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Der Israelit · 1896-11-26 · Heft 95 (26.11.1896) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
37 (1896)
Issue
Heft 95 (26.11.1896)
Date
1896-11-26
Page
– (sequence 3)
Language
German
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So der Vorstand in einer Eingabe im Juli 1858, in welcher er übrigens der ihm vom Senate gemachten Auflage, anzugeben, ob und in welcher Weise bei Willfahrung des Gesuches der Religionsgesellschaft das gegenwärtige Steuersystem der israelitischen Gemeinde aufrecht zu erhalten, oder welchen Modificationen dasselbe zu unterziehen sein werde, mit keinem Worte nachkam. Und doch war ihm bereits zwei Jahre zuvor, unterm 23. April 1856 aufgegeben worden, dasjenige einzureichen, was er „in dieser Sache sch ließt ich annoch vorzubringen habe", und er hatte dies auch bereits unterm 26. Mai 1856 gethan. Es war und blieb stets dasselbe System der Entstellung und Verschleppung. Alles Vorbringen des Vorstandes wird nun in der von Samson Raphael Hirsch verfaßten Antwort des Vorstandes der Religionsgesellschaft auf's Schlagendste widerlegt. Wir heben aus derselben nur zwei Stellen hervor, die Punkte aufhellen, deren klare Erkenntniß auch für die Gegenwart noch von hoher Wichtigkeit erscheint. „Jenseits also ein Staat — und wir — die lächerlichdumme Einfalt, die „die Segnungen und Wohlthaten" eines solchen Staats, wie „in einem Detailgeschäst im Ausschnitt kaufen zu können" vermeint, die von den verschiedenartigen Leistungen, die er seinen Mitgliedern gewährt, nur diejenigen für sich in Anspruch nehmen und nur diejenigen bezahlen will, die ihr beliebt, die sie gebrauch 1 und, beispielsweise, die Cultus- und Lehr-Anstalten dieses soi-äisant Staates nicht mit bestreiten will, weil sie sie nicht gebraucht, weil sie ihre eigene Synagoge und eigene Schule hat, — die lächerlichdumme Einfalt, die nicht sieht, daß bei einem solchen Prinzip weder eine Gemeinde, noch ein Staat, noch ein sonstiges geselliges Zusammenleben der Menschen bestehen könne, — die lächerlichdumme Einfalt! die nicht sieht, daß nach ihrem Verlangen auch „Jeder das Gesuch stellen könnte, auszurechnen, wie viel von seinem Steuer-Antheil an der Summe entfalle, die der Staat für das Theater oder die Stadtgärtnerei aufwende, da sie das Theater und die Promenaden nicht besuchten, auch ein Privattheater errichtet, Gärten für sich angelegt und gekauft hätten, oder, was noch näher liegt," die nicht sieht, daß sie ebenso gut „bei Hohem Senate darauf antragen könnte, von den Kosten befreit zu werden, die alljährlich für christliche Consistorien, christliche Schulen und den christlichen Gottesdienst ausgegeben werden" u. s. w. Die lächerlich-dumme Einfalt, die das Alles nicht sieht! Rur Schade, daß dies Alles nichts als jenes wohlfeile forensische Manöver ist, das, wenn es nichts anderes weiß, seinem Gegner die absurdeste Narrenkappe aufdichtet und sich dann zum Richter wendet mit der Frage: Und einem solchen Narren wollt ihr Recht geben? Nicht, weil sie uns nicht belieben, nicht weil wir die jenseitigen Cultus- und Lehranstalten nicht gebrauchen, nicht weil wir eigene Cultus- und Lehr-Anstalten uns gegründet haben, nicht d e ß h a l b fordern wir Befreiung von den jenseitigen Cultus- und Lehr-Anstalten-Lasten. Nicht auf diesem Boden absurder Narrheit suchen wir unser Recht, vielmehr weil wir die jenseitigen Anstalten nicht gebrauchen dürfen, weil wir die jenseitigen Anstalten nicht unterstützen dürfen, weil die jenseitigen Anstalten auf Verleugnunguns heiliger Religionsgrundsätze stehen, und die Bekämpfung und Vernichtung unseres eigenen, uns unverbrüchlich heiligen alten orthodoxen Judenthums als Ziel ihrer Wirksamkeit verfolgen, somit wir in Mitunterhaltung derselben uns an Werken zu betheiligen gezwungen werden, die vor unserem Gewissen die schwersten Versündigungen sind, und durch deren Betheiligung wir den schnödesten Abfall von dem eigenen Religionsbekenntnisse sanctionirenmüssen,— darum, und darum allein fordern wir die Befreiung von dieser Beitragspflicht. Ja, diese Forderung ist selbst ja nur die natürliche Folge jener unserer höheren Forderung unserer paritätischen Selbstständigkeit im Gebiete des religiösen Bekenntnisses." — „Vollends lächerlich und gedankenlos ist aber die Parallele mit dem Staate und zeigt nicht die Hohlheit unserer Ansprüche, sondern die Lächerlichkeit der jenseitigen Prätentionen. Der Staat ist es, der mit seinen Wohlthaten und Segnungen unser Gesammtwesen, selbst unser confessionelles, mitumfaßt, dem er den Rechtsboden der Entwickelung sichert. Allein eine Religionsgemeinde berührt nur die Eine Seite, die confessionelle, unserer Lebensbenehungen, sie hat nur vermöge dieser Einen Seite einen Anspruch an uns. Wenn sie aber, oder ihr Vorstand das confessionelle Bekenntniß verleugnet, ja wenn sie eben das confessionelle Bekenntniß feindlich bekämpft welches das Band zwischen uns bildet, wenn sie nicht nur die Anstalten nicht bietet, deren wir zur Erfüllung unserer confessionellen Obliegenheiten bedürfen, wenn sie vielmehr solche Anstalten gründet und pflegt, die sich im Widerspruch mit unserem confessionellen Bekenntniß befinden, ja, die die Zerstörung unseres confessionellen Religionswesens geradezu anstreben, dann hat die Religionsgemeinde und ihr Vorstand das einzig e Band selberzerrissen, das uns an sie knüpfte, dann hat sie jeden Anspruch an uns selber verscherzt, dann giebt's nichts Gemeinsames mehr zwischen uns; dann ist sie als confessionelle Gemeinde für uns überall nicht mehr vorhanden. Aber der aliquote Anlheil, den wir doch durch

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