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Der Israelit · 1896-11-23 · Heft 94 (23.11.1896) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
37 (1896)
Issue
Heft 94 (23.11.1896)
Date
1896-11-23
Page
– (sequence 5)
Language
German
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1793 jeder andere ein, wie solche trügerische Hoffnungen und Enttäuschungen geeignet sind, die Verwirklichung seines Projekts zu gefährden. Aber davon abgesehen würde Herr Dr. Herzl sich mit sich selber in Widerspruch setzen, wenn er wirklich einen Schritt nach dieser Seite hin gethan haben sollte; er hat deshalb ein persönliches Interesse daran, solchen Sensationsnachrichten entgegen zu treten- Er hat in se'ner Schrift wiederholt betont, das; sein Project nur dann Aussicht aus Verwirklichung habe, wenn zuvor das Einverständnis und die thätige Sympathie aller Staaten gewonnen sei. Dies ist heute noch nicht der Fall. Ein solcher Schritt wäre daher verfrüht. Aber selbst als bloßer Fühler könnte eine solche Zeitungsente auch nach anderer Seite hin höchst verhängnisvoll werden. Alan weiß, wie die Türkei eifersüchtig alle Bestrebungen dieser Art überwacht, wie ähnliche Tendenzen wiederholt die Einwanderung in das heilige Land erschwert und den bereits Eingewanderten empfindliche Unannehmlichkeiten bereitet haben. Wer die Schwierigkeiten nur einigermaßen zu würdigen weiß, die sich der Nealisirnng dieses Unternehmens entgegen stellen, wird heute keine I öO Millionen dafür bewilligen, und wer solch eine Nicsensumme dafür heute schon bereit stellt, der bat sich die Kluft nicht klar gemacht, die hier zwischen der Idee und ihrer Verwirklichung klafft. Unsere Bedenken gegen das ganze Projeet haben wir in früheren Nummern eingehend zur Sprache gebracht. Aber unser Verlangen, daß solche Nachrichten nicht ohne Widerlegung behauptet werden, ist davon gänzlich unabhängig. Die Anhänger dieser Idee haben noch mehr als ihre Gegner ein Interesse daran, daß eine so hochernste Angelegenheit nicht mit so frivolen Mitteln betrieben wird. Berlin, 18. Nov. Unter dem 'Namen „Palästina, Verein zur Unterstützung jüdischer Bauern" hat sich eine Vereinigung eonstituirt, deren Aufgabe es sein soll, die in Palästina bestehenden resp. noch zu gründenden Eolonien jüdischer Ackerbauer zu unterstützen. Die eingehenden Beiträge werden ausschließlich für diesen Zweck verwendet und direkt dorthin abgeführt. Den Vorstand des Vereins bilden die Herren Wilhelm Goldschmidt, Vorsitzender, Linien straße 112, I. Bamberger, Satly Britles, Dr. Wilhelm Voehlendorf, W. Kelln, Dr. M. Oppenheimer, Adolf Prager, Willy Steinberg, Louis Unger. Wie man uns mittheilt, huldigt dieser Verein keinen zionistischen Bestrebungen und wird nur solche Eolonien unterstützen, welche die pi -'^7! genau befolgen. Hannover, 17. Nov. Die Frage, ob die Rabbiner in unserer Provinz auch heute noch das Beamtenprivitegium beanspruchen können und gleich den Geistlichen der christlichen Konfessionen bei der Steuerveranlagung nicht mit ihrer Gesammteinnahme zu den städtischen persönlichen Abgaben heranzuziehen sind, wurde in der Klagesache des Rabbiners gegen den Magistrat in der Sitzung des Bezirksausschusses vom 4. ü. wiederum verneint und die Klage zurückgewiesen. Der Vertreter des Klägers, Zustizralh Dr. Verend, wies nach, daß dem Landrabbiner die Beamteneigenschaft zuzuerkennen sei, wenn er auch sein Gehalt nicht direkt vom Staate, sondern vielmehr von den jüdischen Gemeinden seines Aufsichtsbezirks beziehe. Er werde durch die Staatsbehörden eingesührt und vereidigt; bis in die neueste Zeit sei dem Landrabbiner auch die Eigenschaft als mittelbarer Staatsbeamter zuerkannt. Das unlängst erfolgte Urtheil des Bezirksausschusses, das Steuerprivilegium der Geistlichen komme nur den Geistlichen anerkannter christlicher Konfessionen zugute, könne hieran nichts ändern. — In der Klageschrift war außerdem noch hervorgehoben, daß der Landrabbiner unter Aufsicht der Regierung steht und nebenamtlich als Kreisschulinspektor für die jüdischen Schulen thätig und auch in dieser Eigenschaft, wenn auch unbesoldet, als Organ der Staatsgewalt anzusehen sei. Nachdem festgestellt mar, daß Kläger bei seiner Einführung nicht mit dem Staatsdienereid belegt ist, wurde die Klage verworfen. Das Amt als Landrabbiner begründe keine Beamtenqualität. da dem Staate lediglich das Bestätigungsrecht des durch die jüdischen Gemeinden gewählten Landrabbiners zustehe und das Gehalt desselben durch die Synagogengemeinden geregelt werde. In seiner Eigenschaft als Kreisschulinspektor könne ein Landrabbiner nicht als Staatsbeamter angesehen werden, da das Amt unbesoldet sei, ebenso wenig als Seelsorger einer einzelnen israelitischen Gemeinde. Durch das Gesetz von 1869 seien die Mischen Gemeinden Hannovers denen der alten Provinzen gleichgestellt, und letztere würden weder als mittelbare, noch als unmittelbare Staatsbeamte betrachtet. — Aus ähnlichen Gründen wurde auch der Lehrer der israelitischen Kultusgemeinde in Stolzenau, der vom Magistrat daselbst mit dem vollen Betrage seines Einkommens zu den Kommunalsteuern herangezogen war und hiergegen Wioerspruch erhob, mit der Begründung, daß ihm das Steuerprivilegium eines Volksschullehrers zugute kommen müsse, in derselben Sitzung abgewiesen. — Es würde sich zur vollen Klarlegung und Feststellung dieser Verhältnisse wohl empfehlen, in beiden Fällen die Entscheidung der höheren Instanz zu erwirken; bis dies geschehen, ist den Angestellten unserer Provinz nur dringend auzurathen, keine Klage, die nur unnöthige Geldkosten verursacht, zu erheben und sich vorläufig diesen Bestimmungen zu fügen.

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