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Der Israelit · 1896-11-05 · Heft 89 (5.11.1896) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
37 (1896)
Issue
Heft 89 (5.11.1896)
Date
1896-11-05
Page
– (sequence 2)
Language
German
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1692 Hochburg der „Aufklärung" und der radicalsten Reform, auch nur discutirt werden kann, eine so laute und verständliche Sprache, daß der denkende Betrachter der Geschichte sich tief ergriffen fühlt. Er fühlt die Nähe des höheren Walten-, das allein da- Ewige ist in allem Wechsel und Wandel und das in den großen Dingen wie in den kleinen nach ewigen Gesetzen allelenkt. — — Während wir dies niederschreiben, geht uns ein Schriftstück zu, das in erschreckender Weise zeigt, von wie actuellem Interesse, wenn auch Gottlob nicht mehr für Frankfurt, unsere Darlegungen aus der Zeit der rücksichtslosen Alleinherrschaft der Reform auch in der Gegenwart leider noch immer sind, und wie irrig und irreführend der Glaube wäre, daß schon überall die Zeilen der Unduldsamkeit vorüber seien, in denen mit so frivolen Verdächtigungen von angeblich liberaler, resormjüdischer Seite gegen das gesetzestreue Judenthum bei der Staatsbehörde operirt wurde. Wir Hallen es für unsere Pflicht, das Schriftstück, so unsäglich traurig eauch ist, unverkürzt zum Abdruck zu bringen. Nur glühender Haß und bis zu wildem Fanatismus gesteigerte Intoleranz kann gebildete Männer zu gehässigen Denunciationen gegen ihre gesetzetztreuen Brüder veranlassen, wie sie im letzten Absätze dieses Schriftstückes ausgesprochen sind. Vor uns liegt nämlich die Abschrift einer Petition, die gegenwärtig an die Vorstände der israelitischen Gemeinden der Provinz Oberhessen mit der Bitte um Unterzeichnung versandt ist. Alles vollständig ausgefüllt, auch der betreffende Ortsname und Monat, so daß die geehrten Vorstandsmitglieder nur das Datum auszufüllen und ihren werthen Namen darunter zu setzen brauchten. Zum Verständniß schicken wir voraus, daß bekanntlich sich seit mehreren Jahren in G i e ß e n eine gesetzestreue Religionsgesellschaft gebildet hat, an deren Spitze seit einem Jahre ein Rabbiner steht, dem auch der größte Theil der Landgemeinden die Versorgung ihrer religiösen Angelegenheiten unterstellen möchten. In gerechter Würdigung dieser Sachlage beabsichtigt die Regierung, ähnlich wie in der Provinz Starkenburg, diesen Rabbiner als Landrabbiner anzuerkennen. Gegen diese, allen Geboten der Gerechtigkeit und der Billigkeit entsprechende Absicht, wendet sich die nachfolgende Petition. „Wir würden es in religiösem, wie auch im staatlichen (!) Interesse auf das Tiefste beklagen, wenn höchste Staatsbehörde sich dazu bewogen finden sollte, die Rabbinatsstelle für die Provinz Oberhessen in der Zukunft durch zwei Personen verschiedener religiöser Richtungen zu besetzen, resp. verwalten zu lassen und zwar: 1. „im religiösen Interesse" darum, weil hierdurch die factische Spaltung beider Richtungen zum Schaden für das Judenthum perpetuirt, staatlich sanctionirt und damit ein Ausgleich der Gegensätze ausgeschlossen würde; X „im staatlichen Interesse" aber aus dem Grunde, weil hierdurch der orthodoxen Richtung ein Zeugniß ihrer Existenzberechtigung ausgestellt würde, welches die Angehörigen dieser in hartnäckigem Festhalten an ihrer mit unseren bürgerlichen und staatlichen Verhältnissen in Widerspruch stehenden (!) Eigenart bestärken und sie somit hindern (!) wird, sich als wirklich lebensfähige Glieder des Volkes und Staates zu bethätigen. (!!) . . . ., den . October 1896." Fehlt nur noch der Antrag, daß höchste Staatsbehörde geneigen möge, alle gesetzestreuen Juden solange des Genusses der staatsbürgerlichen Rechte für verlustig zu erklären, bis sie durch Bekehrung zur alleinseligmachenden Reform „wirklich lebensfähige Glieder des Volkes und Staates" geworden seien. Womöglich noch crasser aber spricht sich die entsetzliche Verblendung in dem vorangehenden Satze aus, der mit der kalten Ruhe eines ketzerrichtenden Dominikaners dem gesetzestreuen Judenthum mit dürren Worten jeoe Existenzberechngung abspricht und sofort dieses Urtheil als ein angeblich längst rechtskräftig feststehendes und nicht mehr anfechtbares zur selbstverständlichen Voraussetzung nimmt. Nun wird ja, davon sind wir fest überzeugt, ein Vorgehen wie das eben gekennzeichnete, von ausnahmslos allen jüdischen Kreisen, ganz unabhängig von ihrer religiösen Richtung, als ein infames verurtheilt werden. Wie lange aber soll es noch dauern, bis der Ansturm des Antisemitismus, seine offenen Angriffe und seine noch gefährlichere Maulwurfsarbeit, das Gefühl der Solidarität der gesammten Judenheit im Kreise unserer andersdenkenden Brüder endlich auch in der Richtung erwachen und erstarken laßt, daß sie jede religiöse Anfeindung Anderer im eigenen Lager weit von sich weisen, jede religiöse Richtung unbehelligt lassen, keinen Anspruch darauf erheben, st löst wo sie sich des Armes der zu solchem Zwecke sicherlich nicht geschaffenen Gesetzgebung bedienen können, die Brüder zur Erhaltung eines Religionsbekenntnisses zu zwingen, das ihrer Ueberzeuaung schnurstracks entgegengesetzt ist?— Aus diesem Gesichtspunkte wollen wir einander betrachten. Nur dann können die in ihren religiösen Ansichten leider Getrennten in den Augen der Welt dastehen als Kinder des einen Abrahamshauses, die in gegenseitiger Achtung, weit entfernt, sich in den Augen ihrer nichtjüdischen Mitbürger herabzuwürdigen, ruhig ein Jeder seines Weges ziehen. Nur dann wird man anerkennen, daß wir

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