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Der Israelit · 1896-10-29 · Heft 87 (29.10.1896) · page 20

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Journal
Der Israelit
Volume
37 (1896)
Issue
Heft 87 (29.10.1896)
Date
1896-10-29
Page
– (sequence 20)
Language
German
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1670 WVWWMWWMMM^ Prüfung bestanden, angestellt, von der Kgl. Regierung genehmigt und ohne deren Genehmigung entlassen werden durften. Der Mangel an geeigneten Bewerbern war indessen die Ursache, daß heute noch ungeprüfte Ausländer wie Inländer Inhaber von Religionsschulstellen sind. In der angeführten Verordnung wurde die Gewalt der Vorstände, besonders in Bezug aus Entlassung wesentlich eingeschränkt, was anfangs Unfrieden in den Gemeinden erregte; verschiedene Eingaben, welche gegen diese Maßregeln ankämpften, geben Zeugniß davon. Im Laufe der Zeit hat man sich jedoch beruhigt und an die Ordnung der Dinge sich gewöhnt. Rühmend muß hervorgehoben werden, daß in diesem Schulkampfe die Lehrer bei den christlichen Schulinspektoren, denen die Aufsicht der äußeren Schulverhältnisse übertragen war, Vertheidigung ihres angetasteten Rechtes und Schutz gegen geplanten Mißbrauch der Gewalt seitens der Gemeinden fanden. Durch M. E. vom 29. Januar 1838 wurde angeordnet, daß bezüglich der Anstellung die isr. Religionslehrer im allgemeinen nach gleichen Normen zu behandeln seien, wie die christl. Lehrer an deutschen Schulen. Und wenn auch der verstorbene Staatsminister Dr. v. M ü ll e r in der Abgeordneten-Kammer am 7. April 1892 die Stellung der isr. Religionslehrer als eine rein private erklärte, so wird doch keine bayr. Gemeinde sich herbeilassen, ohne disciplinäre Vergehen eine Kündigung zu veranlassen. Durch Allerh. Erlaß vom 14. März und 3. Juni 1838 wurden die isr. Lehramtskandidaten den Seminarien zu Würzburg, Bamberg und Schwabach zugewiesen. Wenn man bedenkt, daß die Lehrer zum großen Theile sich aus den ärmern Ständen rekruiirten und während der ganzen Bildungszeit die Kosten für Verpflegung u. s. w. zu tragen halten, so wird man begreifen, daß nur eine geringe Zahl von Jünglingen sich dem Lehrerberufe widmete, die dem bestehenden Lehrermangel keineswegs aber helfen konnte. Bester wurde es, als vor ca. 30 Jahren die isr. Lehrerbildungsanstalt in Würzburg ins Leben gerufen wurde, in welcher anfangs die Zöglinge unterschiedslos und jetzt noch zum Theil Verpflegung, Wohnung und Unterricht unentgeltlich erhallen Die Zöglinge sind gehalten, die Schlußprüfung am kgl. Seminar daselbst abzulegen und die staatlich angeordneten Fortbildungskonferenzen mitzumachen. Auch in diesem Jahre bat die hohe unterfr. Kreisregierung wieder ihr Wohlwollen für unsere Schulen bekundet, indem sie für die isr. Schuldienst- Exspektanten gleich den andern die Erstehung einer einjährigen Schulpraxis vorschrieb, wenn dieselben zur Anstellungsprüfung zugelasten sein wollen. Ref. führte weiter aus, daß diese verschiedenen Verordnungen fast alle die Hebung und Förderung des Schulwesens bezwecken, die Leiter und Führer desselben erfuhren aber eine sehr stiefmütterliche Behandlung. Sie müssen sich wohl ein beträchtliches Maß von Wissen und Können aneignen und über den Besitz Rechenschaft ablegen, damit sie wohl befähigt seien, die Schulen auf die gewünschte und geforderte Höhe emporzubringen, aber der Lohn biete für die Mühe und Verantwortlichkeit kein Aecquivalent Es läge noch vieles im Argen und bedürfe der Besserung. Erwähnt sei nur die oft jämmerliche Besoldung, die oft noch eine Kürzung dadurch erfährt, daß die Leistungsfähigkeit der Gemeinden durch Wegzug geringer wird. Trotzdem wollen wir nicht verzagen und kleinmüthig in die Zukunft schauen, sondern fast an der Schwelle des 20. Jahrhunderts stehend, rufe Redner den Kollegen den Vers zu "■6 Darren b; DsnnS iscffi “iptn „Bleibet fest und laßt Euer Herz Euch ermuthigen, Ihr alle, die Ihr zu Gott harret." Wir wollen aber immerhin nicht klagen und nu3 in Zufriedenheit fassen, so lange cs sich um die Zeit der Aktivität handelt. Möge das Einkommen noch so minimal sein, so lege man sich eben in jeder thunlichen Weise Einschränkungen auf, die Roth macht ja erfinderisch, und schlage sich recht und schlecht durch's Leben. Wie aber, wenn die Schaffenskraft erlahmt und das Lebensmark aufgezehrt ist? Wenn Schwäche, Hinfälligkeit oder Krankheit dem emsigen Arbeiter den Spaten der schaffenden Hand entwindet? Nun, da wirft man den Invaliden, so sei es heut zu Tage Brauch, ohne Gewissensserupel zum alten Eisen und sucht Ersatz in einer jungen Kraft. Von Versorgung der Hinterbliebenen, wenn etwa der Ernährer der Familie frühzeitig entrissen werden sollte, ist ohnehin keine Rede. Ist das nicht ein Raub- und Plündersystem im höchsten Grade? Erst die Kraft bis zur Erschöpfung ausgenützt — und dann als werthlosen Gegenstand unbeachtet bei Seite gesetzt! Gewiß, der geringste Taglöhner erfreut sich hier einer besseren Stellung. Wenn er das 70. Lebensjahr erreicht, erhält er eine Altersrente und im Krankheitsfalle aus der Krankenversicherungskaffe wieder eine angemessene llnterstützung. Wahrlich, wir schauen hier in ein Meer von Elend, wie es tiefer nicht gedacht werden kann. Das wüßten wir wohl, daß den Landgemeinden, die immer mehr zu Zwerggemeinden zusammenschrumpfen, nicht zugemuthet werden könne, außer dem Gehalte für ihren aktiven Lehrer auch noch den Ruhegehalt für den Dienstunfähigen aufzubringen, bezw. dessen Relikten in ausgiebiger Weise unter die Arme zu greifen. Ein anderer Faktor jedoch sollte hier zur Steuer des Elends in die Schranken treten und das ist der Staat.

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