (Redner) mit jedem Menschen kordial verkehren würde, sei eine gesellschaftliche Frage. (Heiterkeit.) Allein die gesellschaftliche Frage habe mit der Politik nichts zu thun. Deßhalb müffe er jede Beschränkung staatsbürgerlicher Rechte grundsätzlich ablehnen. (Rufe: Sehr richtig!) Der Redner führte des ferneren aus, daß fe tens der Antisemiten der Begriff „dritter Stand" eine Verschiebung erfahren habe. Die Antisemiten bezeichnen den Handwerksmeister als dritten Stand; dies sei geschichtlich vollständig falsch. Das einseitige Eintreten der Antisemiten für die Handwerksmeister habe dahin geführt, daß die Antisemiten den Bäckermeistern Recht geben mußten, daß eine tägliche Arbeitszeit der Gesellen von 12 Stunden noch nicht lange genug sei. Dieses einseitige Eintreten für einen Stand müffe zur Warnung dienen. Die neue Partei wolle nicht blos für die Handwerker, sondern in gleicher Weise für die Arbeiter und kleinen Beamten eintreten. Wir erwarten nichts von den Utopien eines revolutionären und kommunistischen Sozialismus. Wir bekämpfen den revolutionären Standpunkt der Sozialdemokraten. In der Nachmittagssitzung des christlich-sozialen Kongresses wurde der Antrag des Pfarrers Grooß-Hartenraot (Westfalen), aus dem § 3 die Worte: „Wir fordern ungeschmälerte Erhaltung der staatsbürgerlichen Rechte aller Staatsbürger" zu streichen, abgelehnt und zwar mit allen gegen 16 Stimmen. Karlsruhe, 25. Nov. Eine wichtige Entscheidung zu Gunsten der Religionsgcsellschast hat gestern der Verwaltungsgcrichtshof in öffentlicher Sitzung als letzte Appell-Instanz getroffen. Es handelte sich um die Klagen des hiesigen Stadtrabbiners Dr. Appel gegen den Kaufmann Louis B. von Breiten, resp des Rabbiners Dr. Sander (Stellvertreter Dr. A.'s) gegen den Kaufmann Sam. S. in Konstanz wegen verweigerter Traugebühren. Durch Verordnung vom 8. Mai 1884 hat nämlich der Oberrath der Israeliten den Gebührenbezug der Ortsrabbiner für Trauungen auf 18 Mk. festgesetzt und zugleich bestimmt, daß die Gebühren auch dann an den Ortsrabbiner zu entrichten sind, wenn die Trauung nicht von ihm. sondern von einem anderen, „nicht zuständigen" Rabbiner vollzogen wurde. In den beiden beklagten Fällen hatten nun die Ehekompactanten. die auf streng gesetzestreuem Standpunkt stehen, es abgelehnt, die Trauung von dem Stadtrabbiner resp. dessen Vertreter vornehmen zu lassen, da bei ihrer religiösen Anschauung diese Herren ihnen nicht als die berufenen Seelsorger erschienen; sie hatten vielmehr die Trauung durch den Rabbiner der hiesigen Religionsgesellschaft, Herrn Dr. Schiffer, vollziehen lassen, zu deren Mitgliedern überdies im letzteren der beiden Fälle der Vater der Braut gehört. Abweichend von der Praxis, welche der Amtsvorgänger des Herrn Dr. Appel, Herr Prof. Dr. Schwarz, während seines achtzehnjährigen Amtirens hierselbst geübt hatte, wonach in Fällen der Trauung durch den Rabbiner der Religionsgesellschaft keine Gebühren durch den Ortsrabbiner gefordert wurden, erhoben Herr Dr. A. und sein Vertreter in diesen und analogen Fällen den Anspruch auf Zahlung derselben, welche aber von den «Betroffenen" verweigert wurde. Erklärlich wird diese neuerliche Uebung nur im Rahmen des „neuen Geistes", der mit dem neuen geistlichen Mitgliede des Oberraths. Herrn Regierungsrath Dr. Meyer, seinen Einzug in die Verwaltungsmaximen der organisirten badischen Landesjudenschaft gehalten hat, und vor Allem in der Drangs«- lirung der aus religiösen Bedenken aus jenem Verbände ausgeschiedenen Elemente das höchste Ziel seiner Aufgabe zu erblicken scheint. Die Verhandlung in der ersten Klagesache fand am 15 Mai ds. Js. vor dem Bezirksrath zu Breiten statt und endete mit der Verurcheilung des Kaufmanns B. zur Zahlung der geforderten Summe. Dagegen gelangte der Bezirksrath zu Constanz zu dem entgegengesetzten Beschluß und wies die Klage kostenpflichtig ab. In beiden Fällen appellirten die Unterlegenen, und so kam die Angelegenheit in heutiger Sitzung des Verwaltungs-Gerichtshofes, der die Fälle zusammenzog, zur Verhandlung. Dieselbe fand unter Leitung des Präsidenten des Gerichtshofes, Zoos, statt und endete nach längerer Berathung mit Abweisung der Klagen der Herren Dr. Appel und Dr. Sander. Die Gründe sollen erst später publicirt werden, und man darf auf dieselben um so gespannter sein, als die Rechtsgiltigkeit der angezogenen Verordnung des Oberralhs von den Vertretern der Religionsgesellschaft, den Herren Rechtsanwälten Dr. M. Friedberg und Armbruster. in wahrhaft klassischer Beweisführung angezweifelt wurde. Es bleibt demzufolge jedem Auswärtigen unbenommen, sich nach Belieben durch den Rabbiner der Religionsgesellschaft trauen zu lassen, ohne irgend welchen Unannehmlichkeiten seitens der Rcformgemeinde und deren Rabbiner ausgesctzt zu sein. O esterr.-Ungar. Monarchie. Wien. (So weit darf es in Wien nicht kommen.) Eine Verhandlung beim Bezirksgerichte Leopolvstadt, die kürzlich stattfand, gibt eine recht