Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 37 (1896)
- Issue
- Heft 93 (19.11.1896)
- Date
- 1896-11-19
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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- Mohel 1× ep/1006163
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1772 Gottesdienst abgehalten wurde, setzte man die Bahre vor der hl. Lade nieder. Hier theilte Herr Rabbiner Dr. Bo ndi der anwesenden Trauerversammlung in kurzen Worten den entschieden und wiederholt ausgesprochenen Willen des Dahingeschiedenen mit, wonach in keiner Weise und in keiner Form auf denselben eine Trauer- oder Lobrede gehalten werden dürfe. Aber es bedurfte auch dessen nicht. Der tiefe und aufrichtige Schmerz, der sich auf den Gesichtszügen der Menge kundgab, sprach wohl beredter, als alle Worte. Die beiden hiesigen jüdischen Gemeinden waren durch die große Mehrzahl ihrer Mitglieder vertreten, die Nachbargemeinden durch ihre Rabbinen, Vorstände und viele Mitglieder. U. A. bemerkten wir die Herren Rabbiner DDr. Breuer—Frankfurt a. M., Kahn—Wiesbaden, Marx—Darmstadt, Plato—Frankfurt a. M. Da der Verblichene seinen Willen so eingehend kundgab, daß selbst in das Memorialbuch und auf den Leichcnstein sogar nicht einmal die Thatsache vermerkt werden darf, daß er Mohel gewesen, so glauben wir unsere Verehrung dem Verblichenen dadurch am Besten zu bezeigen, daß wir uns, so schwer es uns fällt, auch an dieser Stelle seinem Willen beugen. n'22-n. Köln, 17. Nov. Der seit 2 Jahren hier bestehende Verein zur Förderung der jüdischen Ackerbaukolonien in Syrien und Palästina hat die Objekte der, gelegentlich der Berliner Gewerbeausftellung veranstalteten Ausstellung der Erzeugnisse der jüdischen Dörfer in den genannten Ländern, nach Köln kommen lassen und sie hier zu einer gleichen Ausstellung vereinigt. Es gibt in Palästina 19 jüdische Dörfer mit etwa 5wU0 vor 15 Jahren aus Rußland und Rumänien eingewanderten jüdischen Bauern, die damals in dem fruchtbaren Lande die ersten Acker- und Weinbaukolonien gründeten. Die Ausstellung bietet mir ihrer Fülle von Landerzeuguissen ein anschauliches B'ld von dem Leben und der Arbeit der dortigen Bauern. Hauptsächlich scheint der Weinbau recht ergiebig zu sein, und die in der Probirstube vorhandenen Proben finden guten Anklang. Die Ausstellung wird den ganzen Monat November bestehen bleiben und ist mit Ausnahme der Samstage täglich von 9 Uhr Morgens bis 10 Uhr Abends für Jedermann unentgeltlich geöffnet. Altona, 17. Nov. Nach einer neueren Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist der jüdische Religionsunterricht nicht ein Theil des schulplanmäßigen Unterrichts in der Volksschule, sondern trügt lediglich den Charakter gemeinsamer Neligionsübung und der Unterweisung und Vorbereitung für diese, ebenso wie der Beichtunterricht der katholischen und der Konfirmandenunterricht der evangelischen Kirchen, wenn er auch zeitlich einen größeren Umfang als diese hat. Die Pflicht zur Fürsorge für denselben kann daher auch nicht als ein Theil der Schullast, sondern nur als ein Ausfluß der Verbindlichkeit, für die zur gemeinsamen Religionsübung erforderlichen Einrichtungen Sorge zu tragen, angesehen werden. Wollte man aber auch den jüdischen Religionsunterricht als Theil des regelmäßigen Unterrichts der Volksschule ansehen, so würde doch eine Einrichtung, die sich lediglich auf Ertheilung dieses Unterrichts beschränkt, nicht als eine der allgemeinen Schulpflicht dienende aufgefaßt werden können, da sie nur einen einzelnen Gegenstand aus dem Unterrichte der Volksschule herausgreifen und im Uebrigen hinsichtlich der Erfüllung der Schulpflicht auf andere Einrichtungen verweisen würde. Aus ttntersranken. Für das Königreich Bayern ist im Laufe des verflossenen Sommers eine neue Ferienordnung an den öffentlichen Volksschulen ministeriell eingeführt worden. Dieselbe bestimmt außer den achtwöchentlichen Hauptferien, für die katholischen und protestantischen Schulen auch die anläßlich der Feiertage als schulfrei geltenden Tage. Für die jüdischen Elementarschulen waren in dieser Hinsicht feste Bestimmungen nicht gegeben. Auch die älteren Ferienordnungen, sowie die Lehr- und Disziplinarordnung für den Regierungsbezirk Unterfranken enthielten keine bestimmten Angaben, nur den allgemein gehaltenen Hinweis: „Bezüglich der jüdischen Schulpflichtigen sind deren Religionsgesetze gebührend zu beachten." So herrschte in der Anwendung und Interpretation genannter Bestimmung, namentlich hinsichtlich der Halbfeiertage und Fasttage große Ungleichheit. Mehrere Lehrer regten, um Gleichmäßigkeit in der Handhabung der Ferienordnung zu erzielen, die zuständigen Distrrksrabbinate an, die Sache in die Hand zu nehmen und arbeiteten, ihren Ansichten gemäß, entsprechende Vorschläge aus, die den Schulbehörden in Vorlage gebracht werden sollten. Dieser Tage nun konnten bereits einige der Herren Diftriktsichulinspektoren gelegentlich der amtlichen Distriklskonserenzen den israelitischen Lehrern mittheilen, daß eine besondere Verordnung bezüglich der Festtage für die israelitischen Volksschulen in Vorbereitung sei und in Kürze veröffentlicht werde. Einer frühere Ministerialverfüaung, gemäß welcher es den Eltern jüdischer Schüler an Mittelschulen (Realschulen und Gymnasien) freistehe, bei Beginn des Schuljahres um Dispens vom Schulbesuch an Sabbaten und Feiertagen nachzusuchen, wird hierdurch nicht berührt, ebensowenig die RegierungSentschließung, die jüdischen Schülern an nichtjüdischen Volksschulen an Sabbaten die Zeit des Gottesdienstes einschließlich der für Hin- und Rückweg selbst nach auswärts nöthigen Zeitdauer freigibt.