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Der Israelit · 1896-11-23 · Heft 94 (23.11.1896) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
37 (1896)
Issue
Heft 94 (23.11.1896)
Date
1896-11-23
Page
– (sequence 3)
Language
German
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1791 Baden und Elsaß. Straß bürg, 19. Nov. Vor Kurzem hat der großherzogliche Oberrath der Israeliten in Baden eine Denkschrift über seine Thätigkeit veröffentlicht, aus welcher folgende Uebersicht der wichtigsten Maßnahmen stammt: 1881: Erlassung von Lehrplänen für die Ertheilung des israelitischen Religionsunterrichts in den Volksschulen und in den besonderen israelitischen Neligionsschulen. — 1883: Verordnung über das Verfahren bei Beschneidung israelitischer Knaben. — Verordnung über die Bestrebung für die örtlichen Kultusbedürfnisse. — 1884: Gründung des Verordnungsblattes des Oberraths. — Regelung des Voranschlagswesens der Bezirkssynagogen. — Verordnung über den Gebührenbezug der Rabbiner. — l885: Wahlordnung für die israelitischen Gemeinden. — Verordnung über die Berufung und Abhaltung der Gemeindeversammlungen. — Aenderung der Eintheilung der Synagogenbezirke. — Herausgabe einer systematisch geordneten Sammlung noch in Geltung befindlicher älterer Gesetze. — Verordnungen der allgemeinen Vorschriften, welche auf die israelitische Religionsgemeinschaft im Großherzogthum Baden Bezug haben. — 1886: Errichtung des israelitischen Landesstifts. — Verordnung über die Schächtergebühren. — Anordnung der Versendung von Predigten ans die israelitischen Feste an die Gemeinden außerhalb der Nabbinatssitze. — Aufforderung zur Veranstaltung populär-wissenschaftlicher Vorträge zur Verbreitung der Kenntnisse der jüdischen Geschichte und Literatur. — 1887: Regelung der Verwaltung und Rechnungsführung bezüglich der israelitischen kirchlichen Stiftungen. — Bestellung von Gemeindevertretungen (Ausschüssen) bei den größeren israelitischen Gemeinden. — Verordnung über die rituelle Beerdigung der im Zustande der Hilfsbedürftigkeit und der an Orten ohne israelitische Religionsgemeinde verstorbenen Israeliten. — 1888: Prüfungsordnung für israelitische Schulaspiranten hinsichtlich ihrer Vorbildung im Religionsfache. — Reorganisation der Klausstiftung in Mannheim. — 188t«: Verordnung über die jährlichen israelitischen Neligionsprüfungen an den Volks- und Mittelschulen, sowie an den israelitischen Neligionsschulen. — Enguöte über die Verhältnisse der Israeliten auf dein Lande und Ausdehnung des in Freiburg begründeten Vereins zur Förderung des Handwerks in den technischen Berufsarten unter den Israeliten über das ganze Gebiet des Großherzogthums. — Erhebungen über die Einrichtungen des Gottesdienstes bei sämmtlichen israelitischen Gemeinden des Großherzogthums und Herausgabe einer Darstellung der Ergebnisse. — 1890: Prüfungsordnung für die israelitischen Religionslehrer und -Lehrerinnen. — 1892: Verordnung über die amtlichen Religionslehrer-Conferenzeu. — Regelung des Bauwesens der israelitischen Gemeinden. — Mitwirkung bei Vor bereitung des Gesetzes über die Besteuerung für allgemeine kirchliche Bedürfnisse. — 1893 : Verwaltungsorganisation für das Vermächtniß der Eheleute Michel Weil in Straßburg. — Anordnung wegen Aufbewahrung und Sammlung der Archivalien der israelitischen Gemeinden. — Herausgabe einer Melodiensammlung für den synagogalen Gemeindegesang. — 1894: Erlassung der Synodalordnung nebst Wahlordnung, sowie der Geschäftsordnung für die Synode. Die 1895 zusammengetretene erste israelitische Synode hat alsdann folgende Vorlagen durch Annahme erledigt: Vorlage über Bildung der Synagogenräthe in der israelitischen Gemeinde. — Gesetz über die Besetzung der Rabbinerstellen in Baden. — Vorlage über die Einkommenverhältnisse der israelitischen Lehrer. — Besteuerung für die Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden in Baden. Ein nicht genannt sein wollender gewisser Jemand, unter der Maske „6ivi8", dem es weniger darum zu thun ist, Interesse für das innere und äußere jüdische Leben inmitten der elsaß-lothringischen jüdischen Gemeinden zu wecken, noch viel weniger, um das orthodoxe Judenthum zu erhalten und zu fördern, als lediglich nur darum, den israelitischen Consistorien des Reichslandes, bei jeder sich darbietenden Gelegenheit Seitenhiebe zu versetzen, gibt in einem Sprechsaal der „Straßburger Post" Auszüge aus der erwähnten Denkschrift, um am Ende seiner Auszüge folgende cynische Bemerkung anbringen zu können: Es wäre sehr interessant, durch eine ähnliche Denkschrift zu erfahren, was die israelitischen Consistorien Elsaß-Lothringens in dem gleichen Zeitraum geleistet haben. Da seit Veröffentlichung dieser Bemerkung mehrere Tage bereits verflossen sind, ohne daß von irgend welcher Seite dem Herrn „Oivm" eine ihm gebührende Abfertigung zu Theil geworden Ware, so sieht Schreiber dieser Zeilen sich veranlaßt, denk Herrn „l'ivi.-." vor Allem zu bemerken, daß die „Straßburger Post" nicht die richtige Adresse ist, an die man sich mit derartigen, das jüdische Leben und jüdische Behörden berührende Bemerkung zu wenden hat. Wenn Herr dem es wohlbekannt sein mag, daß der „Israelit" schon oft sich mit elsaß-lothringischen jüdisch - religiösen Angelegenheiten beschäftigt hat, daß die wohllöblichc Redaction des „Israelit" in ihrer bekannten Loyalität stets gerne bereit ist, Fragen, die auf dasi jüdische Gemeinwesen Elsaß-Lothringens Bezug haben, die Spalten des „Israelit" zu erschließen, mit seiner Bemerkung in einem bescheidenen Ton an den „Israelit" sich gewendet bätte, er heilte

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