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Der Israelit · 1896-10-29 · Heft 87 (29.10.1896) · page 12

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Journal
Der Israelit
Volume
37 (1896)
Issue
Heft 87 (29.10.1896)
Date
1896-10-29
Page
– (sequence 12)
Language
German
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:p, ' sr**: JTf: •fyy»-gy^yy ir( ,tv ■• 1662 feit aber lag es den Armeniern gänzllch ferne, den Juden, mit denen sie bisher in Freundschaft gelebt, ihre hohe Feiertage zu stören. Die Polizei hatte jedoch für alle Fälle energische Vorsichtsmaßregeln ergriffen, um jeden Versuch zu einem Krawalle im Judenviertel sogleich im Keime ersticken zu laffen. Der Chacham-Baschi Rabbi Moses Levy '"3 hat daher in seiner Predigt am Sabbat Schuwoh in warmen Worten seine Anerkennung für den Eifer unserer Behörden zur Aufrechthaltung der Ruhe im Judenviertel gesprochen. Wereinsnachrichlen. Berlin, 26. Oft. Am 20. i>. M. hielt der Verein für jüd. Geschichte und Litteratur feinen ersten Vortragsabend ab. — Herr Dr. Adler sprach über: „Vor achthundert Jahren". In feiner Einleitung gab der Redner zunächst einett kttrzen geschichtlichen Ueberblick über die Lage der deutschen Juden vom 4. bis 11. Jahrhundert und schilderte dann mit ergreifenden Worten das furchtbare Elend, das die zuchtlosen Banden, die dem wohldisctplinierten Kreuzzugsheer voranfzogen, über die blühenden Gemeinden anr Rhein und an der Donau brachten. In anschaulicher Lebendigkeit führte Herr Dr. Adler uns vor allem das schreckliche Wüten des „Größten der Bedränger", des Grafen Emicho von Leiningetl vor, der innerhalb 3 Tagen die jüdische Gemeinde von Mainz völlig vernichtete, - mehr als eintausend Personen —, und dem auch die Gräuelthaten, die sich bald darauf rheinabwärts abspielten, zur Last zu legen sind. Von besonderem Interesse für die Zuhörer waren die Darlegungen des Redners über die gänzliche Veränderung der wirthschaftlichen und politischen Lage, die die Kreuzzüge den deutschen Juden gebracht haben. Die zahlreichen aufmerksamen Zuhörer spendeten dem Redner vielen wohlverdienten Beifall. Berlin, 27. Okt. Der „israelitische Fortbildungs-Verein Moutesiore" begeht am 31L Oktober er. die Feier der zwölften Wiederkehr seines ^tiftungstages. Am hundertjährigen Geburtstage „Sir Mose Monteftore's" wurde dieser Verein von jungen Leuten ins Leben gerufen, um der herangewachsenen jüd. Jugend Gelegenheit zu geben, ihre Erholungsstunden im Kreise der Altersgenossen „lernend" zu verbringen. Die Pflege des jüdischen Wissens mit der des jüdischen Lebens gehen hier Hand in Hand und erinnern wir nur an die von dem Verein in der Nacht zum Wochenfeste veranstaltete gottesdienstliche Feier, an den zu den hohen Festtagen abgehaltenen Gottesdienst und die jüngste Feier des Tages der Gesetzesfreude. Auch die der Geselligkeit gewidmeten Veranstaltungen haben stets den Charakter einer vornehmen jüdischen Festlichkeit. Und so ist auch vorauszusehen, daß diese Feier des XII. Stiftungsfestes, zu welcher, wie wir erfahren, „Esther" von Racine zur Aufführung gelangt, den Teilnehmern einen genußreichen Abend bieten wird. Wir wünschen diesem Vereine zu seinem XII. Geburtstage, daß er auch weiterhin im Sinne seiner Bestrebungen zum Segen des Judenthums wirken möge, daß er milhelfe an der Erziehung der kommenden Generationen zu Männern, die unseren! Volke zum Stolze gereichen. Gerichtszeitrrrrg Leipzig. Wegen Vergehen gegen 8 71 des Gesetzes vom 25. Juli 1847 über die bürgerlichen Rechtsverhältnisse der Juden wurde der Bankier Wolf Löwenstein am 12. Mai 1896 vom Landgericht Cottbus zu 60 M. Geldstrafe verurtheilt. Die jüdische Geme nde in Cottbus brauchte in Folge Wegzugs des bisherigen einen anderen Cantor und Schächter, weßhalb sich der Angeklagte an den Rabbiner in Berlin wandte. Der schickte ihm den Frischer zu, einen nicht naturalisirten österreichischen Staatsangehörigen, der mit 160 M. Monatsgehalt und der Bedingung sofortiger Entlassung angestellt wurde. Angeklagter will nun gar nicht gewußt haben, daß Frischer Ausländer war. Das Gericht hielt das aber für irrelevant, da er die Einholung der Genehmigung der Perwaltuitgsbehörde unterlassen habe. Der Schächter ist ein Snnagogenbeamter; ein Dolus wird voni Gesetze nicht erfordert, welches die Annahine ausländischer Juden als Beamten vor Crtheilung der Ertaubniß des Ministers des Innern verbietet. Die Revision des Angeklagten gegen das Urtheil wurde vom Reichsgericht für begründet erachtet. Cs könne dahingestellt bleiben, ob Ange klagter von der Nationalität Frischer's Kenntniß hatte. Das Gesetz i't gegen das Fungiren von Ausländern in einer Stellung im Jnlande geriet tet, dagegen geht seine Tendenz nicht etwa dahin, die Einwanderung zu verhüten; es handelt sich also bei Uebertretung dessetben nicht um ein reines Polizeidetiet, d. h. Ungehorsam gegen Gebote und Verbote; das Gesetz ist also nicht präventiver Natur mit der Tendenz, eine künftige Verletzung zu verhüten. Anders liegt der Fall bei den Criminaldelicten, wo das Recht schon verletzt ist, und das trifft hier zu, indem der Angeklagte einen rechtsgefährdenden Zustand sckuf. Es liegt also ein Criminaldelict vor, bei dem, im Gegensatz zu Polizeidelicten, erst der Vorsatz strafbar macht, und der ist hier nicht feftgestellt. Das Reichsgericht hob aus diesen Gründen das Urtheil auf und verwies die Sache an die Vorinstanz zurück, zugleich mit der Direrlivc, zu prüfen, ob ein fahrlässiges Verschulden vorliege, da die ratio legis eine gewisse Sicherheit für die Stellung der Religionsbcamten schaffen wollte und hier anscheinend eine Vcrnachläfsigung der Erknndignngspslicht vorliegt. vermischtes. Königsberg. Die Auswanderung der russischen Juden hat in diesem Jahre bedeutend nachgelassen, da der jetzige Zar in einem erlassenen Ukas ihnen die früher gewähr en Rechte zum Theil wieder institniert hat. Die Juden erwarten weitere Erleichterungen ihrer immerhin noch schrecklichen Lage von dem herrschenden Kaiser. Stratzburg. In Ausführung der Legate der Eheleute Michel Weil hat das israelitische Konsistorium des Unter- Elsaß beschlossen, nachstehende fünf Tugendpreise auszulheilen: 200 M. an Frau Wittwe Jakob Strauß zu Weitersweiler;

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