Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 37 (1896)
- Issue
- Heft 90 (9.11.1896)
- Date
- 1896-11-09
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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1721 I „Erlauben Sie nun, daß ich ohne Umschweife und in Kürze den Zweck meines Kommens erkläre. Ich bin väterlicherseits ein Enkel des R. Jizcha!' Aboab, fichrona liwrocha, und von Mutters Seite ein solcher des R. Saul Morteira. Meine Frau ist übrigens eine Großnichte des großen R. Manaffe ben Israel. Sie lebte als Kind in seinem Hause. Nun habe ich heute gehört, daß Sie einen Familienschatz besitzen von dem seligen Oberrabbiner R. Abr. Worms herrührend, ein Sefer, eine Berachoth Gemore, die vor hundert Jahren, am Tage der Ausgabe des Benvenifte-Talmuds in den Händen der vier Gelehrten war und von ihnen als das erste Exemplar besichtigt und besprochen wurde." Hier hielt er einen Augenblick inne, dann fuhr er fort: „Sie müssen nämlich wissen, Herr Rothenburg, daß ich eine seltene Sammlung sehr kostbarer Familien-Religuien besitze, ich würde viel, sehr viel darum geben, wenn ich diesen Familienschatz von Ihnen bekommen könnte. Entschuldigen Sie nur, daß rch mich mit einer solchen Angelegenheit an Sie wende. Erst wollte ich Jemand schicken, doch ich dachte, daß ich als Nachkomme und Verwandter dieser drei berühmten Rabbiner unserer Kehilla am ersten dazu bestimmt wäre, freimüthig und offen mit Ihnen persönlich darüber zu unterhandeln." Jonas Rothenburg erhob sich erstaunt, fast zornig. Er dachte, der Mann da wolle ihm höchstens zwanzig oder dreißig Gulden für seinen Schatz geben, obgleich er enorm reich war. Für diese Kleinigkeit wollte er denn doch nicht die Gemore entbehren. Sollte es später einmal nöthig sein, würde er diese Summe noch immer dafür erhalten. Wer gab diesem Alaune überhaupt das Recht, ihm ein solches Anerbieten zu machen. „Herr Fonseca", sagte Rothenburg kalt, „ich danke Ihnen, ich habe nicht die Absicht, nrein Eigenthum zu verkaufen." „Aber, geehrter Herr Rothenburg, seien Sie doch nicht beleidigt. Es handelt sich hier doch um einen Familienschatz, worauf ich heute erst aufmerksam gemacht wurde, um eine Antiquität, an welcher sich für mich theure Familien-Erinnerungen knüpfen." (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzen Oesterr.- Ungar. Monarchie. Wien. (Oesterreich und Ungarn.) Die Wiener „Jüdisch-theologische Lehranstalt" scheint sich in Ungarn bei den maßgebenden Kreisen der dortigen Judenschast keines übermäßigen Vertrauens zu erfreuen. Die Hörer dieser Anstalt ungarischer Abstammung haben dort zu kämpfen, ehe ihre Studienzeugniffe Anerkennung finden. Ein Hörer der Wiener Lehranstalt, ein Ungar von Geburt, wandte sich mit einem Gesuche, dem alle nothwendigen Dokumente in vorschriftsmäßiger Form beigelegt waren, an das ungarische Honvedministerium behufs Erlangung des BenefiziumS der Militärfreiheit, die nicht nur den Theologen christlicher Konfession, sondern auch den Hörern der Preßburger Rabbinerschule, des Budapester Rabbinerseminars und seit einem Jahre auch den Hörern der theologischen Fakultät in Wien ohne Ausnahme ertheilt wurde. Nachdem aber Frequentationszeugniffe des früher erwähnten Rabbiner- Seminars beigelegt wurde, übersandte das Honvedministerium behufs Ueberprüfung derselben die Akten an das Kultusministerium, welches diese Aufgabe auf die israelitische Landeskanzlei übertrug. Die israeitische Landeskanzlei sah sich veranlaßt, jenen Paragraphen, laut dem in Ungarn Rabbiner nur jene sein dürfen ^die ihre Qualificaüon im Jnlande erlangt haben," hervorzuholen, um die Abweisung des Petenten zu beantragen. Das Honvedministerium ertheilte demnach dem Petenten das Benefizium nicht, sondern wies ihn an, von seinem Einjährig-Freiwilligenrechte Gebrauch zu machen. So kam folgende Absurdität zustande: Ein Kandidat, der noch zumindest 2 bis 3 Jahre hören muß, wird von der Landeskanzlei für „fertig" erklärt, und derselbe Kandidat, der in einem Wiener Seminar, das von der Landeskanzlei als ausländische Anstalt bezeichnet wird, absolvirt, muß seiner Militärpflicht im Auslande, nämlich wieder in einer Wiener Kaserne Nachkommen. Die israelitische Landeskanzlei ist also der Ansicht, daß ein Rabbinatskandidat, der 1 bis 2 Jahre in einer ausländischen Anstalt zubringt, nicht dieselben Rechte genießen darf, wie der christliche Theologe, der in Rom seine Studien absolvirt, daß ein ungarländischer Hörer der Wiener Anstalt, wenn er nicht immer sein Diplom an ungarischen Anstalten erlangen kann, seiner Rechte verlustig erklärt wird. Ein hervorragender Abgeordneter christlicher Konfession ist nun, wie wir einem Berliner jüd. Blatte entnehmen, bemüht, dem Gleichheitsprinzipe des Rezeptionsgesetzes wieder auf die Beine zu helfen. Welchen Erfolg diese Bemühungen haben werden, muß die Zukunft lehren. (A.) Waag-Freistadtl, 1. November. Als im benachbarten Orte Prasics der Schames gestern, Samstag, Morgens die Synagoge aufsperren wollte, and er die Thüre derselben erbrochen und auf dem Fußboden der Vorhalle zerriffene Gebetbücher, Talessim, Tephillin rc. zerstreut liegen. Eine Thorarolle lag auf einem nahen Misthaufen. Diebe hatten in der Nacht das Gotteshaus erbrochen und daselbst dann greulich gewirthschaftet.