Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 37 (1896)
- Issue
- Heft 95 (26.11.1896)
- Date
- 1896-11-26
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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1806 miltheilte, einige Herren ihn verklagt hätten, daß er einem unfähigen Lehrer aus Nepotismus die wichtigsten Fächer übertragen habe. Die Anerkennung wurde späier in einem Ministerialrescript wiederholt. Man sieht, unter wie schwierigen Verhältniffen das Wirken Samson Raphael Hirschs sich vollzog. So schmerzlich eine derartige Wahrnehmung immerhin sein mochte, so wurde das Gedeihen des Ganzen damit doch nicht aufgehalten und er hatte auch die Freude, die Zahl der Gemeindeglieder so zunehmen zu sehen, daß die Synagoge sich bald als zu klein erwies und bereits 1872 eine Erweiterung als unbedingt nothwendig erkannt wurde. Eine solche konnte nur durch Hinzunahme des 1963 angekauften ostwärts gelegenen Schulgartens bewirkt werden. Bei dieser Gelegenheit tauchte auch das GegenproFkt der Erbauung einer zweiten Synagoge für ^en kleinen Kreis uuf; die projektirte Verlängerung Synagoge, so wurde behauptet, würde sich als ein langer, unschöner, schmaler Streifen, ein architektonisches Monstrum darstellen. Es bedurfte des zündenden Wortes Samson Raphael Hirsch'S, um die Glieder seiner Gemeinde über die durch eine zweite Synagoge damals drohende Gefährdung der Einheit aufzuklären und sie, es war am letzten Tage des Peßachfestes, für das vorgeschlagene Projekt so zu gewinnen, daß eö in der darauffolgenden Generalversammlung einstimmig angenommen wurde. Der imposante, in Wahrheit herzerhebende Anblick unserer Synagoge ist die sprechendste Widerlegung der damaligen Ausstreuungen, wenn es auch dem Gedächtniffe entschwand, wessen Energie allein die Ausführung zu verdanken ist. Er predigte ursprünglich alle vierzehn Tage. Es waren das jene herrlichen, tiefdurchdachten Reden, bei denen nur die Disposition streng im Geiste fixirt, Form und Ausführung jedoch vollständig improvisirt war. Sie übten einen unbeschreiblichen Zauber aus und trugen, indem sie stets auf die tiefe Bedeutung der Gesetze hinwiesen und vor den ihren Sinn verkennenden Verirrungen warnten, unendlich viel bei zur Verbreitung der Erkenntniß des Wesens ächtjüdlscher Frömmigkeit, die in der Heilighaltung keinen Unterschied kennt zwischen dem ne>2 und dem nr, zwischen den Geboten der Selbstheiligung in Nahrung und Genuß und den Pflichten der Geradheit und Rechtschaffenheit im Verhalten zu den Nebenmenschen. Sie belehrten, erhoben und befestigten Alle und gewannen gar manche ursprünglich Fernstehenden, die später zu den thatkräftigften Trägern und opferfreudigsten Förderern der Bestrebungen der Religionsgesellschaft wurden. Außer den Predigten hielt er eine Reihe von Jahren hindurch jeden Winter zweimal wöchentlich exegetische Vorträge, aus denen z. B. der Psalmeneommentar und der erste Theil und die Hälfte des zweiten Theiles des Pentateuchcommentars hervorgegangen sind. Außerdem lernte er eine Reihe von Jahren hindurch täglich morgens einen w, dessen Abhaltung er späier aus äußeren Gründen einem dafür angestellten geeigneten Lehrer überwies. Mit dem Angeführten war jedoch seine Wirksamkeit für die Religionsgesellschaft noch nicht erschöpft. In dem dreiundzwanzigjährigen Kampfe, den die Religionsgesellschaft mit dem Vorstand der Israelitischen Gemeinde fortan noch zu führen hatte, entstammen die Eingaben und Denkschriften seiner Feder. Es handelte sich um die Befreiung von der Beitragspflicht zu Cultus und Schule der Gemeinde, oder wie es bezeichnet wurde: um „paritätische Gleichstellung der Mitglieder der Religionsgesellschaft in Cultus- und Lehrangelegenheiten." Mehr war damals nicht zu erreichen. Es macht einen peinlichen Eindruck, wenn man sieht, mit welchen Waffen, welchen ungeheuerlichen Unterstellungen der Vorstand sich gegen dieses Verlangen, dessen Berechtigung doch so auf der Hand lag, zu wehren suchte. Eine Bewilligung dieser Forderung, so führte er aus, werde die verhängnißvollsten Folgen haben. Nicht Geringeres, als. eine völlige Auflösung des hiesigen israelitischen Gemeindeverbandes, ja eine Erschütterung des Staates (!) in den Grundprinzipien seiner Stellung zu den kirchlichen Beziehungen, ja sogar seiner staatlichen Gliederung im Ganzen! — alles dies die welterschütternden Folgen der Gewährung dessen, was nach dem Austrittsgesetze von demselben verehrlichen Vorstande schleunigst bewilligt wurde! — Jedoch damals, im Jahre 1858, behauptete er, die Gemeinde werde dadurch in ihrem Bestände erschüttert, da würden noch Viele mit demselben Ansinnen kommen, denen die Gemeinde mit ihren Reformen noch zu fromm sei — ein Verlangen, welches Samson Raphael Hirsch in seiner Erwiderung als ein gerade auf dem Standpunkte des Vorstandes eventuell ganz berechtigtes bezeichnete. — Der Senat, so führte der Vorstand weiter aus, würde mit einer Gewährung des Verlangens der Religionsgesellschaft nur die — Sektirerei (!!) begünstigen. Uebrigens sei das Ganze nur Heuchelei (!!) von Seiten der Frommen, denen es „bet ihren Bestrebungen nur um das Geld zu thun sei, die eine Geldfrage zu einer Gewiffensfrage umftempeln, die verdrossene Miene des unfreiwilligen Steuerpflichtigen zu dem Schmerzenszug des religiösen Dulders verklären und den Geldbeutel hinter das Gewissen verschanzen möchten." (!!) — An einer anderen Stelle ist er so fein, die Bestrebungen der Religionsgesellschaft mit „der Mißgestalt vieler n ledere nT hier e" zu vergleichen, „die erst dann ersichtlich wird, wenn man sie unter das Vergrößerungsglas bringt." (!!)