Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 37 (1896)
- Issue
- Heft 94 (23.11.1896)
- Date
- 1896-11-23
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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1792 ohne Zweifel schon im Klaren darüber gewesen wäre, was die israelitischen Consiftorien Elsaß-Lothringens während des Zeitraumes von 1881—1895 geleistet haben und ob ihre Leistungen denen des großherzoglichen Oberraths der Israeliten in Baden gleich- oder zurückstehen. Um Herrn „6ivi8" den Beweis zu liefern, daß der „Israelit" ein Auskunfts-Büreau auch für Leistungen und Leistungsfähigkeit der israelitischen Conststorien in Elsaß-Lothringen ist, will ich ihm vorläufig die Quelle angeben, aus welcher er seinen Wissensdurst betreff der Leistungen des israelitischen Consistoriums des Unter-Elsaß stillen kann. Fast jede jüdische Gemeinde des Unter-Elsaß ist im Besitze von gesammelten und nach den Jahrgängen geordneten Gemeinde-Akten, die großentheils aus consistoriellen Erlassen und Verordnungen bestehen. Mittelst dieser Gemeindeakten, die ihm jede, sogar auch die hiesige Synagogenverwaltung bereitwilligst zur Verfügung stellen wird, kann Herr „Oivis" ohne Mühe den Maßstab über die Leistungen des israelitischen Consistoriums, im Verhältniß der Leistungen des großherzoglichen Oberraths der Israeliten in Baden, anlegen. Freilich, nach Erlassen über Synodalordnung, über Herausgabe von Melodiensammlung für den Synagogalen- oder Gemeindegesang wird Herr „Civis" in den genannten Gemeinde-Akten vergebens suchen, dafür aber wird er finden Circuläre betreff stattgcfundener Rabbiner-Conferenzen, Lehrer-Conferenzen, die den Zweck hatten, das alte, ehrwürdige, unverfälschte, traditionelle Judenthum in der Familie, in der Schule, in der Synagoge, im Leben und im Verkehr mit der Außenwelt durch Wort und Thal zur Geltung zu bringen. Circuläre bezüglich der Aufgabe der Rabbiner, die unter ihrer Aufsicht stehende c-'p-N2i v'vniL' zu beaufsichtigen und zu unterrichten in NP'N2 rr-bn N-N2N die ihrer Obhut anvertrauten Religionsschulen öfters zu inspiriren, alljährlich eine Generalprüfung abzuhalten und das Ergebniß der Prüfung dem Confistorium gewissenhaft mitzutheilen. Als Beweis dessen, daß das israelitische Confistorium des Unter-Elsaß jetzt, seitdem Herr JuleS Klein pHp nvbw n"n bv' s2 demselben angehört, noch mehr als je bestrebt ist, unser altes, überliefertes Judenthum, seine Lehren, Vorschriften und Satzungen aufrecht zu Hallen und zu befestigen, lege ich Ihnen, geehrtester Herr Redacteur, ein Circulär bei, welches das .israelitische Consislorium des Unter-Elsaß vor einigen Tagen den Nabbinen und Synagogenverwaltern des Consistorial-Bezirks des Unter-Elsaß zugehen ließ. Dasselbe lautet: Straßburg, 15. Oktober. An die Herren Rabbiner und Synagogenverwaltcr des Konsistorral-Bezirks des Unter-Elsaß! Wir beehren uns Ihnen nachstehendes Circular ergebenst zugehen zu lassen, und bitten Sie, dasselbe durch öffentliche Verlesung bei dem Sabbathmorgen-Gottcsdienste zur allgemeinen Kenntmß zu bringen; dann zur Veranlassung und Beobachtung unsere Verordnung bei den Gemeinde-Akten sorgfältig aufzubemahren. 1. Zukünftig habe Jeder, der eine Metzgerei zu eröffnen beabsichtigt, sein Wissen in dem Fache des Porsche» dadurch nachzuweisen, daß derselbe eine Prüfung vor dem Rabbiner seines Sprengcls und vor den hierzu befugten Metzgern besteht und für fähig befunden wird. 2. Es wird hiermit gebeten, die jungen Vorsänger-Aspiranten darauf aufmerksam zu machen, daß von nun an sie sich nebst dem Studium über Schechitah und Bedikah auch mit dem praktischen Porschen zu befassen haben, und daß bei ihrem Schluß-Eramen, sie in letzterem Fache ebenfalls geprüft werden müssen. 3. Es wnd ferner auf einen mangelhaften Gegenstand Ihre Aufmerksamkeit gelenkt. Es kam bei Rechtsstreitigkeit oder bei irgend welcher Verweigerung betreffs eines Orts- Ctatus oder Gebrauchs vor, das; kein Buchstabe in dem Gemcindebuch eingetragen war, so daß Zweifel bestehen müssen. Daher werden Sie hierni't ersucht, in kurzer Weise, jeden wichtigen Beschluß in das Gemcindebuch cinzuführcn, dann können Sie sich in bestimmter Weise auf ein Ortsstatut berufen. Das Israelitische Konsistorium des Unter-Elsaß. Ich komme auf die Thätigkeit unserer elsäßischen Religionsbehörde in einem späteren Briefe eingehender zurück._ Zeitungsnachrichten und Correfpondenzerr. Deutschland. Mainz. („Judenstaat"). Man schreibt uns aus Krakau: Die „Dziennik Polski" meldet, Dr. Herzl der bekannte Autor der Schrift „Der Judenstaat", habe an die Zionisten in Galizien die Mittheilung gelangen lassen, ein englischer Banquieur wolle 150 Millionen Francs zur Errichtung eines jüdischen Staates in Palästina spenden, falls sich eine entsprechende Anzahl von Juden finden sollte, die bereit sind, nach dem heiligen Lande auszuwandern. Herr Dr. Herzl habe nun die Zionisten eingeladen, eine Liste von allen Auswanderungslustigen zusammenzuftellen, damit er sie dem Banquier vorlegen könne. Die Zionisten hätten jedoch geantwortet, sie müßten vorher erst genau wissen, wer dieser Banquier ist, damit man den Leuten keine falschen Hoffnungen mache." Wir nehmen von dieser Mittheilung Notiz, obwohl sie uns in allen Punkten sehr unwahrscheinlich klingt. Sie könnte aber unter Umständen sehr verhängnißvolle Folgen haben, wenn sie nicht so bald und so entschieden als möglich von zuständiger Seite dementirt wird. Diese zuständige Seite ist Herr Dr. Herzl, dem wir deshalb diese Nummer zugeschickt haben. Bei der trostlosen Lage, in der ein großer, mehrere Hunderttausende zählende Theil der galizischen Judenheit sich befindet, giebt es keine noch so vage Zeitungsnachricht, welcher dort nicht Glauben geschenkt wird- Herr Dr. Herzl sieht wohl besser wie